Welche Pflichten hat ein Vermieter bei der Sicherung und Instandhaltung des Eingangsbereiches? Antworten von rechtskundigen Personen (Anwälte etc.) bevorzugt - auch Rechtsgrundlagen oder einschlägige Urteile sind sehr willkommen.

Im Einzelnen wäre es schön, wenn folgende Fragen Bestandteil einer Antwort wären: Welchen Schutz vor Diebstahl muss er bspw. in hochfrequentierter Innenstadtlage leisten? Auf welche Art velchen Standard bzgl. Schloss / Schließsystem / Fenster an der Haustür hat ein Mieter Anspruch? Reicht es, wenn eine Haustür mit einem Schloss gesichert ist, dass problemlos auch ohne Schlüssel bspw. mit jeder beliebigen Kundenkarte geöffnet werden kann, wenn die Wohnung selbst besser mit zwei - drei Schlössern gesichert ist, im Haus aber trotzdem von Zeit zu Zeit Einbrüche stattfinden? Ab welcher Einbruchfrequenz sollte der Vermieter über die Anpassungen der Standards im Eingangsbereich / bei der Haustür nachdenken? In welchen Abständen muss ein Hauseingang den neuesten Standards für Schlösser, Einbruchschutz und Brandschutz angepasst werden?