Recht auf neuen Sicherungskasten (Mieter)?

Ich wohne seit 10 Jahren in einer Altbau Mietswohnung. Ich habe leider bevor ich eingezogen bin die Wohnung komplett übernommen ohne das die Genossenschaft sie saniert hatte. War damals noch relativ jung und brauchte schnell eine Wohnung und dachte mir dabei nicht viel...

So ist nun das Problem mit dem alten Sicherungskasten der sicher schon 40 Jahre alt ist (runde Sicherungen) . Es war auch schon ein paar mal ein Elektriker da weil die Sicherungen rausgeknallt sind wenn mal zu viele elektronische Geräte im Umlauf waren wobei Fernseher und Lichter und in der Küche kochen wohl kein Problem darstellen sollten...

Was das Hauptproblem ist wenn ich seit neuesten duschen will ( Dusche mit Durchlauferhitzer ) knallt der Sicherungskasten als wenn ein Feuerwerk im Gange wäre. Auch habe ich deswegen fast wöchentlich einen Stromausfall und stehe im dunklen in der Dusche und bin deswegen auch schon fast hergefallen.

Der Durchlauferhitzer ist relativ neu den hat mir die Genossenschaft ersetzt weil der alte kaputt ging und das Wasser damals nicht mehr warm wurde.

Und als damals der Elektriker da war den mir die Genossenschaft wegen der kaputten Sicherungen bestellt hat meinter er zu mir das ich erst einen neuen Sicherungskasten bekomme wenn ich ausziehen würde da bei einem "aufrechten Mietvertrag" kein neuer Sicherungskasten gemacht wird.

Nur jetzt ist eben das Problem mit Stromausfall beim duschen. Was soll ich machen wenn ich das den Vermieter erzähle und er aber nichts dagegen tut? Ich bin nicht neugierig das ich beim duschen im finstern und im kalten immer wieder den FI Schalter nach oben drücken muss.....

Vielen dank

Mietrecht, Stromausfall, Sicherungskasten