In meinem Mietvertrag steht, dass ich früher aus dem Mietvertrag raus kann wenn ich einen geeigneten Mieter gefunden habe. Wir haben einen ausländischen Studenten, der ein Studentenvisum besitzt. Lt. Internet steht, dass ein Vermieter einen Ausländer ablehnen darf, wenn davon die Durchführung des Mietverhältnisses gefährdet würde (begrenzte Aufenthaltserlaubnis). Ist so ein Studentenvisum so ein begrenzte Aufenthaltserlaubnis die diese Regelung außer Kraft setzt?

Danke für Rückmeldungen.