Muss der Vermieter den Garten machen?
Hallo,
ich habe zum 01.10.16 ein Haus mit Garten gemietet. Das Haus ist neu renoviert, der Garten aber im verwilderten Zustand.
Da ich die Gartenarbeit total unterschätzt habe, habe ich damals gesagt, dass ich mich um den Garten kümmere. Ich habe die Hecken geschnitten und da schon festgestellt, dass ich Grünabschnitte habe, die ca. 5 LKWs füllen. Der Vermieter hat den Abfall dann weggefahren auf seine Kosten. Bei mir kam aber die Erkenntnis, dass ich den Garten in dem jetzigen Zustand, nicht alleine packe (Rasen, Bäume...).
Der Rasen ist auch mit einem Rasenmäher oder einer Sense nicht mehr zu mähen. Am Telefon meinte der Vermieter noch, dass er das dann macht.
Heute hatten wir ein persönliches Gespräch, jetzt heißt es nur noch, dass er mir das nötige Gartengerät im Frühjahr zur Verfügung stellt und die Abfälle wieder wegfährt.
So nun zur Frage, da ich mich ziemlich ärgere. Als Vermieter wäre man doch eigentlich verpflichtet, das Grundstück im einwandfreien Zustand zu vermieten, oder? Gibt es dazu ein paar Paragraphen o.ä.?
Klar, haben wir erstmal was anderes vereinbart. Wie rechtsbindend sind solche mündlichen Vereinbarungen?
Sollte mir der Vermieter z.b. finanziell noch entgegen kommen. Man muss schließlich bedenken, dass richtige Gärtner für das Machen des Gartens ca 6000 Euro holen würden. Wenn er es seine Handwerker hätte machen lassen, hätte er immerhin ihren Stundenlohn gezahlt. Und wie gesagt, er müsste doch eigentlich verpflichtet gewesen sein, sich um den Garten zu kümmern. Und die Kosten für die Grünentsorgung hätte er so oder so auch gehabt.
Nur im Heckenschneiden steckt eine Arbeit von 30 Stunden.
Hoffe, es kann mir jemand helfen. LG
13 Antworten
Hier ein Link zu deiner Frage:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/gartenpflege-mieter/
Wir haben das auch erlebt. In unserem Mietvertrag stand "Pflege des Gartens", aber bei unserem Einzug war er total zerstört und verwildert, so dass wir auf unsere Kosten Sträucher usw. gepflanzt haben. Wir haben es - mit Unterstützung der guten Nachbarschaft - geschafft.
Wenn du es körperlich nicht schaffst, dann sprich mit dem Vermieter, dass du dich wohl überschätzt hast und frage ihn, wie er sich einbringen könnte. Ein sachliches Gespräch hilft meistens.
Im übrigen kannst du dich bei einem Gärtner erkundigen, was die Pflege der Sträucher, Hecken und Bäumen betrifft. Der kann dir sofort sagen, wann und wieoft du die besagten Dnge schneiden musst.
Das ist ja schon etwas, wir musten uns das alles selbst besorgen - aber als die Pflaumen im Garten reif wurden, stand er vor der Tür :D
Der richtige Zeitpunkt, um zu klären, in welchem Zustand der Garten bei Mietbeginn sein soll, wäre vor Abschluss des Mietvertrags gewesen. So musste der Vermieter davon ausgehen, dass ihr es zu zweit oder mit Hilfe von anderen schon schaffen werdet, den Garten in den Zustand zu versetzen, den ihr gerne hättet.
Nun hat er wohl selbst gesehen, dass ihr das allein nicht schafft und ist bereit Euch kräftig zu unterstützen. Ein finanzielles Entgegenkommen dürft ihr aber nicht erwarten. Ihr habt ein EFH mit Garten gesucht und der Zustand des Gartens war Euch offenbar ziemlich egal. Die Miete, die ihr vereinbart habt, schließt im Grunde auch den derzeitigen Zustand des Gartens ein oder anders ausgedrückt, für einen perfekt vorbereiteten Garten hätte er wesentlich mehr Miete von Euch verlangen müssen, denn der Aufwand hierfür, den ihr selbst mit mehreren Tausend Euro beziffert, muss sich auch irgendwann wieder für ihn rechnen.
Zu den Hecken: Eine Laubhecke muss nicht aufwändiger sein, als eine Thujenhecke. Das Laub kann man ohne weiteres unter die Hecke als Mulch rechen und dort liegen lassen. Wenn es ganz viel ist, die Reste evtl. im Frühjahr einmal raus räumen und wegfahren.
Abgesehen davon, dass ich auch nichts stacheliges im Garten will, kann es aber u. U. Probleme geben, wenn eine einmal vorgeschriebene Laubhecke entfernt und durch Thujen ersetzt wird. Häufig gibt es Vorschriften beim Bau eines Hauses, wie z. B. dass die Einfriedung mit einer Laubhecke zu erfolgen hat. Wenn der Vermieter sie trotzdem raus reissen will, ist das seine Sache, aber ihr solltet Euch dieser Verantwortung entziehen.
Meine Meinung: Ich würde sie lassen. Der Aufwand, eine Hecke auszugraben ist doch beträchtlich und Thujenhecken sind alles andere als pflegeleicht. Man muss dauernd hinterher sein, dass sie nicht in Breite und Höhe übermäßig wuchern und wenn man es übersieht, hat man erst recht ein Problem. Und jede Menge Abfall jedes Jahr obendrein. Ich kenne Leute, die sind mit ihrer Hecke tagelang beschäftigt und alle schauen immer, ob sie auch wirklich schön gerade geschnitten wurde. Eine Laubhecke dagegen darf unregelmäßiger sein und eine Laubhecke kann ein gutes Brutquartier für Vögel sein. Je mehr Vögel im Garten, umso weniger Mücken und andere Insekten.
Probiert es erst mal ein Jahr mit der Laubhecke aus.
Zum Rasen: Mittlerweile gibt es die Mähroboter. Wenn Euer Rasen dafür geeignet ist und ihr immer einen gepflegten Rasen wollt, wäre das doch eine gute Möglichkeit. Die Dinger funktionieren immer besser und preislich werden sie auch immer attraktiver. Vor allem: Sie sparen eine Menge Zeit und der Rasen bleibt immer schön kurz. (Aber erst muss er natürlich einmal ordentlich am besten mit einem Mäher für langes Gras zurecht geschnitten werden. Das soll ruhig der Vermieter im Frühjahr machen.)
Danke.
Das Problem ist, dass das laub nicht in den Garten, sondern auf den Bürgersteig fällt. Dort müssen wir es natürlich aufkehren und wöchentlich reicht da bald nicht aus.
Aber danke für den Tipp. Es kann auch sonst eine Laubhecke o.ä. sein, hauptsache pflegeleichter.
Und ich glaube nicht, dass ein Roboter bei uns gehen würde. Dazu ist der Garten zu uneben und es gibt keine klaren Grenzen.
Die Unebenheit ist natürlich nicht gut für einen Roboter, aber die Grenzen werden durch das System selbst gezogen. In der Regel wird als Begrenzung unterirdisch ein Kabel oder Metallband verlegt, das dem Roboter die Grenze vor gibt.
Das Laub vom Gehweg aufzukehren ist natürlich lästig, aber auch nur ein paar Wochen im Jahr, wo es wirklich heftig ist. Das kann man überstehen.
wenn du den Garten mit mietest, dann mußt du ihn auch pflegen! Du kannst vom Vermieter auch nicht verlangen das er deine Wohnung reinigt!
Ja, pflegen.
Aber er muss ihn doch erstmal in einen Zustand bringen, dass er pflegbar ist.
Wie gesagt, der Garten ist verwildert, es ist über Jahre nichts gemacht worden. Der Rasen ist fast einen halben Meter hoch, die Hecken riesig und voller Gestrübb....
alles weitere ist keine Frage.
Du hast ein Haus und einen Garten gemietet. Deshalb bist du auch für die Ordnung im Garten zuständig. Du hast den Garten in einem bestimmten Zustand übernommen. Deshalb ist der Garten in diesem "ungepflegten" Zustand ein Teil des Mietvertrags. Wenn dir dieser Zustand nicht gefällt, musst du es ändern. Dein Vermieter ist dir schon mehr als nötig entgegen gekommen. Der Vermieter verschönert ja auch nicht deine Wohnung. Renovieren, tapezieren etc. muss ein Mieter ja schließlich auch auf eigene Kosten.
In meiner Gartenanlage sind auch schon viele Pächter gewesen, die wohl erst nach der Unterzeichnung des Pachtvertrages realisiert haben, dass sie einen Garten gepachtet haben, in den Zeit, Geld und Arbeit zu investieren ist.
Als du das Haus besichtigt und gemietet hast, hast du doch den Garten auch zur Kenntnis genommen? Mitgemietet, fällt er auch in deinen Aufgabenbereich. Da kannst du schon froh sein, wenn dein Vermieter die Gartenabfälle auf seine Kosten abtransportiert.
Super, genau, was ich gesucht habe.
Mit dem Vermieter wurde ja gesprochen. Er will uns ja wenigstens geeignete Geräte zur Verfügung stellen.