Ich wurde in einem Kosemtikladen betrogen. Mir wurden Produkte zu einem viel zu hohem Preis verkauft, was soll ich tun?

Hey Ihr. Ich hab ein echtes Problem. Ich war in London im FASHIONTV Kosmetikgeschäft / Salon. Dort werden Produkte verkauft und man kann sich dort auch kosmetisch behandeln lassen. FashionTV ist ebenso bekannt und großes Unternehmen.

Nun: Ich habe Produkte von Tresor Rare gekauft - zum guten Preis und alles war fein. Dann hat mich die Verkäuferin einem Kosmetiker vorgestellt, der angeblich viele Prominente als Kunden hat (das glaube ich ihm tatsächlich). Er hat meine Haut untersucht, mir vieles erklärt und gezeigt und mir dann 2 Produkte vorgestellt, welche nachweisbar die Poren schließen (er hat es getestet, und es bestätigte sich). Ich war so naiv begeistert, dass ich sein Angebot auch angenommen habe: Die Produkte vom ersten Kauf bekäme ich geschenkt, also der Preis wird dann nicht noch auf den Preis dieser zwei PorenVschließenden Produkte getan. Zudem gab es auch noch weitere Geschenke obendrauf, plus eine "VIP" Mitgliedschaft, die weitere Specials enthielt. Den gesamten Preis will ich nicht nennen, weil es mir sehr unangenehm ist, aber es sind weit über 1500 Euro. Ich habe mich belabern lassen. Die Produkte sind tatsächlich sehr hochwertig und teuer, aber als in in DE recherechiert habe und einen Laden in Düsseldorf angerufen habe, der eben diese Marke repräsentiert, habe ich herausgefunden, dass der Verkäufer mir die 2 Produkte jeweils zum 6 fachen Preis verkauft hat. Ich bin sehr enttäuscht von ihm und wütend auf mich. Die Produkte habe ich einmal benutzt. Zudem kriegt er noch Geld von mir (meine Kreditkarte hat ein Ausgabelimit, das überschritten wurde. Aber er vertraut mir und hat mich so gehen lassen und erwartet noch das Geld).

1.) Ich habe eine offizielle Preisliste. Auf der Seite des Ladens (FashionTV beauty) sind die korrekten Preise angegeben, und ich habe noch eine Preisliste aus dem Laden aus Düsseldorf (aber anderes Land, andere Preise). Habe ich in diesem Fall Pech, wenn er mir fälschlicherweise sagt, dass ein Produkt z.B. 1000 Euro kostet, es aber tatsächlich nur 200 Euro kostet (das war ja kein Flohmarkt, sondern ein ganz normales Kosmetikgeschäft und die Preise sind auf der HP des Geschäfts auch VIEL niedriger)? Kann ich mein Geld zurückverlangen?

und 2.) was ist mit dem fehlenden Geld, das ich ihm noch "schulde"? Er hat gesagt, ich soll es ihm dann die Tage überweise, er würde mir vertrauen. Aber da er mich jetzt eh um eine MENGE Geld betrogen hat... weiß ich nicht, inwiefern ich da reagieren soll...

Bitte helft mir. Ich bin so unendlich enttäuscht darüber, dass Menschen so unehrlich und bösartig sind. Ich habe natürlich für mein Leben gelernt. Aber ich habe ihm auch vertraut und mir natürlich NIEMALS vorgestellt, dass Verkäufer (ich glaube er ist sogar Ladenbesitzer, bzw. leitet er die Geschäftstelle?) so etwas überhaupt in einem "offiziellem" Geschäft eines großen Unternehmens mit offiziellen Preisen "möglich" ist. Schließlich waren wir ja nicht auf einem Flohmarkt oder bei Ebay oder sonstigem...

Danke an euch...

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Wie kann ich mein altes Auto wieder finden bzw. herausfinden, wer es aktuell fährt (privates Interesse)?

Hallo!

Heute habe ich zufällig meinen alten Ford-Mondeo den ich vor 2,5 Jahren verkauft habe (zum ersten Mal seit damals) wieder gesehen.. er überholte mich zunächst auf der Hauptstraße & stand wenig später auf einem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum in dem ich nach der Arbeit eingekauft habe.. hatte rannte für mich die Zeit sonst hätte ich auf den Fahrer des Wagens gewartet ;)

Es war definitiv mein altes Auto, ich habe sogar einen Kratzer erkannt den er noch vom Vorbesitzer hatte & mein Autoradio war auch noch drin! Das Auto sah exakt so aus wie zu dem Zeitpunkt als ich es verkauft habe, super sauber einfach..

Mich würde ernsthaft interessieren wer den jetzt fährt.. wie kriegt man das raus?

Mir ist klar dass das eig. unwahrscheinlich ist etwas rauszufinden (Datenschutz uusw.) --------> aber wie ist das GENERELL möglich? Würde mich irgendwie interessieren, was für eine Person den jetzt fährt.. Nicht dass ich das Auto wiederhaben wollen würde.. aber es würde mich einfach interessieren wer den jetzt hat!

Ich weiß zwar wer den damals von mir Privatgekauft hat, aber der hatte den recht kurzer Zeit auch schon wieder verkauft.. der hatte den Ford bei 'nem Händler in Zahlung gegeben wo ich ihn noch sah & als ich den Verkäufer fragte sagte er der hätte sich deswegen getrennt, weil das Auto keine Klimaanlage hat.

Wäre dankbar für Tipps :) Schönen abend noch..!

Auto, Gebrauchtwagen, Autokauf, Ford, Verkauf
Privat Auto verkauft (!), Nun angeblich kaputt

Hallo, ich habe gestern privat ein Auto verkauft (Fitzelbetrag von 300 Euro mit Alufelgen, Baujahr 1998).. Heute ruft der Typ plötzlich an, das Auto sei kaputt gegangen, ein Schaden von üben 700 Euro, er sei abgeschleppt worden usw. ich soll ihm das Geld vom AUto zurück geben und die 80 Euro oder er geht zum Anwalt und keine Ahnung was!!

Ich dachte, ich sei sowieso abgesichtert, da ich privat verkauft habe, außerdem gehe ich davon aus, dass er ein Händler war und das Auto nun auf alles mögliche gecheckt hat. (Da wäre was an der Achse kaputt und an einer Pumpe und keine Ahnung was alles, ich habe das Auto natürlich nie in der Werkstatt gepflegt, da ich es nur übergangsweise gefahren bin, bis ich ein gescheites Auto kaufen konnte) Und er sagt nun da wären alle möglichen Schäden dran und er will alles zurück.

Benutzt habe ich diesen Vertrag: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2011_Kaufvertrag_priv_priv_33300.pdf Allerdings wollte er den erst gar nicht mitnehmen, ich hab ihn erst darum bitten mpüssen, den Vertrag zu nehmen. Es gab einige dubiose Dinge, z.b. hatte er auch gefragt, wieso ich das Auto nicht mehr angemeldet habe, er wollte es gleich mtinehmen (mit meinen Schildern??) und er dachte ich habe die Schilder auf den ANzeigenfotos nur rausgeschwärzt, damit keine was mit meinem Nummernschild anstellt usw. (Richtige Insidertricks also scheinbar)

Ich habe keine Ahnung, was ich nun machen soll, ob ich ihm das Geld geben muss, aber ich will auch nicht für die zusätzlichen Kosten (Abschleppen, Anmelden) aufkommen und woher weiß ich, ob das Auto tatsächlich liegen geblieben ist?? (ich fahre das Auto seit 3 Jahren, es hjatte noch NIE Probleme gemacht)

Bin ich als Privatverkäufer nicht irgendwie bei so was abgesichert??

Ich bin wirklich dankbar für jede Antwort! (Habe totalen Bammel vor Anwaltsgeschichten oder Klagen und außerdem hat der Typ mich am Telefon schon total zur Sau gemach tund beleidigt und keine Ahnung!!)

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Wie erkenne ich ob der Käufer bei eBay meinen Artikel bezahlt hat?

Hallo Community, Ich habe heute das erste Mal auf eBay was verkauft. Nachdem die Auktion abgelaufen war, wartete ich auf die Zahlung. Ich achtete dabei immer auf die rote Schrift ("Artikel noch nicht bezahlt"). Nach 2 Tagen erhielt ich eine Nachricht von dem Käufer er werde, den Artikel in Kürze per Überweisung bezahlen. Nun dachte ich okay bald wird aus "Artikel noch nicht bezahlt", "Artikel bezahlt" werden. Nun musste ich am darauffolgenden Tag wegen einer anderen Sache zur Bank und holte auch einen Kontoauszug. Darauf fand ich die Gutschrift bzgl meines eBay Artikels. Als ich wieder zuhause war checkte ich dies bei eBay. Jedoch stand dort immernoch "Artikel noch nicht bezahlt". Nach ein bisschen ausprobieren fand ich heraus das der Verkäufer selbst den Artikel als bezahlt ausweisen muss und dann die rote Schrift zu einer grünen wird ("Artikel bezahlt"). Also muss ich selber den Artikel als bezahlt angeben. Nun frage ich mich kann man denn wirklich nur auf dem Kontoauszug erkennen das der Käufer bezahlt hat? Ich stellte mir vor der Käufer hätte direkt ein paar Stunden nach der Auktion bezahlt und ich habe erst 3 Tage später durch eine andere Angelegenheit einen Kontoauszug geholt. Heißt das dann wenn ich was verkauft habe muss ich jeden Tag einen Kontoauszug holen um es zu wissen oder wie? Ich habe auch von eBay keine Email bekommen oder sonstiges. Gibt es wirklich kein Feld auf eBay, wo steht das der Artikel bezahlt worden ist???

Vielen Dank euch

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Hilfe, Käufer behauptet Umschlag wäre leer - was soll ich tun?

Ich habe letzte Woche auf Amazon "Seller" ein relativ neues PlayStation 4 Spiel (privat) verkauft. Das Spiel habe ich am Samstag mit normaler Post versendet. Gestern bekam ich am späten Abend eine Nachricht vom Käufer er hätte den Umschlag gestern (was mir schon etwas komisch vorkommt, das es so lange dauerte) und der Umschlag wäre "leer", lediglich der Packzettel wäre drin gewesen. Das kann aber eigentlich gar nicht sein. Ich habe das Spiel in so einen Luftpolsterumschlag gepackt und diesen fest zugeklebt und auch nochmals extra noch einen dicken Streifen Paketklebeband drüber geklebt. Also man hätte den Umschlag schon aufschneiden müssen um das Spiel zu entnehmen, daher kommt mir das ganze komisch vor und ich kann es ehrlich gesagt auch nicht so recht glauben. Ich habe schon viele Sachen bei Amazon und auch Ebay verkauft aber so etwas hat noch nie jemand behauptet. Wie kann ich nun reagieren bzw. was kann ich dem Käufer am sinnvollsten antworten? Ich weiss jetzt nicht genau ob bei Amazon auch so etwas wie ein Käuferschutz greift und wohlmöglich bin ich nun als Verkäufer der "Dumme" und nun ist mein Spiel und mein Geld weg. Hatte jemand von Euch schon mal so etwas ähnliches erlebt? Wie kann ich nun reagieren? Im Prizip kann der Käufer ja alles behaupten, aber mir kann er ja auch unterstellen ich hätte das Spiel gar nicht in den Umschlag gesteckt. Ich habe sowohl bei Amazon als auch bei Ebay 100% positive Bewertungen. So etwas ist mir echt noch nie passiert...

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Und noch einmal - LED-Birnen kaputt, Verkäufer will nicht umtauschen?

Und es geht in die Verlängerung.

In einer vorigen Frage habe ich folgendes gefragt:

https://www.gutefrage.net/frage/led-birnen-nach-einem-halben-jahr-kaputt---was-tun?

Der Verkäufer weigert sich jetzt, da mittlerweile eine ganze Zeit vergangen ist, nämlich gute sieben Monate. Da ich die Birnen nach den Daten gekauft habe, die mir vorlagen (230 Volt, Fassung E14, etc.) und diese ja auch eine Zeit funktioniert haben, kann man einen Fehlkauf im Sinne von Überspannung, etc. ausschließen.

Zurück zu den sieben Monaten. Dass die Beweislastumkehr nach sechs Monaten in Kraft tritt, ist mir klar, aber um die geht es hier ja nicht. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, zwei Jahre Gewährleistung zu geben. Dies steht ja auch so in den AGB, allerdings weigert er sich, die Birnen zu ersetzen mit dem Hinweis auf Beweislastumkehr.

Hier einmal ein auszug aus dem Schriftverkehr:

V: "Dem Gesetz nach ist zu vermuten, dass Mängel, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Bei Defekten, die erst sechs Monate nach dem Kauf oder später auftreten, geht das Gesetz bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass der Defekt erst während der Verwendung des Artikels verursacht wurde, zum Beispiel durch Verschleiß.

Wir müssen Ihre Bitte um Erstattung oder Ersatzlieferung demnach leider ablehnen und bitten um Verständnis."

K: "(...) Es geht hier aber gar nicht um die Tatsache, dass mehr als sechs Monate vergangen sind, sondern darum, dass die Birnen angeblich 30.000 Stunden halten, was sie nicht tun (alternativ 15.000 Schaltungszyklen - wurden ebenfalls nicht erreicht) - genau das, was Sie in Ihrem Angebot schreiben, halten Sie nicht. Und da würde ich gerne von der Gewährleistung Gebrauch machen, die Sie zu geben haben - sei es für ein Jahr oder zwei, ist unerheblich. Da ich die Ware nur ordnungsgemäß gebraucht habe, nämlich dem vorgesehen Zweck der Beleuchtung, liegt auch keine Verletzung des Gewährleistungsanspruchs vor."

V: "Es tut mir sehr leid, aber bei den angegebenen Werten handelt es sich um Pflichtangaben, die nicht fehlen dürfen, aber eher um Richtwerte seitens des Herstellers." (Anm.: Verkäufer handelt mit den Birnen gewerblich und vertreibt diese unter eigenem Namen.)

V: "Das eine Jahr Gewährleistung betrifft den Bereich B2B. In Ihrem Fall greift die zweijährige Gewährleistung, wo trotz alle dem 6 Monate nach dem Kauf die Beweistlastumkehr in Kraft tritt."

Nun weiß ich nicht, was ich davon noch halten soll, da mir der Verkäufer grundsätzlich immer mit sechs Monaten Beweislastumkehr kommt. Was kann ich jetzt als schlagkräftiges Argument schreiben, ohne gleich mit rechtlichen Schritten zu drohen?

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

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