Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung
Arbeitsvertrag mit Provision und Fixum / Angestellter im Außendienst - wie vorgehen?

Guten Tag zusammen,

im Gespräch mit einem neuen, potentiellen Arbeitgeber wird es nach dem ersten Termin in Kürze zum zweiten Gespräch kommen. Die Gehaltsverhandlungen werden einen großen Teil dieses Gespräches beanspruchen und ich benötige bitte die Hilfe/Meinung von Experten die sich entweder selbst, als gestandene Angestellte im Außendienst bewegen oder entsprechende Kenntnisse haben.

Zur Fragestellung - ich hole da etwas weiter aus, damit meine Fragen im richtigen Zusammenhang interpretiert werden können: Ich bin 50 Jahre alt und in der Vergangenheit als leitender Angestellter im Vertrieb tätig gewesen. Eine berufliche Veränderung liegt an und ein neuer Arbeitgeber bietet mir einen Posten als "Sales Manager" im Außendienst an. Die Tätigkeit liegt in der technischen Beratung mit der Zielsetzung Verkauf.

War ich früher als Angestellter mit einem Fixum entlohnt worden, bietet mir der neue Arbeitgeber nun ein Gehaltsmodell auf Provisionsbasis an ( 50 % Fix 50 % auf Umsatz bzw eventuell Deckung( noch nicht entschieden)) Weiterer Gehaltsbestandteil ist ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung.

Nun bin ich im Verkauf ein "alter Hase" - mit einem Gehalt auf Provisionsbasis habe ich mich noch nicht beschäftigen müssen. Worauf muss ich beim anstehenden Gespräch achten? Welche Vertragsbestandteile sollten für mich umgesetzt werden? Was ist üblich/oder auch unüblich? Wie wird das Thema "Zielvereinbarung" i.d.R. gehandhabt?

Eine zusätzliche Anmerkung, die m.E. auch Einfluss auf die Provisionsvereinbarung/Gehaltsvereinbarung haben kann - mein Vertrag ist erst einmal auf ein Jahr limitiert ( der grundsätzlichen Nachteile bin ich mir natürlich bewusst)

Vielen Dank für alle Anmerkungen und hilfreiche Antworten

Gehalt, Vertrag, Aussendienst, Provision, Verkauf, Vertrieb
Wenn eine Anzeige wegen Betruges abgelehnt wird, wird diese nach Ablehnung vermerkt?

Ich habe über Ebay privat einen Drucker verkauft. In meiner Artikelbeschreibung habe ich hingewiesen, dass bis auf Schwarz die Toner ausgetauscht wurde. Der Käufer hat sofort einen Fall über Ebay eröffnet, weil der Drucker kaum noch Schwarz druckte. Der Artikel würde erheblich der Beschreibung abweichen! Er wollte darauf den Kaufbetrag von 55,00 Euro erstattet haben.

Ich habe den Käufer darauf nochmals hingewiesen, dass der Käufer den schwarzenToner austauschen solle. Obwohl ich keine Probleme mit den Drucker hatte, habe ich den Käufer eine Teilrückerstattung von 10,00 Euro angeboten. Diese wurden vom Käufer auch angenommen und nach Erstattung (automatisch vom Pay Pal-Konto = Bezahlung über Pay Pal) wurde danach der Fall automatisch geschlossen.

Einige Zeit später mailte mir wieder der Käufer, dass der Drucker jetzt das Schwarz richtig druckt, aber nun der unbeschreibbare Bereich Weiß bliebe, und fragte was er tun könne. Darauf gab ich den Käufer gutgemeinte Ratschläge. Dies hat aber scheinbar den Käufer nicht gefallen.

Nachdem ich einige Zeit nichts vom Käufer hörte, schrieb er mir ganz erbost und droht, dass er Ende dieser Woche zur Anwälting geht und eine Anzeige wegen Betruges bei der der Polizei machen möchte.

  1. Sollte ich eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei bekommen, sollte ich eine Anzeige machen oder verweigern?

  2. Was passiert genau nach so einer Anzeige?

  3. Wird die Anzeige in meinen polizeilichen Führungszeugnis, o.ä. vermerkt?

  4. Was passiert, wenn die Anzeige fallen gelassen wird? Bleibt dann die Anzeige in meiner Akte, o.ä. vermerkt?

  5. Ist es sinnvoll danach eine Anzeige wegen falscher Nachrede und Verleugnung zu machen?

  6. Wie würde eine solche Anzeige ablaufen?

  7. Nutzt mir eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleugnung überhaupt was?

Betrug, Polizei, Recht, Anwalt, eBay, Anzeige, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Verkauf, Zivilrecht

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