bei meinen grundstück ist ein vorkaufsrecht für den ersten verkaufsfall eingetragen.ich beabsichtige das grundstück aus gesundheitlichen gründen zu verkaufen.einen interessenten gibt es schon.ich habe dies dem vorkaufsberechtigten mitgeteilt,dieser möchte sein vorkaufsrecht wahrnehmen.eine preisvorstellung hat er mir noch nicht genannt.bin ich gezwungen seinen preisvorstellungen entsprechend an ihn zu verkaufen oder kann ich auch trotz des vorkaufsrechtes an den anderen kaufinteressenten verkaufen,wenn dessen angebot höher ist und der vorkaufsberechtigte nicht in der lage ist den gleichen preis zu zahlen?muß ich evtl.den vorkaufsberechtigten schadensersatz leisten o.ä.???