tierschutzverein verträge rechtens? brauche dringend hilfe

Hallo, Ich brauche dringend Hilfe, am besten mit Paragraphen. Folgendes mein Sohn ist Einzelkind. Vom Arzt wurde mir geraden Einen Hund zu holen. Da ich alleinerziehend bin und nicht sehr viel Geld verdiene habe ich einen Hund von einer tierschutz Organisation Gekauft. Der Hund wurde mir am Busbahnhof im dunklen verkauft. Ich sollte etwas unterschreiben was mir als kaufvertrag vorgestellt wurde. Im dunklen konnte ich kaum etwas lesen und unterschrieb dummer qeisse. Der Hund wurde ohne halsband und co einfach so übergeben. Daheim merkte ich der kleine ist voller flöhe. Der nächste Tag bein Tierazt zeigte das der Hund verhaltensgestört ist, einen hoden Im bauch hat, er älter ist als er beschrieben war, und ihm impfunge Und wurmkur fehlen, obwohl in der Anzeige stand er hätt alles Nun nach 4 Wochen wurde mir vom hautarzt bestätigt , das ich Allergisch auf Hunde bin. Ich habe den Hund darauf hin bei Quo.. Zum verkauf angeboten. Keine halbe Stunde später rief der typ Von der Organisation an , schrie mich an ich solle ihm sofort Den Hund geben sonst zeige er mich an. Er habe mein inserat Gelesen und ich habe kein recht den Hund zu verkaufen.ich sagte Gut ich will mein Geld zurück, darauf lachte er mich aus das dass nur eine spende war Hallo sehe ich aus als habe ich Geld zum spenden? Und das 350 Euro? Er sagte er sucht ne neue Familie für den Hund, Ich sagte ja wie kommt das hin? Zu mir sagen sie sie wollen ned das der Hund rumgereicht wird, Aber ihr gebt ihn doch eh wieder in eine neue Familie und kassiert die "spende" Ich brauche das Geld und habe nix zu verschenken. Ich wusste zuvor nicht das ich allergisch bin Aber es kann doch nicht sein das dieser verein recht hat? Er wird doch eh wieder verkauft . Im Vertrag steht jedoch ichbdarf nicht einfach Ohne vorherige Absprache verkaufen....

Pflege, Hund, Organisation, Verkauf
Artikel nicht wie beschrieben, Umtausch möglich? Kleiderkreisel

Hallo,

vorweg, nicht wundern wegen meinem Namen und den alten Fragen, ist ein alter "Spaßaccount" einer Freundin und mir, der leider über meine E-Mail-Adresse läuft. Deshalb stelle ich die Frage hier.

Also es geht um folgendes: Ich bin 16, d.h. beschränkt geschäftsfähig. Ich habe jedoch ein eigenes Konto bei der Sparkasse.

Ich habe also bei Kleiderkreisel Schuhe gekauft, weiße Converse für 44€ inkl. Versand. Neu kosten Converse ca. 50€ (ebenfalls im Internet), und die Verkäuferin beschrieb die Schuhe als "sehr gut" und dass sie sie nur 1 Mal zur Probe getragen hätte. Mängel waren weder auf den Bildern noch in der Beschreibung angegeben.

Nun habe ich die Schuhe erhalten und es sind mehrere Flecken drauf, ein orangener und mehrere graue, zudem ist das Label an einer Zunge "ausgefranst" und hinten an der Sohle sind mittelstarke Abnutzungen (die auf keinen Fall durch "Probetragen" zustande gekommen sein können).

Ich habe der Kreislerin das Problem beschrieben und bat sie um einen Lösungsvorschlag. Ihre Antwort: Die Schuhe wurden nur 1 Mal getragen, Flecken können keine sein und Abnutzungen schon gar nicht! Also sendete ich ihr die Beweisfotos von den Flecken und Abnutzungen. Daraufhin ihre Antwort: Sie hätte die Schuhe nicht mit der Lupe untersucht und sie werde mir keinesfalls Geld zurückerstatten.

Nun frage ich mich: a) Gilt hier der Taschengeldparagraph? Ich habe das Geld von meinem Konto überwiesen. Also fällt das weg, oder? b) Ist das "arglistige Täuschung"? Denn die Mängel waren vorher nicht ersichtlich und somit habe ich ja nicht die beschriebene Ware erhalten. c) Liegt laut § 434 ein Sachmangel vor? Denn dort heißt es ja "... ist die Sache frei von Sachmängeln, 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Nun war es für mich aber nicht zu erwarten, dass die Schuhe nach 1 Mal Probetragen solche Mängel aufzuweisen haben. Noch zudem hatte sie den Zustand "sehr gut" angegeben, welcher laut Kleiderkreisel bedeutet "Getragen, jedoch keine Mängel". Und außerdem steht in den Kleiderkreisel-Regeln, dass man Mängel IMMER angeben MUSS.

Nun frage ich mich: Bin ich hier im Recht? Oder liegt laut den Paragraphen das Recht auf ihrer Seite?

Ich bitte darum, keine Vermutungen als Antworten zu erhalten, sondern bitte darum, dass mir Menschen antworten, die wirklich Ahnung davon haben. Denn "Vermutungen" habe ich ja schon selbst angestellt. Es geht mir nun wirklich darum, ob sie im Recht ist oder nicht, und was ich da nun tun kann. Ich möchte einfach nur noch den Umtausch, also ich mein Geld wieder und sie ihre Schuhe wieder. Ist das denn irgendwie möglich?

Ganz liebe Grüße, ich freue mich über jede Antwort. Lena

P.S.: Ans Kleiderkreisel-Kommando habe ich schon alles weitergeleitet. Jedoch sollen sie da angeblich nicht viel machen können.

Bild zum Beitrag
Du bist im Recht 100%
Sie ist im Recht 0%
Keiner hat Recht 0%
Sachmangel, Verkauf, Kleiderkreisel
Fundsache verkauft

Ich habe im Oktober an der S-Bahn-Station nahe meiner Arbeitsstelle ein IPhone 5 gefunden, neu verpackt und ohne evtl. Quittung. Ich nahm es an mich und rannte zur S-Bahn, die ich unbedingt noch erreichen mußte. Daheim schaute ich dann nach und habe zunächst bei ebay-kleinanzeigen geschaut, ob jemand es als verloren eingestellt hat?Zwei Personen schrieb ich an, jedoch handelte es sich nicht um das gefundene Gerät. Da ich alleinerziehend bin und gerade erst eine neue Waschmaschine anschaffen und auf Raten zahlen mußte, habe ich mich erstmals in meinem Leben dazu entschlossen, das gefundene Gerät zu verkaufen. Jetzt, 6 Monate später meldete sich die Polizei bei mir, daß dieses Gerät in der Firma wo ich seit 3 Jahren als Vorarbeiterin beschäftigt bin, im Oktober gestohlen wurde und mich der Käufer als Verkäufer identifiziert hat(Fotos vom Dienstausweis)! Ich habe stets alles abgegeben,,was ich in der Firma gefunden habe, darunter waren auch Geldbörsen ect.!Mir würde niemals einfallen dort irgendetwas zu entwenden, schließlich trage ich die alleinige Verantwortung für meine Tochter und hänge auch an meinem Job. Den einzigen Fehler den ich begangen habe ist der, daß ich das gefundene Gerät nicht abgegeben, sondern verkauft habe und das bereuhe ich sehr.Hätte irgendetwas darauf hingewiesen, daß das Gerät aus der Firma stammt, in der wir als Subunternehmen arbeiten, so hätte ich das Gerät selbstverständlich am nächsten Tag mitgenommen und abgegeben.Gestern war ich zur Polizei geladen und ich werde beschuldigt, ich hätte das Gerät entwendet, was aber nicht stimmt.Ich mußte das ganze Programm der erkennungsdienstlichen Maßnahmen über mich ergehen lassen, bin dabei in Tränen ausgebrochen, so das ein weiterer Beamter geholt wurde, um mich zu beruhigen. Ich fühlte mich wie ein Schwerverbrecher und habe natürlich große Angst vor dem, was da noch kommen wird und davor, daß man bei der Arbeitsstelle denken könnte, ich hätte das Gerät tatsächlich gestohlen und am Ende meine Arbeit verliere, nur weil ich einen gefundenen Gegenstand verkauft habe? Können Sie mir in etwa sagen, was mich erwartet? Ich kann nachts nicht mehr schlafen!

Handy, Recht, Verkauf
Wie besser mit unfreundlich Kunden umgehen

Hallo ich arbeite als Verkäufer bei einer Bäckerei. Leider dauert unsere Belieferung immer sehr sehr lange das heißt ich habe manchmal zur Öffnung noch keine Brötchen fertig da sie 20 min in die gärung und 18 min backen müssen. Da scheinen aber unsere "freundlichen" Kunden nicht ganz zuverstehen und beschwären sich immer wieder. Letztes mal hatte ich jemanden der meinte er hätte altes Gebäck bekommen und ich hätte ihm das untergeschoben. Darauf hab Ich nur gesagt " Natürlich ich habe auch nichts besseres zutun" er wollte dann die nummer von meinen Chef wo ich ihn sagte wo sie steht und er sie sich abschreiben kann. Ich gehe mit guter Laune hin und gehe mit schlechter Laune wieder weil manche denken ich bin der letzte Sklave von ihnen. Anfangs hab ich alles einfach so hingenommen aber langsam hab ich echt den Kanal voll und komme den Kunden auch dumm. Ich weiß nicht was die Leute manchmal denken. Oder wir haben vorne eine Klingel stehen wenn wir nur kurz hinten sind ( ein kleiner Raum mit offener Tür) klingeln machen jungen Leute 4 mal hintereinander dementsprechend sieht mein Gesichtsausdruck aus und ich weiße sie immer drauf hin das einmal klingeln reicht.....der letzte wollte sich noch Mit mir anlegen und sagte zu mir in was für ein Ton" was wollen sie jetzt von mir" Letztes mal hatte ich von jemanden das Geld nochmal nachgezählt weil sie mir viel Kleingeld gegeben hat das hat ihr schon zu lange gedauert und ging aus der Tür Kopf schüttelt und sagte " das darf nicht wahr sein " worauf ein Kunde ziemlich komisch schaute weil er es auch nicht verstanden hat. Meine Frage ist wie kann ich damit einfach besser umgehen mit solchen Kunden die meinen sie müssten den Großkotz raushängen lassen. Ich bin fast 18 Jahr und weiß wie man sich zuverhalten hat wenn mal etwas länger dauert...ich kann es einfach nicht nachvollziehen. ..

Beruf, Schulung, Kunden, Verkauf, unfreundlich
EBAY -> Angebot an unterlegene bieter. Rechtsanwalt droht!

Guten Tag. Ich wollte bei Ebay einen Verkauf von felgen tätigen, wodurch es nun zu Schwierigkeiten gekommen ist. Fall: Ich hatte eine Auktion gestartet die auch für einen Höchstbietenden beendet wurde. Dieser schrieb mir allerdings nach Auktion, dass er sich vertan hat und die Felgen aufgrund der Einpresstiefe nicht auf sein Auto passen. Nach ein wenig hin und her geschreibe habe ich mich dazu entschlossen mein Ok für den Abbruch zu geben um weiteren Diskussionen etc. aus dem Weg zu gehen. Dann habe ich über Ebay die Option genutzt, dass ich den anderen Bietern ein Angebot machen wollte.

So schrieb ich diejenigen an (unteranderem ein Bieter der nur 150,- geboten hatte) mit dem Hinweis, dass wenn sie mir ein passendes Angebot machen würden, man sich gerne auf einen Sofortkauf einigen könnte.

-> Das nutzte jedoch ein Käufer sofort aus und meinte er würde lt. Ebay bei einem "Angebot an unterlegende Bieter" nur seinen Bieterpreis zahlen müssen, obwohl ich direkt in der ersten Mail geschrieben habe es würde nur zum Verkauf bei einem entsprechenden Angebot kommen.

Ich sagte ihm gleich, dass dies kein realistischer Preis seie und es niemals beabsichtigt wäre die Felgen zu dem Preis zu verkaufen etc. Die Paypal-Zahlung die sofort einging habe ich zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich keine weiteren Zahlungen annehme (Danach hat er noch zwei mal Geld geschickt, was ich natürlich auch zurück geschickt habe).

Nun kam ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, dass ich ihm die Felgen aushändigen müsste für 150,- und den Rechtsanwalt auch bezahlen soll.

Fazit: Es war nie meine Absicht dem Verkäufer ein Angebot für 150,- zu unterbreiten ( Was auch direkt im ersten Kontakt geschrieben wurde). Außerdem stand auch in der Artikelbeschreibung das bei entsprechendem Angebt über einen Sofortkauf zu reden ist.

Was kann ich tun?

Rechtsanwalt, eBay, Angebot, Auktion, Mahnung, Verkauf, Sofortkauf
Privatverkauf & Gewährleistung - Verkäufer keine Rechte?

Also ich bin momentan ein bisschen verwirrt. Einige schreiben man muss die Gewährleistung ausschließen und andere wieder nicht. Was nun?

Folgende Situation:

Verkäufer verschickt Ware in einwandfreiem Zustand an Käufer. Käufer reklamiert, dass ein Teildefekt vorliegt, möchte aber sofort die Wandlung weil es für ihn komplett defekt ist. In der Anzeige wurde nichts von einer Gewährleistung erwähnt.

Ich meine mal, dass klar ist das ein Privatverkauf vorgelegen hat. Warum soll hier eine Gewährleistung greifen? Außerdem war klar, dass keine Garantie/Rechnung besteht und er ein gebrauchtes Gerät kauft. Das Geräte defekt werden können ist auch klar. Der Käufer sagt aber nicht mal genau was nicht geht. Wer muss jetzt was beweisen?

Wenn das mit der Gewährleistung stimmen sollte, dann hat man als Verkäufer überhaupt keine Rechte. Da muss der Verkäufer ja mind. 6 Monate danach beweisen, dass kein Defekt vorlag und hat alle Kosten inkl. 2x Versand zu tragen. So etwas zu beweisen ist so gut wie unmöglich! Wer filmt denn das Gerät von A-Z und filmt alle Funktionen eines Gerätes (auch das könnte man faken)? Würden Zeugen reichen? Außerdem könnte ja der Käufer einen Defekt verursacht haben. Es ist ja schwer irgendwem was zu beweisen (weder Käufer noch Verkäufer). Muss ich den Artikel zurücknehmen? Wie lange habe ich Zeit? Und wenn ja, was wenn tatsächlich ein Defekt vorliegt, der aber bei mir nicht vorhanden war? Kann ich das vom Betrag abziehen? Vor allem ist ja schwer zu sagen welcher Betrag?

Muss in diesem Fall die Gewährleistung ausgeschlossen werden? Wenn man als Laie nie mit sowas zu tun gehabt hat, dann macht man das ja auch nicht!?

Recht, eBay, Gesetz, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf
Hochzeit geplatzt! Was tun mit dem Kleid?

Hallo,

als ob so eine geplatzte Hochzeit nicht schon schwer genug ist! Nein! Jetzt muss ich mir noch den Kopf zerbrechen was ich mit meinem bereits bezahlten Brautkleid machen soll. Ich kaufte es im Dezember in einem Brautladen in Osnabrück. Mit Schmuck und Schleier ließ ich in dem Laden über 1700 EUR. Das Kleid ließ ich in dem Laden hängen, damit es vier Wochen vor der Hochzeit abgesteckt und umgenähnt werden kann. Zwei Monate nachdem ich es gekauft hatte, platzte unsere Hochzeit. Nun weiß ich nicht was ich mit dem Kleid machen soll. Ich fragte in dem Laden, wo ich es gekauft habe, ob sie es zurücknehmen können, doch sie weigern sich. Ich schlug vor, mir Stornogebühren dafür zu berechnen, doch auch das wollen die nicht. Auch auf Komission das Kleid zurückzunehmen, kommt für die Cheffin nicht in Frage. Ich rief da an und kam persönlich in den Laden und bettelte. Doch sie lassen sich auf nichts ein. Das Kleid hing bereits in dem Laden, als ich es gekauft habe. Das heißt es wurde nicht extra für mich bestellt. Es wurde noch nicht geändert und war noch nicht ein Mal aus dem Laden raus. Ich habe es lediglich ein Mal anprobiert und es wurde zurückgehängt. Es ist somit noch absolut neu. Daraufhin rief ich bei anderen Läden an, um es an diese weiterzuverkaufen, doch die Läden dürfen die Kleider nur von bestimmten Herstellern holen. Und der Laden der ebenfalls Kleider von diesem Hersteller verkauft, bietet mir 500 EUR dafür! Es ist doch zum Heulen! Ich bin absolut ratlos und bitte euch mir zu helfen, was ich am besten tun kann. Welche Rechte hab ich, dass der Laden in Osna das Kleid vielleicht doch zurücknehmen muss? Oder wie kann ich es weiterverkaufen, ohne dass ich so viel Geld verliere?

Vielen Dank für eure Antworten

Verkauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkauf