Urkundenfälschung mit Vorstrafen?

Hallo,

ich ( 20, Bayern) habe eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich auf Grund eines Strafverfahrens gegen mich wegen Urkundenfälschung aussagen soll.

Die Schuldfrage steht außer Raum denn ich habe es getan und werde es auch zugeben.

Bei den Urkunden handelt es sich um Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen welche ich ausschließlich an meinen Ex-Arbeitgeber per Mail zugesendet habe. Somit habe ich ca 2 Monate am Stück gefehlt und anschließend habe ich gekündigt sodass ich die eingeforderte Ablieferung der Originalbescheinigungen umging. Lohn für diese 2 Monate habe ich bekommen, musste ich jedoch fast komplett zurückzahlen.

Leider bin ich kein unbeschriebenes Blatt. Meine Vorstrafen umfassen 50h soziale Arbeit wegen Körperverletzung ( Geschädigter wurde nicht verletzt und Anzeige wurde von dessen Mutter erstattet ). Ebenfalls habe ich einen Wochenendarrest hinter mir, welchen ich wegen eines Diebstals in der Berufsfachschule die ich besuchte bekam.

Alle Taten wurden im Alter von 18-19 begonnen und bestraft. Ich habe alle Fehler eingesehen und alle in jeden Verfahren bis jetzt offen und ehrlich zugegeben und beteuert.

Nun zu meine Fragen:

- Brauche ich einen Anwalt?

- Gerichtskostenhilfe o.ä. steht mir nicht zu, richtig?

- Mit welcher Strafe kann ich ca. rechnen? Mit/Ohne Anwalt?

- Was würde mich ein Anwalt ca. kosten?

Anwalt: Ja 80%
Anwalt: Nein 20%
Betrug, Polizei, Recht, Anwalt, Angeklagt, Fälschungen, Strafrecht, Straftat, Urkunde, Urkundenfälschung, Verbrechen
Verwaltungsrecht? Nachträglich Zeugnisse u. andere Urkunden auf Ehenamen ändern

Hi!

Ich, 25 (m) bin sehr ambitioniert im puncto Karriere, habe eine tolle Freundin, mein Papa ist ein uneheliches Kind und mein Schwiegervater in Spee ein ziemlich harter Verhandlungspartner zum Thema "Hochzeit und Ehename". :-)

Nein quatsch, aber ein Wenig ist dran bzw. trägt zu meinem Dilämmer bei.

Ich möchte bald meine Freundin heiraten und wollte evtl. den Namen meiner Freundin annehmen bzw. werde schon fast dazu gezwungen (Schwiegervater ;-). Aber tatsächlich mag ich den Namen meiner Freundin, fühle mich an meinen Familiennamen - auf gutheißen meiner Eltern - nicht mehr so gebunden und würde gerne den Namen meiner Freundin annehmen (insgeheim, halte aber noch die Verhandlung mit meinen Schwiegervater mit eiserner Hand von mir fern ;-).

Jedoch habe ich Angst vor dem "Schirnrunzeln" und Vorurteilen von zukünftigen Personalchefs (Bewerbung), Geschäftspartnern und anderen Entscheidungsträgern, die zu meinem Durchsetzungsvermögen oder zerrütteten Familienverhältnissen wilde Vermutungen haben könnten, wenn Sie lesen, dass ich den Namen meiner Frau/Freundin angenommen habe. Vllt. berechtigte Angst vor nicht messbarer Diskriminierung bzw. Wettbewerbsnachteile?

Daher wäre die Patentlösung - wo ich nicht weiß ob es geht, irgend eine Anspruchsgrundlage zu haben (Verwaltungsrecht), meine Urkunden wie z.B. Abi-, Bachelor- und Master-Zeugnis nachträglich in den Ehenamen ändern zu können, um dem Problem vom vornherein aus dem Weg zu gehen?!

Gebühren dafür wären mir egal - aber kann ich das, bzw. können/müssen mir die Behörden dort helfen?

Beste grüße und vielen vielen Dank für eure Mühe.

Namensänderung, Urkunde, verwaltungsrecht
Kann/muss ich die beglaubigte Sterbeurkunde aushändigen?

Hallo liebe Communitiy! Letztes Jahr starb mein Vater. Er hatte eine Lebensgefährtin, die zwar freundlich mit mir umging (ich hatte nie Probleme mit ih), aber ihr Verhalten war zum Teil sehr merkwürdig. Es fing damit an, dass sie behauptete, dass mein Vater keinerlei kleines Andenken besaß (Ich wollte wenigstens ein paar Erinnerungsfotos oder Ähnliches). Sie schickte mir keinerlei Papiere von ihm etc. (Er war schon Rentner). Sie wies mich darauf hin, dass ich mich um die Bestattung zu kümmern habe, da sie ja nur die Freundin war. Ich tat es natürlich auch, so oder so, er war mein Vater. Die Rentenv. teilte mir noch mit, dass eine weitere Rente schon raus sei und zurückgefordert würde. Ich informierte sie, sie meinte, dass sie die Rente zurückschicken würde und dann das Konto auf sich umschreiben lassen würde.

Nach der Beerdigung hat sie sich nie mehr bei mir gemeldet.

Nun, fast ein Jahr später, bekomme ich ein Schreiben von einem Anwalt, der von ihr beauftragt wurde. (Sie hätte mich auch einfach anrufen können. Kapier ich nicht)

Sie fordert per Anwalt eine beglaubigte Urkunde der Sterbeurkunde, weil sie noch ein Kontot aufzuösen hätte, für das regelmäßig Kontoführungsgebühren anfallen würden. Der Anwalt setzte mir ein Frist von einem Monat.

Ich finde das mehr als merkwürdig. Sie versuchte schon damals vom Arzt (wenige Tage nach dem Tod meines Vaters) eine Sterbeurkunde zu bekommen und war sehr verärgert, weil der sie ihr nicht gab, da sie weder Familie noch Ehefrau war. Sie war auch verärgert, weil das Bestattungsunternehmen mir seine Sterbeurkunde schickte und seinen entwerteten Ausweis.

Frage: Weiß jemand, ob ich ihr guten Gewissens eine beglaubigte Kopie schicken kann? Von dem Konto hatte ich keine Ahnung. Kann ich das Konto auch selbst auflösen? Ich weiß ja nicht mal, bei welcher Bank das noch läuft. Sie hat mir nie Auskunft gegeben. Und: Eine beglaubigte Urkunde anzufertigen kostet ja auch wieder Geld. Muss ich das bezahlen?

Ich kenne mich mit der REchtslage nicht so aus und bevor ich zu einem Anwalt gehe und dort Geld zahlen muss,dachte ich, dass mir hier vielleicht jemand helfen kann.

Lieben Dank und LG

Familie, Recht, Erbe, Todesfall, Urkunde

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