Guten Tag,

ich habe am 29. September 2017 mein Zeugnis zur erfolgreichen Ausbildung mit staatl. Prüfung zur. exam. Altenpflegerin erhalten. Die Urkunde über die Berufsbezeichnung habe ich bereits beantragt, ist jedoch auch nach 14 Tagen noch nicht eingetroffen. Mein Arbeitgeber ( Vivantes ), bei dem ich auch die Ausbildung in der ibbg gemacht habe, hat mich fristlos zum 01.10.2017 eingestellt, möchte mir jedoch nur das Gehalt eines Pflegehelfers bezahlen, solange ich die Urkunde nicht vorgelegt habe. Unterschrieben habe ich einen Arbeitsvertrag als exam. Altenpflegerin. Ist die Gehaltskürzung rechtens? Es existiert ein Paragraph im Arbeitsvertrag: der lautet wie folgt: 

"Ferner steht der Arbeitsvertrag unter dem Vorbehalt der Vorlage der staatlichen Anerkennung als Altenpflegerin. Bis zur Vorlage der Anerkennung wird das Entgelt nach der Entgeltgruppe 1 gezahlt. Ein (ggf. rückwirkender) Anspruch auf die unter §7 genannte tarifliche Eingruppierung besteht erst nach Vorlage der staatlichen Erlaubnis."

Ich weiß, was der normale Menschenverstand sagt, mich interessiert die gesetzliche Grundlage, sprich Paragraphen. Wer kann mir helfen?

Vielen Dank