Hallo,
folgender Sachverhalt: für meine Tochter (geb. 2003) haben mein Ex und ich das gemeinsame Sorgerecht. Auf der Urkunde hat er einen Beruf angegeben, für den er zwar eine Lehre gemacht hat, aber nie zur Abschlußprüfung war.
Somit ist er also nicht in der Position, dies als seinen erlernten Beruf an zu geben (im Grunde hat er also gar keine abgeschlossene Ausbildung, aber das nur nebenbei). Allerdings hat er das, wie schon erwähnt, bei der Beurkundung der Sorgeerklärung angegeben. Nun entsteht die Frage:
In wie weit hat er sich strafbar gemacht wegen dieser Aussage? Und ist die Urkunde somit ungültig? Leider habe ich erst im Nachhinein erfahren, dass er die Abschlussprüfung nie gemacht hat, dann hätte ich nämlich auf dem Jugendamt gleich gesagt, dass seine Angabe bzgl. des erlernten Berufes nicht stimmt!