Nach dem Selbstbestimmungsgesetz (§ 2) kann ja der Geschlechtseintrag gestrichen werden. Wie verhält es sich nun mit der Bestimmung neuer Vornamen. Wenn man als Männlich Detlef geboren und nun sein Geschlechtseintrag streichen möchte, darf man da wieder einen männlichen klingenden Vornamen (z.B. Horst) benutzen? Oder wäre das Gesetz dann Rechtsmissbräuchlich zur Vornamensänderung angewendet wurden?
Wie sieht überhaupt aus mit den vornamen bei fehlen des Geschlechtseintrages? Müssen die Vornamen dann auch geschlechtslos klingen? z.B. bei Leo gibt es ja interpreationsspielraum, ob es nun Leonie oder Leonard heißen könnte?