Wie ist Artikel 6 des Nato-Vertrages in Bezug auf Sabotage der Infrastruktur zu betrachten?

Artikel 6 des Nato-Vertrages sagt ja folgendes:

Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffnete Angriff
auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs2, auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses; 
auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden.

Das bedeutet, nur Bewaffnette Angriffe auf das Staatsgebiet oder auf Streitkräfte, Schiffe und Flugzeuge oberhalb des nördlichen Wendekreises eröffnen den Bündnissfall.

Wie verhält es sich mit "hybriden Angriffen" in der Ostsee. Die Beschädigung von Daten- oder Energieleitungen in internationalen Gewässern wird ja öfters Russland zugeschrieben, heute erst eine Stromleitung zwischen Finnland und Estland.

Diese Leitungen sind ja im internationalen Gewässern und keine Flugzeuge oder Schiffe. Somit wäre ja der Tatbestand nicht erfüllt.

Will Russland hier bewusst die Grenzen ausloten.

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