Ich habe im Februar ein Antrag auf Anerkennung eines GdB gestellt, welcher im August mit 20 % beschieden wurde. Im April wurde eine weitere Krankheit festgestellt, die natürlich im Erstantrag von Februar noch nicht angegeben wurde.
Ich habe mir die Akte kommen lassen und Widerspruch eingelegt, da bereits einige im Erstantrag geltend gemachte Störungen nicht berücksichtigt wurden und einige Ärzte, welche im Erstantrag benannt wurden, nicht angeschrieben wurden.
Ich habe in meiner Widerspruchsbegründung erwähnt, dass eine weitere Erkrankung im April festgestellt wurde. Allerdings habe ich geschrieben, dass ich diese nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens gesondert beantragen werde, da sich der Widerspruch nur auf den Antrag von Februar bezieht.
Allerdings will die Behörde nun auch alle Unterlagen zu dieser Erkrankung haben.
Über dieses vorgehen bin ich verwundert, da ich davon ausgegangen bin, dass diese neue Erkrankung gesondert beantragt werden muss. Allerdings will die Behörde diese im Widerspruchsverfahren "nachschieben". Nach meiner Rechtsauffassung wird in einem Widerspruchsverfahren nur der ursprüngliche Verwaltungsakt geprüft (hier der Antrag von Februar mit Bescheid von August). Die Neue Erkrankung müsste ja dann gesondert beantragt werden.