Wann kann man einen Kommissaranwärter kündigen?
Hey,
Ich habe dieses Jahr in Nrw mein Studium bei der Landespolizei begonnen. Wegen eigener ungewollter Dummheit wird nun vielleicht ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet, weil ich mich Außerdienstlich unwohl gegenüber anderen Polizisten im Dienst verhalten habe. Zum kurzen Sachverhalt, Ich habe bei einem Einsatz etwas gefilmt (aber nicht die Polizisten oder die Betroffenen selber) und bei der Aufforderung das Filmen zu unterlassen habe ich zwei mal mit nein geantwortet und wäre auch laut Aussage höchst Arrogant gewesen. Dies hätte wohl die angeblich 'angespannte Situation' (in meinen Augen war die Situation alles andere als das, aber was soll ich dagegen machen wenn die das so sagen) verschärft und somit wird mir außerdienstliches Unwohlverhalten vorgeworfen. Ich habe mich bereits bei den betroffenen Polizisten entschuldigt und auch beim Meeting mit der Ausbildungsleitung zeigte ich natürlich Einsicht und entschuldigte mich.
Nun meine Frage: Sie meinten sie würden den Fall nur weiter geben und nicht prüfen, inwieweit kann ich also mit einer dusziplinaren Maßnahmen bis hin zur Kündigung rechnen?