Tür defekt nach Einbruch. Neue Tür, Zusatzschloss etc... Wer zahlt?

Hallo liebe Community,

ich brauche dringend eure Hilfe!!

Sachlage: Die Wohnungstür wurde wegen Einbruch beschädigt. Die Haustür (Tür des Mehrfamilienhauses) wurde nicht beschaedigt. Vermutlich hat jemand aus dem Haus die Tür aufgemacht ohne zu nachzufragen wer geklingelt hat oder die Haustür war offen. Nach Einbruch sieht sich der Hausmeister die Tür an und stellt fest, dass sie durch neue Tür ersetzt werden muss. Er erkundigt sich beim Vermieter wegen Kostenübernahme. Der Vermieter meint, dass wir, die Mieter, die Kosten für die neue Tür übernehmen muss. Der Hausmeister gibt uns die Kontaktdaten des Türhandwerker und sagt, dass wir uns seblst um den Termin kümmern sollen.

Frage 1: Müssen wir als Mieter die kompletten Kosten oder einen Teil der Kosten für die neue Tür übernehmen, obwohl wir für den Schaden nicht verantwortlich sind?

Frage 2: Wenn wir die Rechnung vom Türhandwerker vorerst bezahlen, können wir diese Kosten vom Vermieter nachträglich verlangen? Oder erlischt die Pflicht des Vermieters für die Kostenübernahme, wenn wir es selbst bezahlen?

Frage 3: Gibt es einen gestzlichen Zeitrahmen, in dem ich vom Vermieter die nachträgliche Kostennacherstattung verlangen muss?

Frage 4: Die alte Wohnungstür war ähnlich einer Holz-Zimmertür. Also nicht wirklich eine optimale Wohnungstür, die Sicherheit bietet. Hat der Vermieter ein Mitspracherecht darüber welche Wohnungstür (Material, Design, Preis) eingebaut werden soll? Kann der Vemieter die komplette Kostenübernahme verweigern, wenn die neue Tür nach seiner Meinung zu teuer ist?

Frage 4: Nach diesem Vorfall fühlen wir uns nicht sicher in unserer Wohnung und wollen gerne zusätzliche Sicherheit. Können wir neben der Tür auch ein Zusatzschloss oder eine Türkette auf Kosten des Vermieters einbauen lassen?

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!

Tür, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Kosten, Schaden
Nachbarin im Erdgeschoss nervt, weil Haustüre zu laut zu geht.

Folgendes Problem:

Wohne seit November '13 in der neuen Wohnung. Wir kommen mit allen Nachbarn super klar (eine habe ich außer bei der Wohnungsübergabe nie mehr gesehen) nur die Nachbarin vom Ergeschoss nervt.

Da hängt ein Zettel an der Türe, mit der bitte, die Türe leise zu schließen. Das ist aber eine Türe mit Stopper, sprich man kann sie nicht zuziehen bzw. nur mit viel Kraftaufwand. Also lass ich sie beim kommen und gehen alleine zufallen.

Sie muckt jedes mal rum, dass ich die Türe doch bitte wie ein normaler Mensch schließen soll sprich "Klinke benutzen". Wofür ist aber ein Stopper da drin? Soll ich jetzt jedes mal wie ein Einbrecher die Türe auf und zu machen? Finde ich quatsch.

Ich habe ihr gerade gesagt, dass ich nicht im Kindergarten bin und Sie sich doch bitte an den Vermieter wenden soll. War das falsch?

Sie meinte auch noch, ich wäre der einzige bzw. wir wären die einzigen, die die Türe zufallen lassen. Woher weiß Sie das so genau? Ist für mich eine alte Dame der Kategorie "ich bin mit meinem Leben unzufrieden und nerve andere Menschen einfach".

Schlusssatz: "Sowas hat man gerne, Leute die frisch einziehen und sich nicht zu benehmen wissen". Bin dann Kommentarlos hochgegangen.

Übrigens: Die Dame hat meine Freundin ziemlich angeranzt. Als wir gerade noch mittem (!) im Umzug waren, hat meine Freundin die Dame aus dem Ergeschoss gesehen und gegrüßt. Von ihr kam nur ein ganz hochnässiges "Ach, schön, dass sie sich auch mal vorstellen!". Geht es noch? Wir sind noch nicht einmal eingezogen. Aufgrund des Umzuges stand die Tür auch öfter unten mal auf. Wenn man Kartons hochschleppt kann es schon mal nerven die Türe immer auf und zu zu machen. Jedenfalls waren dann drei Laubblätter im Treppenhaus. Sie hat uns dann gebeten, dass wir doch bitte den Dreck wegmachen sollten. Wir haben es mit Humor genommen und die drei Blätter rausgefegt (ist ja nicht so, dass wir den Treppenhausdienst durch die Nebenkosten mitbezahlen^^). Wieder ein Umzugstag, nach diversen Treppengängen (die Türe war die ganze Zeit auf) kam mein Fernseher dran. Das ding ist recht groß und wiegt an die 40kg und ist sehr unhandlich. Ich habe das Ding auf die Schulter (Kollege hat das andere Ende vom TV) und will hoch, macht die Dame die Tür auf und schnauzt mich an, ich möchte doch bitte gleich den Dreck wegmachen, weil sich das ja nicht gehört etc. (es waren aufgrund des Windes wieder ein paar Laublätter im Treppenhaus).

Danke für eure Ratschläge.

Tür, Mietminderung, Vermieter, Nachbarschaft, Soziales, Streit
Wohungsabschlusstür verzogen, wer zahlt? Mieter?

Ich bin Vermieter einer Einliegerwohnung und wohne ebenfalls in dem Einfamilienhaus, das Haus ist 10 Jahre alt. Wir haben den gleichen Eingang, gemeinsames Treppenhaus, die Einliegerwohnung (gehobenen Ausstattung, mit Terasse) befindet sich im Kellergeschoss. Seit Dez. 2012 habe ich einen neuen Mieter. Es geht um die Wohnungsabschlusstür, es ist eine massive Buche Echtholztür. Nach 3 Monaten kam mein Mieter auf mich zu und sagte, die Wohnungsabschlusstür würde nur sehr schwer schließen, die schließt inzwischen nur noch, wenn sie richtig ins Schloss geknallt wird. Die Tür hat sich verzogen. Ich habe gehofft, das sich das im Sommer wieder reguleirt, hat es aber nicht. Ich gehe davon aus, dass es mit dem nicht ordentlichen Lüften (Feuchtigkeit) zu tun hat. Ich habe ihm beim Einzug eine schriftl. Anleitung „Richtiges Lüften“ ausgehändigt. Jedes Mal wenn er seine Wohnung verlässt ist ein unangenehmer stickiger „Duft“ im Treppenhaus, was auf nicht Lüften in der Wohnung zurück zu führen ist, ich habe ihn schon mehrfach darauf hingewiesen täglich Stoßzulüften. Er heißt die Wohnung auch nur bedingt, um Geld zu sparen, ich habe ihm gesagt, dass die Wohung mindestens auf 18 ° C geheizt werden muss, steht auch auf dem Beiblatt "Richtiges Lüften" .Es gab auch schon nach 4 Wochen im Bad Schimmelansatz, was er jetzt im Griff hat. Ich vermietet seit 10 Jahren die Wohnung, es gab noch nie Probleme mit der Wohnungsabschlusstür, weder im Sommer noch Winter. Meine Frage, kann ich von meinem Mieter verlangen, dass er die Tür ersetzt, evtl. über seine Haftpflichtversicherung? Da ich der Meinung bin, dass es sein Verschulden ist, durch nicht sachgemäßes Lüften und Heißen.

Tür, Mieter, Vermieter, Lüften
Auf dem Balkon ausgesperrt. Tür aufgebrochen (Mietwohnung)

Wir standen mit einigen Gästen auf unserem Balkon. Es handelt sich hierbei um ein Atrium, auf welches man nur durch unsere Balkon Tür gelangt. Das Atrium ist ansonsten ummauert. Die Balkontür ist eine schwere Glasschiebetür. Ein Gast hat diese zugeschoben, da es kalt draussen war. Bis hierhin alles kein Problem, doch fiel uns dann auf, dass wir im Atrium gefangen waren, da man die nun auf Kipp stehende Balkontür nicht mehr aufdrücken/schiben konnte, da diese eingerastet war. An der Außenseite ist KEIN Hebel/Klinke angebracht um die Tür zu öfnnen. Ein ziemlich beklemmendes Gefühl in seiner eigenen Wohnung ausgesperrt zu sein. Gott sein Dank hatte jemand ein Handy dabei, so dass wir einen Freund anrufen konnten, der dann unsere Wohnungstür aufbrach, da wir nicht auf einen Schlüsseldienst warten konnten, denn im Schlafzimmer lag ein kleines Baby und schlief und im Wohnzimmer waren Kerzen an.

Nun zur eigentlichen Frage, die sich uns mehrfach stellte. Ist es überhaupt erlaubt (Bauvorschriften, Branschutz etc), das man sich auf seinem Balkon/Atrium so aussperren kann, das man keine Möglichkeit mehr hat in din Wohung zu gelangen bzw. Hilfe zu holen, nur weil kein Griff/Klinke an der Außenseite ist, bzw. die Tür anscheinend nicht dafür vorgehsehen sit diese von außen aufzumachen.

Es geht jetzt natürlich darum, dass wir die Wohnungstür ersetzen lassen müssen, aber auch gerne deutlich machen möchtest, dass der alleinige Gruund war, dass man die Balkontür nicht mehr von außen aufbekommt.

Über ein paar Infos oder ratschläge würde ich mich freuen.

Grüße,

Tür, Balkon

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