Wer ersetzt Dichtungen an Tür/Fenstern? Zahlt der Vermieter?

7 Antworten

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wer kommt normalerweise für sowas auf der Vermieter oder Mieter?

Der Vermieter.

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Wende Dich an den Vermieter, es sind seine Fenster und er muss den Mangel auf seine Kosten abstellen lassen.

Melde dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel und setze eine Frist von zwei Wochen. Bei Verzug darfst du dir einen Handwerker suchen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen.

Hallo, neue Dichtungen wechselt in der Regel ein Schreiner aus. Melde es deinem Vermieter - er wird dir wahrscheinlich helfen. Wenn nicht, kannst du auch versuchen, dass er sich an den Kosten beteiligt. Der Vorteil an neuen elastischen Dichtungen ist, dass die Türen und Fenster besser schließen und du mehr Ruhe hast. Lieben Gruß


albatros  26.02.2014, 13:34
dass er sich an den Kosten beteiligt

Der Vermieter hat die Kosten zu tragen und zwar alle.

Melde dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel und setze eine Frist von zwei Wochen. Bei Verzug darfst du dir einen Handwerker suchen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen.

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Dem Vermieter melden, er muss den Handwerker beauftragen.