Hallo zusammen,
habe mal eine Frage die seit langem unbeantwortet ist. Und zwar geht es um den Wechsel der Rechtsform bei einer Maler-Einkauf-Genossenschaft. Dies ist ja inzwischen möglich, aber nur mit Zustimmung der Mitglieder. Mich interessiert jedoch mal wieviele Anteile hierzu notwendig sind. Jedes Mitglied hat ja grundsätzlöich unabhängig von der Zahl der Anteile eine Stimme (es gibt noch die Möglichkeit, dass Mitglieder bis zu 3 Stimmen haben, wenn diese eine besonders tragende Rolle in der Genossenschaft darstellen, dies ist hier jedoch nicht gegeben.)
In der Satzung konnte ich hierzu nichts finden. Ich hatte mal etwas von grundsätzlichen 90% bzw. 75,1% der Stimmen gehört.
Weiß hierzu eventuell Jemand mehr? würde mich brennend interessieren.
Schonmal vielen lieben Dank!