Konto gepfändet von Staatsanwaltschaft kann man auch einsitzen?

Mein Konto wurde gepfändet von der Staatsanwaltschaft wegen einer Geldstrafe davor kam weil ich nicht bezahlt habe dass ich an einem Datum in Knast gehen soll für paar Tage. Problem ist nur dabei gewesen dass ich nicht geimpft bin und somit kein Bahn oder Bus nutzen kann erst nachdem ich ein Test gemacht habe da ich aber in einem kleinen Dorf wohne war dass nicht möglich somit hätte ich gegen dass Gesetz verstoßen müssen um in den Knast zu sitzen und 42km in Knast kann man auch schlecht laufen. Habe dass auch der nächst gelegene Polizeistelle so gemeldet der war es egal. Ich hatte halt keine Möglichkeit dort hinzugehen. Möchte die Strafe aber dennoch absitzen aber ich muss halt irgendwie da hin kommen. ist es möglich dass man die Pfändung rückgängig macht und ich von der Polizei festgenommen werde und zur justozvollzungsanstalt gebracht werde weil die Pfändung ist eigentlich auch nicht rechtens weil dass konto wurde damals von meinen Eltern eröffnet mit der Geburtsurkunde. als ich dass Geld abheben wollte und online banking beantragen hat der gemeint sie sind jetzt schon ne Weile über 18 und müssen dass konto mit Personalausweis legmentieren. Hatte zu dem Zeitpunkt aber kein Personalausweis. Dass Geld war jetzt über 2 Jahre auf dem Konto ohne eine Kontobewegung. Dass konto ist bis heute nicht richtig legimentiert die staatsanwaltschaft bekommt dann dass Geld aber ich nicht ??? eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld. Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels. Kann ich da irgendwas mit dem Anwalt machen oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen? Was würdet ihr mir raten ? Ich danke für eure Hilfe und entschuldige mich für die Rechtschreibung. Habe leider eine Lese und Rechtschreibschwäche

Bank, Recht, Gefängnis, Geldstrafe, Pfändung, Staatsanwaltschaft
Ist verbale Beleidigung gem. § 185 StGB unter "Duz-Freunden" strafbar?

Hallo,

ich schreibe nicht in eigener Angelegenheit sondern weil mich ein Freund um Rat fragte:

Der hatte kürzlich eine Meinungsverschiedenheit via "whatsapp" mit einem anderen. Es ging um etwas Geschäftliches, wie das in der Vergangenheit bei den beiden schon öfter der Fall war. Beide kennen sich seit Jahren und sind seit Jahren "per Du".

Diesmal wurden sie sich nicht einig und mein Kumpel beschimpfte den anderen per whatsapp als "Arschxloch und Megawixxser".

Der andere war verärgert, und erstattete Anzeige wegen Beleidigung § 185 StGB.

Mein Spezl bekam nun Post von der Polizei. Es ist ein Anhörungsbogen. Er soll sich äußern. Beweismittel ist der whatsapp-Chat.

Es wird gefragt, ob er die Straftat zugibt/ ob er mit Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre/ ob er einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

Nun fürchte ich, dass seine Rechtsschutzversicherung keine Deckung bei Straftaten gewährt.

Was soll ich meinem Freund raten?

Dass die beiden "per Du" sind, geht aus dem whatsapp-Chat hervor.

Ist es nicht so, dass "Arschxloch" unter Duz-Freunden die sich auf Augenhöhe stehen anders beurteilt werden muss als wenn dies zu einer Person, mit der man "per Sie" ist gesagt wird? Ist in vorliegendem Fall Beleidigung überhaupt tatbestandsmäßig? Ich meine, wie oft wird "Du Depp" beispielsweise am Stammtisch unter Freunden gesagt, eine Lappalie, das können doch nicht alles Straftäter sein?

Was könnte ich meinem Spezl raten damit die Sache von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt wird?

Wie seht Ihr die Sache?

Danke schon mal ...

Rechtsanwalt, Recht, Beleidigung, Geldstrafe, Staatsanwaltschaft, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Geldbuße
Wie hoch stehen die Chancen das der D Führerschein nicht verlängert wird bei einer Straftat?

Vor ca. 1 Jahr hatte ich ein Problem mit der GEZ. Ich hatte denen eine unfreundliche E-Mail geschrieben und die haben mich anschließend angezeigt.

Der Polizei habe ich die Wahrheit gesagt, das ich es unverschämt finde von der GEZ Erpresst zu werden und das ich denen ihr Schrott nicht möchte etc... Ich habe sie auch noch beleidigt und gedroht das sie meine Daten löschen sollen... Am Ende musste ich 500 Euro Strafe zahlen. Das entschied die Staatsanwaltschaft Freiburg. Ich bekam eine Anzeige wegen Störung öffentlichen Friends und Nötigung.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist bekannt dafür das die sehr streng sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die müssen was beweisen und geben stets die höchste Strafe. Ich habe mich damals schon gewundert warum jedes Wort unter die Lupe genommen wurde, obwohl es eigentlich nur Beleidigung war. Alles andere war weit entfernt und für mich unlogisch. Aber daran kann man nichts mehr ändern und ist auch nicht die Frage.

Nun musste ich meinen D Führerschein verlängern und es stellte sich heraus daß die erst Akten prüfen müssen. Sie wissen nicht ob der Führerschein verlängert werden kann. Die Frau meinte nur das die Chancen sehr gering sind.

"NUR" wegen einer Beleidigung meiner Meinung nach. Zuvor hatte ich noch nie was. Das war das allererste Mal das ich was mit der Polizei zu tun hatte. Punkte habe ich noch nie gehabt und mein letzter Strafzettel liegt über 3 Jahre zurück.

Jetzt meine Frage: wie gut stehen die Chancen das mein D Führerschein verlängert werden kann?

Polizei, MPU, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Staatsanwaltschaft, Strafzettel, Straßenverkehrsordnung, Freiburg im Breisgau, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad
Angehalten von der Polizei durch Nachfahren wegen Geschwindigkeitverstoß / KFZ-Rennen?

Hallo zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage, wurde vor ca. 2 Monaten von der Polizei angehalten weil ich angeblich zu schnell gefahren bin.

Ich war meit meinem Auto innerhalb geschlossener Ortschaft Unterwegs bis ich in meinem Rückspiegel Polizei auto sah der zu schnell auf

mich zugekommen ist ohne Blaulicht. Nachdem ich angehalten wurde, wurde mir mitgeteilt das ich zu schnell gefahren bin.

Es waren 3 verschiedene Beamten da die mit mir jeweils ein Privaten gespräch geführt haben und alle 3 davon haben mir verschiedene km/h anzahl mitgeteilt.

Der erste Beamte hat 120 km/h zweite 110 km/h und dritte sagte 100 km/h gefahren bin. Ich wurde draufhin sehr unsicher und wollte eine offizeille Messung sehen worauf

ich abgelehnt wurde da es keine offizeile messung gegeben hat. Also haben die Beamten mich durch Nachfahren angehalten so wie es auch von Beamten mitgeteilt wurde.

Ich habe die Messtrecke gemessen und sollten ungefähr 300m bis 350m sein in der Nacht. Heute habe ich erneut ein Anruf bekommen wo Polizei mir mitgeteilt hat das sie

es mit der Staatsanwalt besprochen haben und wollen mich wegen Kraftfahzeug Rennen anzeigen ohne jegliche messeung, sondern nur Zeugen. Ich habe den Bericht die sie

vor Ort geschrieben und an Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben nicht durchgelesen und keine Ausage gemacht auch nichts Unterschreiben, weil ich ja auch nicht zu

schnell gefahren bin!

Bitte sparrt euch euere Belehrungs kommentare, da ich nicht zu schnell gefahren bin!

Kann es zu eine Anzeige kommen und meinen Führerschein verlieren ? Sachlage ist hier für mich sehr unschlüssig.

Zur Info: Ich fahre ein VW Polo 2006 Baujahr / 64 PS das ding braucht schon allein 20-25 sekunden bis es auf 100 ist

Ich freue mich auf eure Rückmeldung vielen Dank

Polizei, Recht, Anwalt, Führerschein, Gericht, Blitzer, Staatsanwaltschaft, Auto und Motorrad
Pedophile oder einfach nur sehr dumme Menschen?

Es geht um Organisationen, die in den USA gerade wie aus dem Boden schießen. Diese Leute legen sich in Chatplattformen auf die Lauer, geben sich dort als Kinder oder Minderjährige (Jugendliche) aus und wenn ein Erwachsener eindeutige Avanzen macht, also in sexueller Form, dann probieren diese Organisationen sich mit den Erwachsenen im Real life zu treffen. Kommt es zu so einem Treffen, werden diese Typen, die sich mit einem Kind verabredeten zur Ree gestellt, dabei gefilmt, der gesamten Internetgemeinde auf YT usw. präsentiert und anschließend der Polizei gemeldet.

Doch es gibt auch Stimmen, die diese Vorgehensweise nicht gut finden und diese Typen, die sich mit Kindern zum S... treffen wollen in Schutz nehmen und diesen Pedo Huntern Catfishing unterstellen, was aber nicht wahr ist, die Erwachsenen sind es, die immer zuerst sexuelle Hintergedanken haben, die sich im Laufe der Chats immer mehr offenbaren.

Also kann man von einem gezielten hereinlegen mit bösen Hintergdanken jemanden Schaden zu wollen nicht reden. So zum. meine Auffassung. Wie ist eure zu diesem Thema? Ist ein Erwachsener für euch pädophil, wenn er sich in einem Chat mit einem minderjährigen Jungen oder Mädchen ihm oder ihr sexuell annähert, sexuelle Wünsche äußert und sich anschließend mit dem Kind o. Juendllichen trifft? Ich denke die Antwort sollte wohl eindeutig sein, zum. steht für mich die Antwort fest und zwar ein klares und deutliches Ja.

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Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?

Ich fahre mit meinem Auto auf einer Straße und komme an eine Unfallstelle, wo ein Auto umgekippt ist und auf der Seite, auf der Straße liegt. Es ist mir ein Rätsel, warum dort noch kein Warndreieck aufgestellt ist, obwohl einige Autos bereits angehalten haben. Da das umgekippte Auto in einer Kurve liegt, halte ich an und stelle mein Warndreieck auf - um eine Massenkarambolage zu verhindern. Die Polizei wird gerufen, sie nimmt den Unfall auf und ich bin ca 1/2 Stunde noch am Unfallort. Dann fahre ich, weil es für mich nichts mehr zu tun gibt. Ich nehme mein Warndreieck wieder mit und verabschiede mich von der Polizei und vom Unfall-Fahrer, dem ich ja geholfen habe.

Und jetzt kommt der "dicke Hamner":

Plötzlich meldet sich die Polizei bei mir, als vom Unfall-Fahrer Beschuldigter! sei ich die Unfall-Verursacherin, und Fahrerflüchtige - weil ich meine Daten als mutmaßlicher Unfall-Verursacherin vor Ort nicht angegeben hätte.

Jedoch war ich keine! Unfallverursacherin.

... was ich der Polizei auch sofort aufgrund von Handy-Fotos zeigezeige und beweisen kann.

Ich bin sehr erstaunt, was die Polizei mir jedoch unterstellt und was sie konstruiert, was gar nicht möglich ist. Also ich bin schon sehr erstaunt.

Die Polizei sagt, ich brauche keine Aussage machen, was mich sehr irritiert, da ich ja unschuldig bin - und meine das halt auch unbedingt sagen zu müssen - was ich mündlich, taggleich getan habe.

Jetzt habe ich im Internet gelesen und mir ist auch gesagt worden, dass man bei der Polizei keine Aussage machen soll, dass jeder Rechtsanwalt streng davon abrät.

Die Polizei hat auch gesagt, dass ich keine Aussage machen muss, sondern nur beim Staatsanwalt. U N D: Daß ich für die Polizei zunächst noch keine! Beschuldigte bin, sondern daß sie das erst ermitteln muß und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.

Diese falsche Beschuldigung belastet mich natürlich sehr. Ich hätte das lieber so schnell wie möglich vom Tisch, weil ich unschuldig bin, was ich der Polizei bereits auch wiederholt gesagt habe.

Und es wäre sicher dringend angesagt, dass ich eine "Gegen"-Anzeige gegen diese falsche Beschuldigung machen müsste.

Hier meine Fragen an die Community:

Wie soll ich in meiner speziellen Situation Vorgehen? - wie begründet?

1.) Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, da greift keine Versicherung und auch sonst nix (keine Kosten-Hilfe vom Gericht). Das Schlimme ist meine spezielle Situation: Mein Einkommen ist unter der Armutsgrenze, d. h. ich kann nicht einfach so einen Anwalt für ca. €1000 - und mehr - beauftragen.

2.) Soll ich einen Anwalt für ca. €100 beauftragen und mir "nur Akteneinsicht !" bei der Polizei anfordern lassen? Akteneinsicht ist sehr wichtig!

3.) Oder soll ich warten mit all meiner Aktivität, bis sich der Staatsanwalt bei mir meldet? ... und dann! erst in meiner finanziell unmöglichen Situation einen Rechtsanwalt beauftragen?

Recht, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehr, Unschuldig, falsche Verdächtigung, Auto und Motorrad

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