Stattsanwaltschaft 1?

2 Antworten

Die Landeshauptstadt München bzw. das Ausländeramt wurde über den bevorstehenden Ausgang der Ermittlungen gegen dich informiert. (aka erst einmal "Urteil steht an zum xxx" und dann wird die endgültige Entscheidung mitgeteilt)

Im Kern klingt das jetzt auch erst einmal negativ, kann sein dass bei dem Urteil dann die Ausländerbehörden einschreiten und dich ausweisen (das ist jetzt geraden weil ich ja deine Nationalität nicht kenne und den Sachverhalt. Aber das wäre so EINE von den möglichen Folgen daraus)


Weisnicht963 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 19:01

Komm aus der Ukraine also Staatsangehörigkeit ukr

Also Abschiebung damit gemeint?

0
LePetitGateau  13.11.2021, 19:03
@Weisnicht963

Kommt auf das finale Urteil an und auch die Schwere der Tat. Der Satz heißt im Kern erst einmal nur dass die Ausländerbehörde informiert wurde, dass etwas gegen dich läuft und es bald zu einem finalen Urteil kommt. Aus diesem Urteil ergeben sich dann eventuell Konsequenzen. (Die natürlich nicht immer Abschiebung bedeuten müssen)

0
Weisnicht963 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 19:04
@LePetitGateau

Ja ist halt eine dumme geschichte gewesen das war weger einem tabak von dem ich nichts wußte und ich hab ihn auch nicht angefasst wie auch die Polizei am Ort haben gesagt das ich nix damit zutun hab und wurde gehen gelassen

0

Mistra heißt Mitteilung in Strafsachen und ist ein amtlich vorgegebener Weg für die Justiz, Behörden zu informieren.

Begehst Du als (Nicht-EU-) Ausländer Straftaten und wirst dafür von der Justiz belangt bekommt die Ausländerbehlrde davon eine Mitteilung. Häufen sich diese oder ist mal ein dickes Ding dabei (Drogenhanden z.B.) kannst Du deswegen ausgewiesen werden.