Wann bekommt eine Ermittlung bei der Staatsanwaltschaft ein Aktenzeichen?
Hallo,
vor fast einem dreiviertel Jahr bin ich einer Straftat zum Opfer gefallen. Darauf hin hat sich die Kriminalpolizei dem Vorfall angenommen. Nach einem halben Jahr habe ich dann mal den zuständigen Sachbearbeitenden angefragt, ob sich irgendetwas in dem Fall ergeben hat. Dieser meinte, er dürfe mir keine Auskunft dazu geben, dies dürfe nur die Staatsanwaltschaft, sobald diese sich um den Fall kümmert. Außerdem meinte er, dass die polizeilichen Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen sind und der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, aber derzeit noch kein Aktenzeichen hat. Mittlerweile ist wieder ein Viertel Jahr vergangen und ich habe immer noch nichts von dem Fall gehört. Deswegen wollte ich Euch mal fragen, ob Ihr wisst, wie lange es dauert bis ein Fall von der Staatsanwaltschaft aufgenommen wird?
2 Antworten
Du solltest ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft aufsetzen. Mit deinem vollen Namen und deiner Anschrift am Anfang. Dann entweder die Polizeivorgangsnummer aufführen. Oder alternativ dein Geburtsdatum und dein Geburtsort ( als Legitimation ) .
Du schreibst, dass Du allgemein das Aktenzeichen zur Sache haben möchtest. Und in Erfahrung bringen möchtest, ob es schon neue Erkenntnisse in dieser Sache gibt.
Wenn Du keine Polizeivorgangsnummer hast, musst Du den Fall noch etwas beschreiben. Sonst weiß die Staatsanwaltschaft ggfs. nicht, um welches Ermittlungsverfahren es geht.
Inzwischen sollte der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft registriert und ein Aktenzeichen erhalten haben.
Da auch die Polizei informiert wird, kannst Du da anrufen und das AZ erfragen.