Ich hab vor Monaten kacke gebaut und dafür bekam ich eine Anzeige (E-Scooter gefahren ohne Nummernschild, also ohne einer Pflichtversicherung).

Die Post von der Staatsanwaltschaft ist endlich da. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt *dance gerade rum vor Freude*

Das stand im Brief:

Sehr geehrter Herr Mustermann,
das Ermittlungsverfahren ist ausnahmsweise nach § 45 Abs. JGG eingestellt worden.
Darüber erfolgt eine Mitteilung zum Erziehungsregister.
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass Sie bei etwaigen künftigen Verfehlungen - insbesondere gleicher Art - nicht mehr mit einer Einstellung nach § 45 Abs. 1 JGG rechnen können.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Verfahrenseinstellung nicht berührt.
Hochachtungsvoll
Max Mustermann
Staatsanwaltschaft

Mustermann stand da zwar nicht, aber ich kann ja keine Namen leaken.

  • Was ist mit diesem Zivildings gemeint?
  • Was genau bedeutet dieser Erziehungsregister?
  • Entstehen also keine Verfahrungskosten, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Und die wichtigste Frage:

Kann man sich mit einem eingestellten Verfahren einbürgern lassen?

Thx for help