Kann mir jemand diesen Brief von der Staatsanwaltschaft erklären?
5 Antworten
Wegen des waffenrechtlichen Delikts musst du dir keine Sorgen mehr machen. Das ist vom Tisch.
Was genau wird dir vorgeworfen bzw. was ist passiert?
Dann wird das zweite Ermittlungsverfahren immer noch nach § 244 StGB geführt.
Wird es immernoch Diebstahl mit Waffe bleiben oder nur Ladendiebstahl
Kleines Taschen Messer, in Kreditkarten Form, war im Portmonee drinne.
Anscheinend gibt es zwei Verfahren. Eines wurde eingestellt, das andere wegen Diebstahls läuft noch.
Es gibt keinen Verdacht einer Straftat gegen das Waffengesetz. Hier wird das Verfahren aber nicht eingestellt, wie viele sagen, es wird er gar nicht erst eins eröffnet.
Es gibt aber ein anderes, laufendes Verfahren wegen Diebstahl.
Ist das deine Post?
Gruß S.
Ja ist meine Post. Danke für deine hilfreiche Antwort
Nutzt du das Profil deines Sohnes? Oder war er der Kumpel, mit dem du unterwegs warst???
Als Papa hast du ja sonst noch pädagogische Optionen!
Du hast gegen das Waffengesetz verstoßen, da machen die aber nichts weiter. Du hast auch Ladendiebstahl begangen, da gibt es eine Anzeige und ein Verfahren.
ER sowieso nicht, denn diese Frage dürfte genaugenommen nur der Vater stellen.
Also fällt die Anzeige mit dem Waffen gesetzt.
heisst es dennoch „Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe“ oder jetzt nur „Diebstahl“?
Er hat eben nicht gegen das Waffengesetz verstoßen, da sonst die Ermittlungen wohl kaum eingestellt worden wären
"Mangels Anfangsverdachts eingestellt". Das bedeutet also "doch Verstoß gegen das Waffengesetz". OK, man lernt immer noch dazu
Der Tatvorwurf "Waffenbesitz" wird fallen gelassen. Das gilt nicht für den Vorwurf des Diebstahls.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe
verstoß gegen das waffengestetz