Kann mir jemand diesen Brief von der Staatsanwaltschaft erklären?

5 Antworten

Wegen des waffenrechtlichen Delikts musst du dir keine Sorgen mehr machen. Das ist vom Tisch.

Was genau wird dir vorgeworfen bzw. was ist passiert?


Allesklar2021 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 14:14

Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe

verstoß gegen das waffengestetz

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Anscheinend gibt es zwei Verfahren. Eines wurde eingestellt, das andere wegen Diebstahls läuft noch.


Allesklar2021 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 14:23

Danke dir

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Es gibt keinen Verdacht einer Straftat gegen das Waffengesetz. Hier wird das Verfahren aber nicht eingestellt, wie viele sagen, es wird er gar nicht erst eins eröffnet.

Es gibt aber ein anderes, laufendes Verfahren wegen Diebstahl.

Ist das deine Post?

Gruß S.


Allesklar2021 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 21:47

Ja ist meine Post. Danke für deine hilfreiche Antwort

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Sirius66  11.03.2022, 23:07
@Allesklar2021

Nutzt du das Profil deines Sohnes? Oder war er der Kumpel, mit dem du unterwegs warst???

Als Papa hast du ja sonst noch pädagogische Optionen!

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Du hast gegen das Waffengesetz verstoßen, da machen die aber nichts weiter. Du hast auch Ladendiebstahl begangen, da gibt es eine Anzeige und ein Verfahren.


Sirius66  11.03.2022, 15:57

ER sowieso nicht, denn diese Frage dürfte genaugenommen nur der Vater stellen.

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Allesklar2021 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 14:13

Also fällt die Anzeige mit dem Waffen gesetzt.
heisst es dennoch „Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe“ oder jetzt nur „Diebstahl“?

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Teigschaber  11.03.2022, 14:12

Er hat eben nicht gegen das Waffengesetz verstoßen, da sonst die Ermittlungen wohl kaum eingestellt worden wären

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Teigschaber  11.03.2022, 14:23
@Allesklar2021

"Mangels Anfangsverdachts eingestellt". Das bedeutet also "doch Verstoß gegen das Waffengesetz". OK, man lernt immer noch dazu

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Der Tatvorwurf "Waffenbesitz" wird fallen gelassen. Das gilt nicht für den Vorwurf des Diebstahls.

Was ist daran nicht zu verstehen?