Staatsanwalt und Anwalt?

4 Antworten

Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Während Rechtsanwälte im Interesse ihrer Mandanten und ggf. ihrer Kanzlei handeln, sind Staatsanwälte weisungsgebundene Beamte, die den Interessen des Staates nachgehen.

Ein Staatsanwalt nimmt das niedrigste Amt innerhalb des staatsanwaltschaftlichen Dienstes wahr. Ihm übergeordnet sind folgende Personen:

  • Staatsanwalt als Gruppenleiter
  • Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter)
  • ggf. Oberstaatsanwalt (Hauptabteilungsleiter)
  • Leitender Oberstaatsanwalt (Behördenleiter)
  • Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde)
  • Justizminister/Justizsenator

Die Staatsanwaltschaften, Beschäftigungsbehörden von Staatsanwälten, sind Ermittlungs- und Anklagebehörden. In der Funktion als Ermittlungsbehörde leitet und überwacht die StA die Ermittlungen ihrer Ermittlungspersonen von Polizei, Zoll oder der Steufa. Rechtsanwälte sind an den Ermittlungen nicht beteiligt, außer als Rechtsbeistand für Beschuldigte in Vernehmungen. Auch liegt es an dem Rechtsanwalt Akteneinsicht zu beantragen.

Abgesehen davon, dass man sowohl um Staatsanwalt als auch um Rechtsanwalt zu werden die Befähigung zum Richteramt (Volljurist) benötigt, sind es zwei völlig verschiedene Berufe. Wer Rechtsanwalt wird, entscheidet sich für einen Weg als Freiberufler oder angestellter Rechtanwalt in einer Kanzlei. Bei dem Beruf des Staatsanwalts entscheidet man sich für eine Beamtenlaufbahn im höheren Justizdienst.

Staatsanwälte haben als Beamte hoheitliche Befugnisse. Das Beantragen von Haftbefehlen oder die Entscheidung, ob Ermittlungen aufgenommen oder eingestellt werden, obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwälte dürfen dies nicht, auch keine Durchsuchungsbeschlüsse beantragen, was neben der StA auch die Ermitlungspersonen dieser dürfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

Der Staatsanwalt ist verbeamtet und fungiert für den Staat.

Der normale Anwalt ist entweder selbstständig oder in einer Sozietät tätig.

Der Staatsanwalt vertritt das Volk oder den Staat, der Anwalt den Angeklagten


Constantin671 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 17:48

Heißt das, das es pro Staat einen Staatsanwalt gibt? Oder gibt es da mehrere, die zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten für ihren Staat arbeiten?

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Der Staatsanwaltschaft klagt den Deliquenten an; der Rechtsanwalt verteidigt ihn.