Würde ich bei weiteren gefundenen strafbaren Schriften, die auf dem Handy gefunden werden, eine Vorladung bekommen ?


04.04.2022, 16:33

Also Tatbestände die nix mit der eigentlichen Straftat zusammenhängen

3 Antworten

Grundsätzlich hast Du das Recht Dich zu jedem einzelnen Vorwurf zu äußern. Dies geschieht in aller Regel durch die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei. Offiziell führt die Staatsanwaltschaft das Verfahren und bestimmt wo es lang geht, aber meist wird die Polizei beauftragt zu vernehmen.

Und Vorsicht vor Leuten die Dir Ratschläge für Strafverfahren geben und von Klage sprechen.

Das kommt drauf an wieviele Anzeigen es deswegen gab.

Wenn es mehrere sind die aber zu einer Sammelklage zusammen kommen dann gibt es ein Verfahren.

Wenn es mehrere Klagen sind dann wird es wahrscheinlich auch nur ein Verfahren geben weil meistens die schwerwiegende Klage bevorzugt wird und alle weiteren (geringfügigen) eingestellt werden. Diese Eingestellten werden neu aufgerufen wenn du für die erste schwerwiegende Anklage nicht bestraft wirst.

Mehrere Verfahren wird es geben wenn du für jede Klage einzeln bestraft wirst. Also wenn du z.B. heute ein Verfahren mit Verurteilung hast und nächste Woche wegen einer anderen strafbaren Schrift angezeigt wirst dann gibt es mehrere Verfahren und höchstwahrscheinlich auch Verurteilungen mit Strafe

Das Handy wird ausgewertet.

Wenn noch Dinge gefunden werden, die weitere Straftatbestände verletzen, dann nennt man das Zufallsfund. Die wird das Verfahren erweitert und die Sache geht gesammelt an die StA.