Unfairer Staatsanwalt?

Hallo ich habe ein problem in sachen recht. und zwar wurde ich heute von der staatsanwaltschaft angeklagt. es geht darum ich hätte angeblich meine eigene verlobte vergewaltigt. ich schildere euch mal den genauen vorgang. und zwar hat meine verlobte im februar ihren exfreund angezeigt der sie vergewaltigt hat, die polizistin fragte auch wer der neue freund ist (ich), also sagte meine verlobte meinen vor und nachnamen, 2 wochen spääter bekomme ich von dieser polizistin eine vorladung mit der ich schnur-strags zu meinem anwalt ging dieser forderte die polizei akte an.

die polizei akte war da und ich bin zu meinem anwalt mit meiner verlobten, darin stand das meine verlobte ausgesagt hat das ich sie mehrfach vergewaltigt hätte, meine verlobte steitet dieses ab und sagt vor meinem anwalt das ich sie nie vergewaltigt habe (was auch stimmt), meine verlobte sagte bei meinem anwalt aus das sie keinerlei aussage gegen mich gemacht habe und vermutete das selbe wie mein anwalt nähmlich das die polizistin eine aussage geschrieben hat und die unterschrift meiner verlobten gefälscht hat.

Daraufhin nahm mein anwalt kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt auf und bittete diesen darum mich und meine verlobte zu einem gespräch in die staatsanwaltschaft zu laden ( der staatsanwalt hat uns nie einen termin gegeben).

heute ein parr wochen spääter bekam ich post von der staatsanwaltschaft das ich angeklagt bin in diesem verfahren was ich ziemlich unfair finde denn der eigendliche vergewaltiger wurde nur ermahnt vom staatsanwalt.

die staatsanwaltschaft will mir und meiner verlobten nicht glauben und ist auch nicht zu einem schlichtendem gespräch bereit!

was kann ich jetzt noch tun, denn so eine verhandlung anzutretten ist doch recht teuer wenn man recht wenig chancen hat weil einem keiner glaubt, selbst dem angeblichen opfer wird nicht geklaubt.

ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich weiß nicht mehr weiter.

PS: akte2012 habe ich auch schon um hilfe gebeeten doch ich denke nicht das diese mir helfen.

Der anwalt nahm kontakt mit dem zuständigen staatsanwalt auf

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Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Bei mir wurde Hausfriedensbruch mit Diebstahl verübt - Was tun?

Seit vorgestern fehlen in meiner Wohnung Gegenstände:

  1. Zwei Leinenbeutel mit ca. 50 Tabakspfeifen, die ich immer am Heizkörper hängen habe, und dort nie entferne: Sie sind WEG! Ich habe sie nicht angerührt.

  2. Eine CD, die auf meinem Schreibtisch lag.

Damit jetzt niemand denkt: "Ist mir auch schon passiert. Ich habe auch schon mal gedacht, dieser oder jene Gegenstand müsste dort liegen, dabei hatte ich mich geirrt und ich hatte ihn woanders hingetan."

Diese Dinge fehlen ganz sicher:

  • Die Leinenbeutel mit den Pfeifen hängen immer an der Heizung, auch im Sommer. Ich nehme sie niemals da weg.

  • Die CD lag am Vortag noch da, ich habe sie nicht angerührt, nun fehlt sie.

Ich bin Single und hatte keinen Besuch. D. h.: Es gibt niemanden, außer mir selbst, der diese Dinge wegnehmen hätte können.

Diese Gegenstände können sich nicht in Luft aufgelöst haben.

Außerdem noch: Innerhalb der letzten Wochen fehlten wiederholt Lebensmittel aus meinem Gefrierfach, das konnte ich mir auch nicht erklären. Jetzt allerdings schon.


Das lässt nur den Schluss zu, dass jemand während meiner Abwesenheit in meine Wohnung eingedrungen ist und die Sachen gestohlen hat. Und das kann nur jemand aus dem Haus sein, in dem ich wohne, oder jemand von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört mir selbst, d. h.: Ich habe keinen Vermieter.

Dass es jemand von außerhalb des Hauses war, ist äußerst unwahrscheinlich, da die Haustür immer zugeschlossen ist.

Da ich bisher immer unvorsichtig/nachlässig genug war, beim Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzuziehen und einrasten zu lassen, aber ohne mit dem Schlüssel abzuschließen, kann die Tür jemand mit einer EC-Karte o. ä. sehr schnell und einfach geöffnet haben. Oder mit einem Zweitschlüssel.

Die Frage ist nun, was man da, pragmatischer Weise, am Sinnvollsten tut:

A.) Die Polizei verständigen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten? => Es ist fraglich, was das bringt:

  • Wenn die Polizei ermittelt, dann gibt es Ärger mit den Hausbewohnern, und am Ende heißt es dann: "Der verschludert seine Sachen, und beschuldigt uns dann noch, bei ihm eingebrochen zu haben." Denn zugeben wird das ja niemand. Und beweisen kann ich es nicht.

  • Wenn die Polizei nichts unternimmt, dann kann ich mir ja auch die Anzeige sparen. Denn nur dafür, dass das aktenkundig wird, ohne jeden weiteren Nutzen, ist mir das zuviel Aufwand.

B.) Nichts tun, aber Schloss austauschen und in künftig immer zweimal mit dem Schlüssel zuschließen, gemäß des Mottos "Aus Schaden wird man klug."


Vielleicht ist anderen Usern ja bereits etwas Ähnliches unterlaufen. Was tut man in einem solchen Fall am besten?

Polizei, Einbruch, Diebstahl, gestohlen, Hausfriedensbruch, Staatsanwaltschaft
Beschuldigtenvernehmung wegen übler Nachrede u. Beleidigung

Hallo Zusammen,

ich habe in meiner Vergangenheit ziemlichen Mist gebaut. Vor über einem Jahr habe ich Schluss mit meinem Freund gemacht. Wir sind nicht wirklich im Guten auseinander gegangen. Vor etwa zwei Monaten habe ich erfahren, das er üble Spiele mit meinen damaligen Freunden gespielt hat, weswegen diese sich von mir abgewendet haben und ich bis zu disem Zeitpunkt nicht wusste wieso. Geleitet von meinen negativen Gefühlen ihm gegenüber, habe ich mir sämtliche Fakten, welche aber leider sehr schwer zu beweisen sein werden, von ihm zusammen getragen, in einem formellen Brief zusammen gestellt und dann per WKW an mehrerer seiner Kontakte geschickt. Ich wollte nur eins damit bezwecken, das endlich mal welche begreifen, wie er wirklich ist. Nach dem die Tat begangen war und ich mich wieder beruhigt hatte, merkte ich erst was ich getan habe. Nur wusste ich nicht was ich nun tun sollte. Bis anfang der Woche gab es für mich keinerlei Konsequenzen und dachte bis dahin, das Gras drüber gewachsen sei. Dann kam der Brief von der Staatsanwaltschaft. Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen übler Nachrede und Beleidigung. Der Termin -> in etwa einer Woche. Nun überkommt mich natürlich die Panik. Ich habe scheiße gebaut und werde dazu stehen müssen. Zur Zeit bin ich noch in der Ausbildung und habe einfach nur angst davor, das ich zur Freiheitsstrafe verurteilt werde. Jeder wird mir raten einen Anwahlt hin zu zuziehen. Das Problem liegt leider bei den Finanzen. Außerdem bin ich schuldig und die Beweislage wird auch ziemlich genau aussehn und mein Ex-Freund wird mir nichts schenken, das ist sicher. Ich weis, das ich definitiv scheiße gebaut habe, werft mir das nicht vor, sondern schenkt mir einen Rat.

Danke schon mal.

Anzeige, Beleidigung, Staatsanwaltschaft, ueble-nachrede
Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

Recht, Geldstrafe, haftstrafe, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe
kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen?

Guten Tag

Ich wurde vor im Juli 2010 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagessätzen zu EUR 60,--, bzw. 900 EUR zzgl. Verfahrensgebühr verurteilt und wurde jetzt am deutschen Zoll ausgeschrieben.

Grund ist, dass mir die Berufung mit Hinweis auf ein zwielichtiges Gesetz, nämlich Nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO, verweigert wurde. In dem Beschluss wird behauptet, meine Berufung sei unbegründet und für jeden Fachmann sei es klar erkennbar, dass das Urteil rechtens und nicht zu beanstanden sei.

Dies ist jedoch eine dreiste Lüge! Denn war es offensichtlich, dass die Klägerin sich in Widersprüche verwickelt hat.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Zahlung sowie den Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe verweigern kann?

Beim Amtsgericht scheint es keine Möglichkeit zu geben. Aber kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen? Denn die Fakten- und Indizienlage sprechen klar für mich. Außerdem ist der Staatsanwalt entweder wegen Unfähigkeit oder wegen Gewissenlosigkeit seines Amtes zu entheben.

Gemeinnützige Arbeit wird mir auch nicht mehr gewährt und ich lehne alles ab, da ich unschuldig bin und es auch belegen kann und weil ich es der Klägerin nicht gönne, aufgrund ihrer Lügen mir eins reinzudrücken. Aber auch deshalb, weil ich gerade dabei bin, mich selbstständig zu machen.

Revision, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, verwaltungsrecht, Befangenheit
Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung

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