Ein Ehemaliger Arbeitgeber (mit dem ich vor dem Arbeitsgericht streite),
hat mich wegen Unterschlagung angezeigt.

Am 31.07.2021 bekam ich eine Fristlose Kündigung (Unbegründet).
Ich wurde genötigt eine Rückwirkenden Ordentliche Kündigung zu Unterzeichnen. Da ich dies nicht gemacht habe, bekam ich eine Fristlose Kündigung.
Dies hatte den Verlust von 3 Monatsgehälter geführt.
Die Anzeige vom Arbeitgeber diente dazu den anstrengenden Arbeitsgerichtsprozess zu verzögern.

Das Arbeitsgerät entsendete ich am 10.08.2021, am Tag der Klageerhebung beim Arbeitsgericht.
Der Grund warum ich das Gerät erst 10 Tage Später versendet habe liegt daran, das ich nach der Kündigung Gesundheitliche Probleme bekam und nach Rechtsrat aufsuchen musste.

Kann man aus diesen Kurzen Zeitraum eine Unterschlagung schließen? 

Gegen den Arbeitgeber habe ich ebenfalls Anzeige erstattet, wegen Nötigung sowie wegen Falscher Verdächtigung (der Unterschlagung).