Warum antwortet die Staatsanwaltschaft mir nicht?
Ich habe die Staatsanwaltschaft, die für mich die Widerruf der Bewährung beantragt haben, kontaktiert. Und ich habe auch noch Rechtsanwalt.
Aber warum antwortet die Staatsanwaltschaft mir eigentlich nicht?
5 Antworten
Nun, was soll dir die STA denn sagen, was nicht im Antrag an den Richter bereits geschrieben steht? Mit der Einreichung des Antrags ist der Fall an den zuständigen Richter übergegangen, der wird jetzt entweder direkt entscheiden, oder eine Verhandlung dazu ansetzen. Mit der Antragstellung ist die STA soweit aus dem aktuellen Fall heraus; das weitere Vorgehen liegt beim Gericht. Das alles sagt dir übrigens sicher auch dein RA - dafür hast du ihn ja.
Wenn Du einen Anwalt hast, ist jeglicher Schriftwechsel über den Anwalt abzuwickeln. Die Staatsanwaltschaft darf Dich gar nicht direkt kontaktieren.
Wenn du einen Rechtsanwalt hast, dann frag den und überlasse ihm auch die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft.
Das Strafverfahren ist mündlich und kein Schriftverfahren das über Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und Staatsanwaltschaft abläuft.
Wahrscheinlich weil es aus Sicht der Staatsanwaltschaft nichts mehr Wichtiges zu besprechen gibt. Die teilen dir mit das es in den Knast geht und möchten keine Brieffreundschaft.
Nur weil die Staatsanwaltschaft es beantragt hat, heißt es aber noch nicht dass ich schon Verurteilt worden bin, das heißt dass es zur einer Anhörung kommt.
Entscheiden tut es immer der Vorsitzende Richter.