Betriebshaftpflicht, die Schäden abdeckt, welche Mitarbeiter am Eigentum der Firma verursachen?

Einen schönen guten Morgen an alle Versicherungsexperten im Bereich Gewerbe. Ich habe eine Frage zum Thema Betriebshaftpflicht.

Eine Haftpflicht versichert ja in der Regel den Schaden, welcher einem Dritten zugefügt wird. Nun würde ich aus gegebenem Anlass interessieren, ob sich ein Betrieb auch absichern kann gegen Schäden, die beispielsweise Mitarbeiter am Eigentum des Arbeitgebers verursachen? Wir haben so einen Fall in der Firma gerade, und außer Ratlosigkeit haben wir noch nicht viel eroieren können. Beispiel: Einer unserer Werkstattmeister wollte mit einem Stapler in die, durch ein Rolltor zugängliche Halle einfahren. scheinbar ging sich das aber um knapp zwei Zentimeter in der Höhe nicht aus und somit ist der Kollege mit dem Mast des Staplers an eben diesen zwei Zentimetern am Tor angefahren. Nun muss das Segment wohl getauscht werden, was nicht unerhebliche Kosten verursacht. Die Privathaftpflicht deckt scheinbar keinen Schaden in dieser Form ab, der Mitarbeiter hatte gleich seinen Berater angerufen, weil er natürlich Angst hat, die Kosten zu tragen. Ist es nun möglich, dass die Betriebshaftpflicht der Firma für solche Kosten aufkommt? Wäre ja dann eigentlich das gleiche, wenn ein Mitarbeiter unachtsam war, lässt einen Lötkolben eingesteckt als er heim geht und die Firma fackelt ab. Ich bin echt gespannt, wie das wirklich aussieht, weil das wurde jetzt ein ganz schönes Thema hier.

Vielen Dank den Experten unter euch :)

Steffi

Versicherung, Arbeitsrecht, Betriebshaftpflicht, Schaden
Ärger mit Spedition / Versicherung / Händler: Kaputtes Aquarium, kann jemand helfen?

Hallo ihr Lieben. Ich habe vor einigen Wochen ein Aquarium bestellt. Das kam dann auch irgendwann. Es war vom äußeren Anschein her sehr gut verpackt. Ich habs dann angenommen und später festgestellt, dass es komplett kaputt war, also eine Scheibe war eingeschlagen, was man von außen nicht sehen konnte, da mehrere Schichten Kartons, Folie und Styropor drauf waren. Habe dann sowohl der Spedition aus auch dem Händler Bilder geschickt und das erklärt, 7 Tage hat man dafür Zeit, das hab ich eingehalten. Die Sache ist jetzt erstmal bei der Versicherung der Spedition, die Spedition sagte aber zu mir, bei der größe des Schadens werden die nicht davon ausgehen, dass mans von außen nicht sehen konnte, und sie werden deswegen nichts zahlen. Ich solls beim nächsten Mal auspacken. Der Händler hat das gleiche gesagt, dass bei ihm drin steht, man muss es öffnen bevor man unterschreibt, und wenn man das nicht tut haftet er nicht. Jedenfalls hab ich dann das kaputte erstmal auf eigene Kosten entsorgt und eben das Teil bzw. nur das Becken nochmal neu gekauft, blieb mir ja nichts anderes übrig.

Heute kam das neue Becken an. Der Fahrer hat mir verboten es zu öffnen, bevor er die Unterschrift hat, dass es von außen unbeschädigt ist. Haben uns in die Haare bekommen, er ist laut geworden. Ich hab ihm dann erzählt wie es das letzte Mal gelaufen ist und dass seine Spedition mir zugesichert hat, ich dürfte es vorher auspacken, dass das auch mein Recht sei, außerdem dass die Versicherung nicht zahlen würde, wenn ichs nicht aufpacke. Und dass die Versicherung wahrscheinlich meinen letzten Schaden schon nicht übernimmt, weil sie mir bei der Größe des Schadens nicht glauben würden, dass ich das nicht vorher gesehen hätte (wieso hätt ichs denn dann annehmen sollen?!). Habe dann seinen Chef angerufen. Beide haben sich am Telefon so heftig gestritten und beleidigt, dass die ganze Straße es mitbekommen hat. Der Chef war dann so aufgebracht dass es mir nur immer wieder gesagt hat ich soll das mit dem Hersteller klären, er hat mir gar nicht zugehört. Hatte ich ja gemacht, und die haben gesagt und auch auf ihrem Lieferschein stehen, dass ich verpflichtet bin das Ding auszupacken, ansonsten verliere ich jeglichen Anspruch. Lange Rede kurzer Sinn: Ich hab dann gezwungenermaßen unterschrieben dass es von außen ok ist und dann hat er aber zumindest gewartet bis ichs ausgepackt hatte, falls was ist, dass ers gleich wieder aufladen kann. Außerdem hab ich Fotos gemacht von der Art der Verpackung auf denen deutlich zu sehen ist dass man da von außen nichts sieht, für den Versicherungsfall. Das Aquarium sah jetzt auf den ersten Blick unbeschädigt aus. Aber ich sag euch ich hab SO einen Hals auf alle Beteiligten, keiner will Schuld sein obwohl ich m.M. nach alles richtig gemacht habe und wenn ich mein Geld nicht wieder bekomme schalte ich einen Anwalt ein. Kann jemand die Sachlage durchschauen und mir sagen ob ich im Recht bin und sich ein Anwalt daher lohnt?

Versicherung, Recht, Anwalt, Schaden, Spedition, Schadensfall
Vollkasko Totalschaden - Fragwürdiges Gutachten - Wagen wird noch finanziert

Guten Tag, seit langem fachsimpeln wir nun über unseren Versicherungsschaden und das Gutachten der Versicherung. Erstmal ein paar Daten (nicht auf den Euro genau, habe Unterlagen gerade nicht da) Auto: Fiat Ducato, ermittelter Wiederbeschaffungswert: 9600€, ermittelter Restwert: 6100€, Reparaturkosten: 13.500€

offene Summe bei der Finanzierung: 19.000€. Schon hier entstehen die ersten Fragezeichen über den Köpfen. Die Versicherung nannte uns also die oben angegebenen Zahlen. Sie listeten die Kosten wie folgt auf: 3.500€ sollen wir von der Versicherung bekommen (Wiederbesch.W. - Restwert), 6100€ sollen wir für den Blechhaufen von einem Ankäufer bekommen welchen die Versicherung ausfindig gemacht hat. Schon hier fängt die Skepsis an: Welche Werkstatt kauft ein Totalschaden Auto für 6100€ auf, repariert es für 13.500€ und verkauft es dann für 9.600€?! Mir ist klar das die Reparatur keineswegs 13.500€ für eine Werkstatt kostet, dennoch wäre die Gewinnspanne eher fragwürdig. Kann eine Versicherung, immerhin ist das Gutachten von denen direkt, den Restwert in die Höhe schießen um weniger bezahlen zu müssen, und einen "Deal" mit dem Autohändler haben? Denn der Restwert von 6.100€ ist schlichtweg unrealistisch über alle Maße!

Soweit, so schlecht. Angenommen wir nehmen das "Angebot" an und machen alles so wie die Versicherung es will stellt sich die nächste Frage: Wie können wir das Auto für 6.100€ verkaufen wenn wir nicht einmal den Brief besitzen sondern logischerweise die Bank?!? Angenommen das klappt: Wir bekommen die 9.600€, nun möchte die Bank aber sicher die offenen 19.000€ haben. Bleiben also noch 10.000€ Schulden und wir haben trotzdem kein Auto mehr! Abgesehen von der Frage ob die Bank da überhaupt mitspielt, hätte sich die Vollkasko ja nicht wirklich gelohnt! Setzt die Versicherung hier also den Restwert bewusst so hoch, dass wir das Angebot quasi annehmen müssen? Denn würden wir nur die 3.500€ nehmen und dannach bemerken wir bekommen das Auto auf dem Markt nur noch für 150€ verkauft würde sich die Versicherung ja schön ins Fäustchen lachen. Wir haben auch schon mit einem unabhängigem Gutachter gesprochen. Dieser meinte selbst wenn wir ein neues Gutachten machen und hier würde sich ein Restwert von sagen wir mal 1000€ ergeben könnte man dies nicht bei der Versicherung geltend machen (bei nicht selbstverschuldeten Haftpflichtschäden würde dies gehn, bei Vollkasko Schäden hätte die Versicherung das Weisungsrecht).

Natürlich würden wir von der Versicherung gerne den Wirklichen Wiederbeschaffungswert - Restwert kassieren um dannach selber zu entscheiden wie es denn mit dem Auto nun weiter geht. Evtl. lohnt sich eine Reparatur in einer günstigen Werkstatt ja doch.

Sind alle Ratlos! Gespräche mit der Bank u der Versicherung sind am laufen. Hoffe hier kann mir jemand sein Wissen weitergeben und uns helfen. Und wie gesagt, Vermutungen, denken, und fachsimpeln können wir alleine ;) Gruß Domi

Versicherung, Finanzierung, Schaden, vollkasko
Unfallrechts- Schadensersatzspezialist gesucht!?! Fahrradunfall - Versicherung will nicht zahlen?!?!

Hallo,

also ich (auf dem Fahrrad ) wurde angefahren ( von einem Auto ). Der Fahrer war klar schuldig und hat sich auch dazu bekannt, so weit so gut. Mein Fahrrad hat ordentlich was abbekommen und ich bin deshalb zu Mega Bike gegangen, damit die mir ein Kostenvoranschlag machen. Haben Sie auch, und zwar über 250 euro. Die Versicherung meines Unfallgegners jedoch interessiert sich nicht für den Kostenvoranschlag sondern fordert ein Kaufbeleg und Unterlagen zum Alter des Fahrrads. Die Sache ist die, dass ich das Fahrrad vor nichtmal einem Jahr bei einer Fahrradversteigerung gekauft habe. Es war ein unglaubliches Schnäppchen, 40 euro und alles Top ( Licht, Gangschaltung, Bremsen, Lack... ) , dennoch habe ich keinen Kaufbeleg oder ähnliches, und habe das Rad natürlich auch als gebraucht erstanden. Klar ist aber, dass das Fahrrad den Wert von 40 euro sowie den Wert von 250 euro klar übersteigt. Das interessiert aber die Versicherung nicht, die sagen ohne Kaufbeleg können Sie nur 50 euro rausgeben. Die Sch ist aber die, dass ich 1 seit über einem Monat ohne Fahrrad da stehe, was echt mühsam ist und auch öfters Kosten erfordert, und dass ich 2 von 50 euro mein Fahrrad nicht repariert bekomme, mir also ein neues Fahrrad zulegen müsste ( für natürlich viel mehr Geld, um wieder ein ähnliches Rad zu bekommen ) und damit selber drauf zahlen müsste, obwohl ich derjenige bin/war der angefahren wurde.

Meine Frage an euch, wie soll ich mich verhalten, soll ich jetzt einen Anwalt einschalten ( habe ich überhaupt keine Lust drauf, da sich das dann alles noch weiter in die Länge zieht und bestimmt weitere Kosten anfallen ), kann ich die Kaufbelegforderung irgendwie umgehen oder gibt es sonstige Auswege?

Bin es langsam Leid, auf Geld zu warten und ewig mit den Versicherungsheinis zu diskutieren, ich bin 17 Jahre alt, bin täglich mehrmals auf mein Fahrrad angewiesen ( allein zur schule und zurück ) und kann auch nicht täglich mit Bus und Bahn fahren oder mich rum chauffieren lassen.

Hoffe auf schnelle Hilfe, Danke im Voraus.

Fahrrad, Schadensersatz, Versicherung, Recht, Anwalt, Schaden, Unfallversicherung, Versicherungsrecht, Zeitwert
Ansprüche durch Verzögerung beim Hauskauf?

Hallo,

wir haben Ende des Jahres den Kaufvertrag für unser Haus notariell beurkunden können. Da die Verkäufer in Erbengemeinschaft auftreten mussten und eines der Mitglieder aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu fähig, hatte sich das Verfahren durch das Einschalten des Amtsgerichts und einer bestellten Rechtspflegerin bereits verzögert. Letztendlich war Mitte Februar alles so weit, dass die Vormerkung im Grundbuch beantragt werden konnte, wir haben die entsprechende Rechnung (passend) zu Ostern bekommen. Danach wurde uns mitgeteilt (Zwei Wochen später), dass noch ein altes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, der entsprechende Rechteinhaber habe wohl den alten Vetrag noch einmal angefordert und müsse nur noch bestätigen, man warte jeden Tag auf eine Antwort (Es handelt sich hier um ein Unternehmen). Das war vor einem Monat. Laut Notar ist bisher keine Rückmeldung eingegangen. Wir als Käufer sind natürlich mittlerweile recht angesäuert, da wir nicht nur in das Haus kommen und endlich anfangen können, sondern auch schon Bereitstellungszinsen anfallen, da mittlerweile natürlich auch entsprechende Bereitstellungszinsen an.

Daher meine Frage: Können wir als Käufer gegenüber den Beteiligten Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen?

Schliesslich ist die Verzögerung von unserer Seite vollkommen unverschuldet. Man hat leider das Gefühl, dass es die Beteiligten nicht so ganz ernst nehmen, vieles ist auch auf dem Mist der Verkäufer gewachsen, die schon am Anfang versäumt haben, die nötigen Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite müssen sie weiterhin Nebenkosten und Grundsteuern zahlen, was auch nicht gerade einfach ist. Dennoch hat uns auch der Notar für Anfang des Jahres zugesichert, dass dann alles erledigt sei, was aber nicht passiert ist. Ich habe bereits der Anwaltsgehilfin klar gemacht, dass die Situation untragbar ist, woraufhin ihre einzige Lösung war, dass ich ja mal bei dem Inhaber des Vorkaufsrechts anrufen könnte. Das ist zwar nicht meine Aufgabe, wahrscheinlich habe ich auch nicht das Recht dazu, in dieser Form aufzutreten. Die hilflose Aussage dahinter versteht man aber ganz gut.

Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Problematik, der mir Rat zu einem Ausweg geben kann. Dummerweise kann man den Fall nicht mit einem Verschulden eines Bauträgers beim Hausbau vergleichen.

Gruß, JS

Immobilien, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Notar, Schaden
Auto beim rückwärts fahren gerammt, zahlt die Versicherung?

Hallo,

Sitze gerade mit einer Feunrdin, die völlig verzweifelt ist. Gestern waren wir zusammen mit den Kindern unterwegs. Als wir dann nach Hause fuhren, ist es passiert. Wir fuhren in "unsere" Einbahnstrasse und fuhren bis zum Ende. Wieder mal kein Parkplatz. Die Kinder (Baby u. 2 dreijährige) schrien. Sie fuhr rückwärts um da auf einer freien Fläche zu halten um uns alle rauszulassen. (da kein Parkplatz da war, muss sie ganz auf die andere Strassenseite parken. Ist allerdings eine riesen Hauptstrasse, wo weit u breit keine Ampel ist, daher ohne die Kinder) Plötzl. der laute Knall. Sie kam mit ihrem Auto voll gegen einem parkenden Wagen. Wir stiegen aus und da lag schon die Radkappe. Im Auto war auch eine faustdicke Beule und noch eine etwas kleinere, alles vorn da bei der Motorhaube. Ist ein neues Auto. Ihr Auto hatte nur so ein schwarzen Strich am Auto entlang, den man glaube ich wegwischen kann. Wir haben den Nachbarn gefunden und Fotos gemacht. Er will heute zur Werkstatt und das begutachten lassen. Sie soll ihre versicherten Nummer raussuchen. Und dann wollten die sich melden.

Jetzt lesen wir gerade zusammen, dass wenn man rückwärts fährt und einen Unfall verursacht, es sich ja um eine Ordnungswiedrigkeit handelt, weil dort besondere Vorsicht geboten ist. Zahlt dann überhaupt die Versicherung? Gibs dann echt 2 Punkte und 123 Euro Strafe? Oder nur dann, hätte man die Polizei verständigt? Was ist denn jetzt der nächste Schritt. Sie hat auch Angst hochgestuft zu werden. Ist so eine faustdicke Beule teuer?

Wären um jeden Rat dankbar.

Auto, Unfall, Versicherung, PKW, Schaden

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