Teldafax/ Creditreform, falsche Forderung verjährt?

Ich war bis zum 17.06.2011 Kunde bei TelDaFax, bezahlte die Stromrechnung per Lastschrift monatlich. Ich bekam am 30.12.2011 eine detaillierte Verbrauchsrechnung mit Zählerständen. Aus diesen ging hervor, dass ich noch eine Forderung (Guthaben) von 125,47 € habe. Diesem Schreiben war ein Dokument vom Amtsgericht Bonn / Dr. Biner Bähr beigefügt, aus welchem hervorgeht, dass der obige Betrag in der Insolvenztabelle aufgenommen wurde. Des weiteren wurde ich darauf hingewiesen, dass dies für mich verbindlich sei. „Bitte bewahren Sie dieses Schreiben gut auf, da eine erneute Übersendung im Hinblick auf die grosse Gläubigerzahl nicht erfolgen kann. Lediglich bei einer nachträglichen Berichtigung wird Ihnen der geänderte Auszug automatisch und ohne Aufforderung zu gegebener Zeit übersandt werden.“ Auf die Forderung hatte ich verzichtet, da für mich das Thema abgeschlossen war. Nun bekam ich am 15.11.2014 Post von Creditreform, wo mir mitgeteilt wurde, dass bei der Firma TelDaFax ein Restbetrag von 124,90 € offen wäre. Als Nachweis war ein DIN A 4 Blatt in Excel erstellt mit ein paar Zahlen, welche nicht nachvollziehbar sind. Ich habe ja die Abrechnung hier vor mir liegen. Um die Akte zum Abschluss zu bringen, wurde mir eine Vergleichszahlung in Höhe von 100 € angeboten. Da ich hier andere Dokumente vorliegen habe, legte ich Widerspruch ein. Jedoch reagierte man nicht auf diesen. Das Zahlungsziel wurde auf den 30.11. festgelegt. Am 23.12.2014 bekam ich eine Mahnung in Höhe von 238,17 €. (Zinsen, Mahnkosten, ..) Zahlungsziel bis zum 29.12.14. Diesem kam ich nicht nach. Am 05.01.2015 kam erneut eine Mahnung mit Datum 01.01.2015 ( ja, man arbeitet hier auch am Feiertag ) über 245,80 €.: "Sehr geehrter Herr ..., auf unsere Mahnung in obiger Angelegenheit erhielten wir von Ihnen weder Zahlung noch Stellungnahme.Durch Stillschweigen erledigt sich die Sache jedoch keineswegs. Die Einleitung gerichtlicher Maßnamen bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann nur durch sofortige Zahlung vermieden werden. Nutzen Sie diese letzte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung und überweisen Sie jetzt den fälligen Gesamtsaldo in Höhe von 245,80 EUR.

Zur Frage: Ist die Forderung vom 30.12.2011 verjährt ?

Mahnung, TELDAFAX, Verjährung
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