Ursache erst nach einem Jahr entdeckt, zahlt die Versicherung?

Erst einmal einen schönen guten Tag euch allen! Ich kenne mich leider mit Versicherungen wenig aus und habe auch noch keinen Schaden gemeldet. Mich würde interessieren wie es aussieht, wenn die Ursache für einen Schaden erst spät entdeckt und somit auch erst spät gemeldet wurde?

Bei meiner Mutter im Haus ist vor knapp über einem Jahr ein Stück Traufe vom Dach gefallen bzw. der Regenrinne. Sie hat das Blech aufgehoben und in den Gartenschuppen gelegt, da Sie nicht wusste woher das Teil kommt. Nach einem halben Jahr bemerkte Sie dann, dass im Innenraum eine Stelle in der Wand feucht wurde. Wir vermuteten damals, dass die Ursache von dem drüber liegendem Badezimmer ausgehe. Das ganze geht natürlich immer mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung einher, da das Wasser zunächst seinen Weg in den Innenraum finden muss.

Das Benachbarte Dachdeckerunternehmen machte uns dann irgendwann darauf aufmerksam, dass oben scheinbar an der Regenrinne etwas fehlen würde. In diesem Moment erinnerte sich meine Mutter an das Blech. Der Schaden ist vermutlich entstanden, als das Wasser vom Dach auf die Klinker der Außenwand gelaufen  und somit in die Wand eingetreten ist. Das erklärt auch, dass sich die feuchte Stelle unregelmäßig ausgebreitet hat.

Meine Frage wäre jetzt, ob solch ein Schaden überhaupt gelten gemacht werden kann. Wir wissen, dass sich das Blech bei einem Sturm gelöst hat. Wir besitzen auch eine Sturmversicherung. Ich vermute aber stark, dass der Schaden nicht bezahlt wird, da wir es viel zu spät gemeldet haben. Hat Jemand eine Idee wie man da vorgehen kann? Ich werde natürlich einen Gutachter bestellen, nur möchte ich mich zuvor über die Grundlegenden Dinge im Bezug auf solch einen Schaden informatieren.

Haus, Versicherung, Dach, Regen, Schaden, Sturm
Privatautoverkauf - Getriebeschaden - Käufer will Reperaturkosten bzw. vom Kauf zurücktreten?

Hallo, ich habe mein 10 Jahre altes Auto verkauft, doch nach einem Tag meldete sich der Käufer und meinte er hätte einen Getriebeschaden und ich solle die Reperaturkosten begleichen oder er würde vom Kaufvertrag zurücktreten.

Folgendes ist passiert: Der Käufer und seine Tochter haben sich das Auto angeschaut und ich habe erwähnt, das Schleifgeräusche während der Fahrt bei Motorbremse auftreten. Daraufhin machten wir eine Probefahrt. Er hörte die Geräusche und er meinte das sei vermutlich die Kupplung. Im anschließenden Verhandlungsgespräch bin ich, aufgrund der Vermutung des Käufers, 800,- Euro vom Kaufpreis runter. Er war einverstanden und hat 100,- Euro Anzahlung da gelassen und meinte er hole den Wagen morgen. Am darauf folgenden Tag erschien er und hat den Restbetrag bezahlt. Ich setzte einen aktuellen Kaufvertrag von mobile.de auf, in dem ich unter Beschädigungen reinschrieb: "Geräsuche im Motorraum, bei Probefahrt hörbar". Er fuhr 140 km nach Hause. Am nächsten Tag meldete er sich nochmal und meinte das die Werkstatt einen Getriebeschaden festgestellt hat - er will das ich die Reperaturkosten begleiche oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Er droht nun natürlich mit dem Anwalt und meint das sei arglistig. Muss ich nun die Reperaturkosten begleichen bzw. das Auto zurücknehmen?

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

KFZ, Autoverkauf, Schaden
Gastronomie: Sind angestellte Mitarbeiter schadenersatzpflichtig für kaputte Trinkgläser?

Hallo liebe Community!

Heute hat sich in meinem Umfeld eine sehr kontrovers diskutierte Situation ergeben. Auslöser: Ein Gastwirt hat seinen angestellten Servicemitarbeitern im Lokal mitgeteilt, dass künftig für zerbrochene Gläser bestimmte Beträge zu zahlen seien (3 bzw. 4 Euro je nach Glas). Damit sollen scheinbar die Kosten für Wiederbeschaffung praktisch ganz oder teilweise auf die Mitarbeiter abgewälzt werden.

Grundsätzlich sind die Gläser ja Teil des Betriebsinventars, mit dem die Servicemitarbeiter zwangsläufig regelmäßig in Kontakt kommen. Rein arbeitsrechtlich betrachtet habe ich den Standpunkt vertreten, dass hier nur in sehr begrenztem Rahmen Schadenersatzpflicht bestehen dürfte - bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer meines Wissens gar nicht.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit (=mittlere Schuld) haftet der Arbeitnehmer wenn überhaupt anteilig, also die berühmt-berüchtigte Quotelung bei der dann Verhalten in der Vergangenheit, Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, Schadenshöhe, Schadensrisiko, etc. abgewogen werden. Ein Mitarbeiter der regelmäßig mehrere Gläser in der Woche kaputthaut hat natürlich irgendwann schlechte Karten. Dass bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz voll gehaftet wird ist völlig klar.

Jetzt sehe ich es aber doch generell sehr strittig, inwiefern man hier pauschale Beträge für Gläser festlegen kann (Alter, Abnutzungsgrad, Art des Glases bzw. Anschaffungspreis und Restwert sind ja völlig unterschiedlich) und ob man hier überhaupt auch eine "allgemeine Schadenersatzverpflichtung" anordnen kann.

Für die Mitarbeiter ist das ja denkbar nachteilig, es kann bei der oft notwendigen Hektik und auch vom Betreiber geforderten Schnelligkeit in der Branche immer mal etwas zu Bruch gehen, häufige Spülmaschinenbesuche helfen dem Glas auch nicht zur Langlebigkeit, auch die Qualität des Glases ist ja ein Faktor für die Haltbarkeit. Ich kann mir kaum vorstellen, dass viele Gläser durch mittlere oder gar grobe Fahrlässigkeit zu Bruch gehen... Zudem sind gebrauchte Gläser mit Restwert im einstelligen Bereich für den Lokalinhaber praktisch eine Bagatelle, während 4 € "Strafe" für ein dünnwandiges Weinglas bei 8,50 € (Mindest-) Stundenlohn für den Mitarbeiter zumindest mir nicht verhältnismäßig erscheint. Noch dazu werden maßgeblich ungelernte Minijobber beschäftigt. Ich verstehe dass die Kosten für neue Gläser ärgerlich sind, aber das gehört meiner Ansicht nach eben zum Betriebsrisiko.

Meine Frage dazu, vornehmlich an die Arbeitsrechtler : Ist meine Einschätzung zur Haftung so korrekt? Darf der Restaurantbetreiber eine "Generalschuld" erlassen und Pauschalbeträge fordern? Gibt es dazu Präzedenzfälle, Urteile oder Beispielfälle - leider war meine Recherche sehr erfolglos..?

Danke für eure Beiträge & Zeit!

Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gastronomie, Haftung, Schaden
Schaden an Küchenschrank, Vermieter möchte einen neuen Schrank den wir bezahlen sollen, weiß eventuell jemand was wir da machen können?

wir sind aus unserer gemieteten Wohnung ausgezogen und haben beim ablösen einer Schrankkindersicherung einen etwa 2 cm großen Macken am Küchenschrank hinterlassen. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer bot man uns an den Schaden aus kullanz kostenlos zu richten. Leider wurde dieser in einem erheblich dunkleren Farbton und statt glänzendem Lack mit mattem Lack ausgebessert. Laut Aussage des Reparateurs wäre das besser nicht möglich, was mich etwas wundert. Der Vermieter möchte das natürlich nicht einfach so hinnehmen und möchte auch kein Geld für den farblichen Unterschied sondern eine Neulieferung. Da dieses Küchenmodell nicht mehr hergestellt wird, muss das als Sonderanfertigung gemacht werden und beläuft sich auf 1300 Euro + Lieferung + Montage. Unsrere Haftplichtversicherungen lehnen eine übernahme der Kosten ab. Die Küche ist 5 Jahre alt und kostete damals 2000 Euro ohne Geräte. Der Vermieter droht mittlerweile es reparieren zu lassen, dafür unsere 1000 Euro Kaution zu benutzen und den rest dann einzuklagen. Ich sehe aber nicht ein, so viel Geld für einen farblichen Unterschied zu bezahlen da es die funtion der Küche in keinster Weise einschränkt.

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ob er das so darf, oder ob die Versicherungen bezahlen müssten? Bisher konnte uns leider nieman wirklich helfen.

Danke

Küche, Mietwohnung, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden

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