Hallo,

wir haben Ende des Jahres den Kaufvertrag für unser Haus notariell beurkunden können. Da die Verkäufer in Erbengemeinschaft auftreten mussten und eines der Mitglieder aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu fähig, hatte sich das Verfahren durch das Einschalten des Amtsgerichts und einer bestellten Rechtspflegerin bereits verzögert. Letztendlich war Mitte Februar alles so weit, dass die Vormerkung im Grundbuch beantragt werden konnte, wir haben die entsprechende Rechnung (passend) zu Ostern bekommen. Danach wurde uns mitgeteilt (Zwei Wochen später), dass noch ein altes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, der entsprechende Rechteinhaber habe wohl den alten Vetrag noch einmal angefordert und müsse nur noch bestätigen, man warte jeden Tag auf eine Antwort (Es handelt sich hier um ein Unternehmen). Das war vor einem Monat. Laut Notar ist bisher keine Rückmeldung eingegangen. Wir als Käufer sind natürlich mittlerweile recht angesäuert, da wir nicht nur in das Haus kommen und endlich anfangen können, sondern auch schon Bereitstellungszinsen anfallen, da mittlerweile natürlich auch entsprechende Bereitstellungszinsen an.

Daher meine Frage: Können wir als Käufer gegenüber den Beteiligten Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen?

Schliesslich ist die Verzögerung von unserer Seite vollkommen unverschuldet. Man hat leider das Gefühl, dass es die Beteiligten nicht so ganz ernst nehmen, vieles ist auch auf dem Mist der Verkäufer gewachsen, die schon am Anfang versäumt haben, die nötigen Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite müssen sie weiterhin Nebenkosten und Grundsteuern zahlen, was auch nicht gerade einfach ist. Dennoch hat uns auch der Notar für Anfang des Jahres zugesichert, dass dann alles erledigt sei, was aber nicht passiert ist. Ich habe bereits der Anwaltsgehilfin klar gemacht, dass die Situation untragbar ist, woraufhin ihre einzige Lösung war, dass ich ja mal bei dem Inhaber des Vorkaufsrechts anrufen könnte. Das ist zwar nicht meine Aufgabe, wahrscheinlich habe ich auch nicht das Recht dazu, in dieser Form aufzutreten. Die hilflose Aussage dahinter versteht man aber ganz gut.

Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Problematik, der mir Rat zu einem Ausweg geben kann. Dummerweise kann man den Fall nicht mit einem Verschulden eines Bauträgers beim Hausbau vergleichen.

Gruß, JS