Wasserschaden - wer haftet?

Liebe Community,

folgende Problem hat eine Freundin, die sich so nicht extra hier anzumelden braucht:

Sie wohnt zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Der Bewohner der Wohnung unter ihr kam gestern zu ihr und teilte ihr mit, dass er in seiner Dusche an der Decke einen Wasserfleck (etwa 30*30 cm) hat, der offensichtlich von "oben komme" - und somit wohl aus ihrem Bad. Die Wohnungen sind alle baugleich, d.h. dass an der Stelle auch ihre Dusche steht.

Nun ist es so, dass der Vermieter die Wohnung wohl damals, als meine Freundin dort eingezogen ist, hat renovieren lassen. Dies allerdings nihct ganz so fachmännisch, wie man es sich wünscht: Der Holzboden ist zwar gestrichen worden, nicht aber wirklich lackiert bzw lasiert (bzw versiegelt? Ich habe kA, was man hier genau macht), deswegen "schürft" die Farbe auch schnell ab, wenn man etwas verschiebt, im Bad gibt es keine Leisten am Boden und das Silikon in den Fugen zwischen Wand und Boden ist brüchig bzw lückenhaft.

Genauso verhält es sich auch in der Dusche. Dort, wo die Duschwanne endet und der Wand beginnt, ist zwar Silikon in den "Rillen", dieses indes teilweise nicht überall, mit Löchern bzw Freiräumen, wobei hier nicht mehr klar ist, ob diese von Anfang an bestanden oder sich erst mit der Zeit entwickelt haben.

Durch diese Löcher fließt vermutlich das Wasser, wenn man duscht, unter die Wanne und verursacht so den Wasserfleck in der Wohnung drunter.

Wer haftet hier, wer zahlt das? Die Mieterin oder der Vermieter? Ist es so, dass die Mieterin alle Schönheitsreperaturen bis zu 250,00€ zu zahlen hat? Wenn die Behebung nun also 500,00€ kostet, teilt man sich dann die Kosten, vorausgesetzt der Vermieter haftet hier?

Gibt es hier (sowohl zu den 250,00€ als auch zum eigentlichen Problem mit dem SIlikon bzw der nicht fachmännischen Ausführung) Rechtsprechung zu?

(Zusatzfrage: muss das "Abgeschürfte" auf dem Holzboden (etwa Spuren vom Sofa) bei Auszug gezahlt werden??)

Schon jetzt vielen Dank für hilfreiche Antworten!

LG Theo

Mietrecht, Haftung, Schaden, Wasserschaden, Schönheitsreparatur
Wasserschaden in der Küche, Reparatur

Hallo,

vor einiger Zeit ist mir die Waschmaschine ausgelaufen (Ablaufschlauch hat sich gelöst).

Das Schadensbild: in der Wohnung unter mir ist an der Wand ein Wasserfleck der Größe 1m x 0.2 m entstanden. Also nicht mal ein halber Quadratmeter.

Zwei Leute vom Gebäudeservice waren da und haben es sich angeschaut und die Feuchtigkeit gemessen. Logischerweise muss der Boden getrocknet werden. Nun haben sie in das Laminat gebohrt, Schläuche angestöpselt, und einen Ventilator angeschlossen. Anschließend wird noch das komplette Laminat gewechselt. Nun stellt sich mir doch die Frage: Hätte man nicht einfach das Laminat über der nassen Stelle rausnehmen können, um das nasse Material herauszunehmen, den Hohlraum zu trocknen und dann das Laminat wieder einzusetzen? Denn nun läuft Tag und Nacht über 14 Tage ein 2000 Watt Trocknungsaggregat, ist höllisch laut, verbraucht UNMENGEN an Strom und ich muss anschließend die komplette Küche demontieren damit neues Laminat verlegt werden kann.....wegen einer nassen Stelle von nichtmal einem Quadratmeter! Ist das nicht völlig sinnlos? Zahlt eine Hausratversicherung die ganze Aktion + Stromrechnung ??? Leider habe ich die ganze Angelegenheit von vorn herein nicht kritisch hinterfragt, weil ich der Meinung bin, die Leute wissen was sie tun. Habe ich mich da etwa geirrt?

Ich freue mich auf Antworten von Leuten, die ähnliches erlebt haben, oder sogar vom Fach sind. Danke!

Mfg

Marcus

Wohnung, Mietrecht, Fussboden, Schaden, Wasserschaden
Privater Ebay-Verkauf: Wann sollte Käufer spätestens einen Schaden reklamieren?

Hallo.

Folgender Sachverhalt. Ich habe ein Elektrogerät privat bei Ebay verkauft. Vor dem Versenden nochmal das Gerät durchgetestet, sicher ist sicher. Wie meist üblich bei privaten Auktionen, wurde bei dieser Auktion Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen (was natürlich nicht gilt, wenn das Gerät bereits direkt bei Erhalt nicht funktioniert und es nicht als defekt angeboten wurde).

Ca. 5 Wochen, nachdem der Käufer das Gerät bekommen hatte, meldet er das Gerät sei defekt geliefert worden und er sei nicht früher dazu gekommen, es zu testen.

Nun die Frage. Gibt es so etwas wie Fristen bei Privatverkäufen, wann ein angeblich bei Erhalt defektes Gerät spätestens reklamiert werden sollte?

Ich denke, wenn er sich 2-3 Tage Zeit läßt bis er das Gerät auspackt und ausprobiert - gut. Aber 5 Wochen danach? Sollte es das Problem des Verkäufers sein, wenn der das Gerät solange rumstehen läßt, ohne es mal zu prüfen?

Meine Vermutung ist eher, dass das Gerät nun nach 5 Wochen Gebrauch den Geist aufgegeben hat und der Käufer es nun so darstellt, als hätte ich ihm ein defektes Gerät geschickt. Tut mir natürlich schon leid und würde mich selber auch ärgern, aber ich denke doch, durch den Ausschluß von Gewährleistung sollte den Verkäufer nach dieser Zeit das nicht mehr interessieren, oder? Das Gerät lief lange bei mir reibungslos. Also Schrott, der gerade mal so funktioniert, habe ich ihm sicher nicht angedreht (was bei Ebay ja leider gelegentlich passiert).

Wo liegt hier die Beweislast oder gibt es da sogar evtl. Urteile, dass private Käufe unmittelbar nach Erhalt zu prüfen sind?

Danke im Voraus und Gruß

eBay, Privatkauf, Schaden
WG-Mitbewohner hat seine Zimmertür eingetreten - Zahlt er alleine den Schaden?

Hallo,

ich lebe leider in einer WG und es gibt ein Problem mit meinem Mitbewohner. Er lässt seit einem Monat seine Freundin mit in der Wohnung leben und sie hat sich auch schon komplett eingenistet. Ich habe dem Vermieter das vor 2 Wochen mitgeteilt, aber er macht nichts. Beide machen die Nacht oft zum Tage, sodass ich nachts oft wach werde und deren Gespräche mit anhören muss. Letzten Freitag kamen beide nach Hause und ich bekam mit, wie sich seine Freundin bei ihm mehrfach entschuldigt hat und sich gerechtfertigt hat, weil sie den Zimmerschlüssel von meinem Mitbewohner verloren hat. Mein Mitbewohner versuchte dann, das Schloss irgendwie zu knacken. Ich hörte nur, wie Schrauben oder andere Metallteile auf den Boden fielen. Irgendwann verletzte sich mein Mitbewohner anscheinend, da ich seine Freundin sagen hörte, dass er aufhören soll, weil er schon blutet. Er hat es auch nicht geschafft, das Schloss zu zerstören. Sie machte dann den Vorschlag, die Tür einzutreten, was er anfangs nicht wollte, aber sie konnte ihn dann doch dazu überreden. Dann hörte ich 2 Mal ein lautes Geräusch, wohl die Tritte gegen die Tür, und dann war die Tür kaputt. Ich hörte nur ein lautes "F uck" vom Mitbewohner und seine Freundin hat ihn sogar gelobt, dass er es geschafft hat, ins Zimmer zu kommen. Als ich dann später mein Zimmer verlies, sah ich, dass von der Tür nichts mehr zu sehen war. Stattdessen haben die beiden jetzt nen Vorhang übers Wochenende an den Eingang zum Zimmer gemacht, sodass man nicht dort reinschauen kann. Ich hoffe, dass die beiden die Tür ersetzen werden, da mich die Situation belastet. Ich traue mich auch nicht, die Situation dem Vermieter zu schildern, da ich nicht weiß, wie mein Mitbewohner daraufhin reagiert. Er hat mich nämlich schonmal bedroht (ging ums Putzen) und ich habe keine Lust, im Krankenhaus zu landen. Ich will einfach nur meine Ruhe haben.

Meine Frage lautet nun: Muss mein Mitbewohner allein für die komplett entfernte Tür in seinem Zimmer aufkommen oder muss ich auch etwas bezahlen? Ich will mit deren Aktionen nichts zu tun haben. Er und ich haben jeweils einen eigenen Mietvertrag, falls das zur Beantwortung meiner Frage eine Rolle spielt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten =)

Recht, Schaden, WG
Schimmel in Fensternischen und in Ecken an der Decke im Neubau, jetzt 1 Jahr alt

Jetzt, im Winter haben wir, wie letztes Jahr auch, Schimmel in Fensternischen und Deckenecken im Schlaf- und Kinderzimmer. (Wurde innerhalb von 2 Tagen sichtbar und größer Farbe grün) Die Luftfeuchtigkeit in diesen Zimmern ist bei ca. 58% und 21 Grad. Ich lüfte 3x am Tag ein paar Minuten und es geht die Temperatur in der Zeit auf 18 Grad und 38 % Luftfeuchtigkeit runter, danach wird wieder normal geheizt. Zur weiteren Info: Letztes Jahr war die Luftfeuchtigkeit bei knapp 70%, ich sollte, laut dem Architekten, heizen, da ein Neubau eine hohe Luftfeuchte hat. Die Temperatur lag bei der Messung bei 19,8 Grad (das fand ich damals bei Schlafzimmern normal), habe daraufhin den Schimmel mit Alkohol bekämpft und auch das ganze Jahr Ruhe gehabt. Jetzt wo es a...kalt draußen ist, haben wir den Schimmel an den selben Stellen wie letztes Jahr. Kann ich dieses Jahr eine professionelle Bekämpfung von Schimmel erwarten? Muss noch dazu sagen, dass der Keller auch noch feucht ist und unsere Klamotten dort anfangen zu schimmeln. Wer trägt die Kosten? Denn auf eine Messung durch den Architekten (er hat's ja geplant) kann ich verzichten, da er m. E. nur daran interessiert ist, nicht Schuld zu sein. Die Hausverwaltung weiß Bescheid und will jetzt den Eigentümer mit ins Boot holen, da letztes Jahr keine Info vom Architekten an die Hausverwaltung erfolgte. Uns geht es nicht um Kürzung der Miete sondern um gesundheitliche Schäden vorzubeugen.....

Gesundheit, Wohnung, Schimmel, Schaden
Nahträgliche Kaufpreisminderung beim Hauskauf naxch Schaden?

Hallo,

leider weiss ich mir nicht mehr zu helfen. Ich habe mit meiner Family ein Haus gekauft. Wir haben uns sofort in dieses Haus verliebt und sind finanziell stark an die Grenze gegangen. Wir haben das Objekt 2 mal besichtigt. 1. Termin mit der Maklerin und 2. Termin mit Maklerin und einem befreundeten Zimmermann. Das Haus zeigte eine gute Grundsubstanz und die Arbeiten beschränkten sich auf Austausch der Fenster und Schönheitsreperaturen wie Farbänderungen usw. Dies wurde eingeplant. Nachdem wir das Haus übernommen haben (01.10.2013) stellten wir wenige Tage später fest, dass sich die Fliesen im Badezimmer lösten. Wir überprüften dies und stellten fest, dass die Fliesen direkt auf die Dielen und auf darauf geschraubte Spanplatten verlegt wurden. Durch die Bewegung lösten sich die Fliesen. Der Verkäufer hierauf angesprochen, sgte er habe das Badezimmer selber verlegt und hat dies auch mit Fotos bewiesen. Ich habe dann einige Fliese entfernt. Hierbei stellte sich dann herasu, dass es weitere Punkte im Bad gab, die so nicht "normal" sind. So wurde das Waschbecken vom Silikon an der Wand gehalten, die Füße des Waschtisches waren nur untergestellt und nicht befestigt. Auch war die Schürze der Badewanne nicht abgedichtet, so dass das Wasser darunter fließen konnte. Dies wäre ärgerlich geworden, da ein geflicktes Stromkabel dort lag!!!! Ich habe 2 Kinder, das wäre böse ausgegangen. Ich wunderte mich, dass der Deckel des gefließten Spülkasten abnehmbar war. Noch mehr wunderte ich mich, dass die Öffnung zusätzlich mit Folie abgedichtet war. Als ich diese entfernte, roch ich, wozu diese Folie diente. Wir entschieden uns jetzt zum Wohl unserer Kinder auch das restliche Bad herauszureissen. Auf dem Gipsplatten am Spülkasten entdeckte ich den Übertäter des Geruchs: Schwarzer Schimmel.

Ich habe einige Kostenvoranschläge eingeholt. Diese belaufen sich für Fliesen und Sanitärarbeiten um die 9.000 - 10.000 Euro. Dieses Geld ist einfach nicht da.

Habe ich die Möglichkeit hier nachträglich vom Verkäufer eine zumindest teilweise übernahme der Kosten zu bekommen. Zur Not auch gerichtlich?. Ich habe alles dokumentiert. Denke der Verkäufer wirde sagen, er habe die Arbeiten korrekt und nach besten Gewissen ausgeführt. Zumindest dass er vom Schimmel etwas wusste, kann man durch die Folie beweisen. Ich habe sämtliche Sachen fotografiert und dokumentiert. Einen Gutachter habe ich nicht eingeschaltet, da ich nicht weiss, wer hierfür die Kosten trägt. Bin so ziemlich am Ende, da der Einzug derzeit nur am Badezimmer scheitert.

Habe nochmals versucht den Verkäufer zu kontaktieren, er reagiert aber nicht.

Danke für Eure Tipps und Anregungen.

Gefahr, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Hauskauf, Schaden
Ratten im Keller - wer haftet, wer ist verantwortlich für die Räumung?

Wir haben seit längerem ein Problem im Keller unserer Mietwohnung. Schon seit längerer Zeit traten zu Regenzeiten unangenehme Gerüche im Treppenhaus auf. Daraufhin wurde die Wohnungsgesellschaft kontaktiert (immer telefonisch) und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Irgendwann kam der Hausmeister vorbei, schaute sich das an und sagte er schickt einen Handwerker vorbei. Zwei Monate später kam ein Anruf vom Handwerker, der sagte, dass er noch mal anruft, um einen Termin zu vereinbaren (ist nicht geschehen). Einige Zeit später tauchte im Treppenhaus eine Ratte auf. Ich rief bei der Wohnungsgesellschaft an, der Hausmeister kam schnell vorbei, die Ratte war nicht auffindbar. Vor kurzem nun fand ein Nachbar eine tote Ratte vor den Kellerräumen. Nach mehrerenTelefonaten (seitens der Nachbarn und mir) wurden Kammerjäger rausgeschickt und die Ratte entfern (Dauer ca. 3 Wochen). Weitere drei Wochen später war nun heute eine beauftragte Firma im Haus, der, für das Übel verantwortliche Abflussrohr, reparieren wollte. Dabei tauchen zwei Probleme auf: 1. Wir sind direkt wieder auf eine lebende Ratte gestoßen und haben schnell das Weite gesucht. 2. Der Kellerraum (vollgepackt mit alten Möbelstücken und Klamotten) muss freigeräumt werden.

Nun meine Frage: Muss ich den Keller selbst freiräumen, trotz noch andauerndem Rattenbefall und wahrscheinlich vorhandener Kadaver? Wer haftet für den entstandenen Schaden im Kellerraum?

Ich habe schon versucht mich in Foren zu informieren, habe aber bezüglich meiner Problematik keine passende Antwort gefunden...

Recht, Mietrecht, Schaden
Allianz zahlt nicht bei Kleinschaden in Ferienwohnung

Hallo, Ich war im Sommer mit meiner Freundinn im urlaub und habe eine Ferienwohnung gemietet. Am Abreisetag habe ich ausversehen eine Nachttischlampe zu fall gebracht, sodass die Glasumhüllung zu bruch gegangen ist. Anschließend habe ich dazu eine Rechnung von 70€ erhalten die ich dachte über meine Allianz - Haftpflicht absetzen zu können.

Allianz meint dazu: zum haftpflichschaden vom xx.xx.2013 zu ihrer erweiterten haushaltsversicherung PAHxx/xxxxx/xxxxxxxxx/xxx sehr geehrter herr xxxxxx, damit wir diesen schadensfall für sie bearbeiten können, müssen die geltend gemachten ansprüche unter dem versicherungsschutz fallen. nach den bedingungen die ihrer privat haftpflicht-vers. zu grunde liegen ist die gesetzliche haftpflicht aus der beschädigung von gemieteten wohnräumen eingeschlossen. nicht versichert sind jedoch schäden an gemieteten einrichtungsgegenständen. bitte verstehen sie, das wir die regellungen dieser angelegenheit ihnen selbst überlassen müssen

Ich dachte als ich das gelesen habe platzt mir gleich der kragen. Warum zahle ich eigentlich für diesen Verein? Also ausversehen entstandene schäden an gemieteten einrichtungen dürfen entstehen aber an einrichtungsgegenständen????? Was passiert denn wenn die Ferienwohnung durch ein missgeschick abgebrannt währe? würde das die versicherung nur für die Wohnung an sich greifen und ich müsste dann die Einrichtung selbst bezahlen?

Welche versicherung bräuchte ich denn, welche auch schäden an gemieteten einrichtungsgegenständen absichert?

Hat jemand damit erfahrungen gesammelt?

mfg

Mietwohnung, Ferienwohnung, Allianz, Haftpflichtversicherung, Schaden
Hund tötet Katze - Rechtslage?

Hallo liebe community, letzten Monat hat sich ein vorfall zugetragen, der mich im nachhinein noch interessieren würde. da sich beim besten willen kein besitzer der katze ausfindig machen ließ, und sich auch auf anschläge im dorf hin (mit dem angebot, schadenersatz zu leisten) niemand gemeldet hat .. wo kein kläger, da kein richter: die sache ist im sand verlaufen, es wäre aber trotzdem gut zu wissen, wie die rechtslage ist!

Mein großvater war mit dem hund (foxterrier, also kaum größer als sie katze selbst) auf seiner obstwiese, also seinem eigenen Grunstück, das umzäunt ist und hatte den hund an der leine (kaum mehr als 2 meter von sich entfernt). Aus einem der bäume fiel die katze herab, denn da sich der hund direkt vor ihren füßen befunden hat, kann ich mir schwer vorstellen, dass sie gesprungen ist, vielleicht hat sie sich vor etwas erschreckt und deshalb den halt verloren? Sie hatte weder zeit, zu fauchen, noch davonzulaufen, denn der hund hatte sie schon am kopf gepackt und geschüttelt, anhand der verletzungen glaube ich, dass sie sich das genick gebrochen hat. mein großvater ist natürlich so schnell wie möglich dazwischen gegangen, aber er konnte nichts mehr ausrichten, das tier war offensichtlich sofort tot. vermutlich hat der hund deshalb so heftig reagiert, weil er den sprung der katze als angriff aus dem hinterhalt interpretiert hat. überflüssig zu sagen, dass beide einen verstörten eindruck gemcht haben, als sie nach hause kamen, die katze haben wir erst ins kühlhaus gebracht, um die beerdigung dem rechtmäßigen besitzer zu überlassen, als der nicht auftauchte mussten wir sie im heimischen garten bestatten - ich habe ihr ein hübsches grab mit einem rosenstock gemacht, immerhin tut sie mir extrem leid...

meine frage ist nun: wenn der besitzer der katze sich gemeldet hätte, hätte er irgendwelche ansprüche geltend machen können? ist man dazu verpflichtet, schadenersatz zu leisten oder das eigene grundstück so abzusichern, dass die katzen nicht eindringen können? muss der hund eventuell mit katzen verträglich sein, und wie hätte die lage ausgesehen, wenn er nicht an der leine gewesen wäre?

Ich würde mich über jede antwort sehr freuen!

Hund, Katze, Recht, tot, beißen, Schaden
Macbook Pro Tastatur spielt verrückt, was tun?

Hallo. Ich habe eben entdeckt dass an meinem MacBook Pro plötzlich der 'j', 'k'. 'l' und ',' Knopf nicht funktionieren, woraufhin ich sofort gegooglet habe was denn die Ursache sein könnte und wie man das Problem lösen kann. Die meisten Threads und Foreneinträge zu dem Thema meinten, dass da wahrscheinlich Wasser reingekommen wäre, was eigentlich nicht sein kann bis auf möglicherweise einen einzelnen Tropfen aus meinen nassen Haaren. Da stand auch, ich solle mal vorsichtig mit einem Staubsauger über die Tastatur fahren, falls irgendwelche Sachen die da reingerutscht sind die Kontakte stören oder es mal föhnen, falls doch irgendwie Wasser rein ist, was ich dann auch gemacht habe. Seitdem geht GAR NICHTS mehr. Vorher waren es nur die oben gennanten Tasten die nicht funktioniert haben, jetzt spielt die komplette Tastatur verrückt. Die meisten funktionieren überhaupt nicht, andere lösen scheinbar zufällige Reaktionen aus, wie beispielweise Fenster zu schließen, Dock-Einstellungen zu verändern etc. Ich habe jetzt auch entdeckt, dass der Mauszeiger so komisch flimmert, und wenn ich im Browser etwas klicke öffnet es sich in einem Neuen Fenster, was sich aber nicht unabhängig vom anderen Fenster wegklicken oder verkleinern lässt. Es geht wirklich gar nichts mehr. Totalschaden. WAS KANN PASSIERT SEIN??? Ich werde mir nie wieder nen Mac zulegen, die Dinger gehen so schnell kaputt.

Ich weiß nicht was da los ist und bin wirklich verzweifelt, das Macbook ist brandneu, höchstens 2 oder 3 Monate alt! Hat jemand eine Idee was ich tun kann? Kann man die Macbook Tastatur austauschen? Was würde das kosten, wenn es möglich ist?

Bitte bitte helft mir!

Apple, Computer, Mac, Tastatur, Technik, Hardware, kaputt, MacBook, Schaden

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