Frage zu Sure 33 Vers 50 (Islam,Cousinenehe?

Assalamu Aleikum

In Sure An Nisa Vers 23 stehen die Leute die verboten sind zu heiraten. Die Cousine steht nicht in der Liste

Aber in Sure 33 Vers 50 steht dass dies nur für den Propheten gilt dass er Cousinen heiraten darf so wie ich es verstehe. Ich bräuchte eine genaue Erklärung warum es trotzdem mit Konsens Idschma als erlaubt betrachtet wird

Ich blende 2 kopierte Übersetzungen ein:

O Prophet, wahrlich, Wir haben dir deine Frauen, denen du ihre gebührende Entschädigung gegeben hast, und diejenigen, die deine rechte Hand besitzt, von dem,was Allah dir [von Gefangenen] und den Töchtern deiner Onkel väterlicherseits zurückgegeben hat, rechtmäßig gemacht und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits und die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, , die mit dir ausgewandert sind,und eine gläubige Frau,wenn sie sich dem Propheten hingibt [und] wenn der Prophet sie heiraten möchte,[dies ist ] nur für dich,ausgenommen die [anderen] Gläubigen. Wir wissen sicherlich, was Wir ihnen in Bezug auf ihre Frauen und den Besitz ihrer rechten Hände zur Pflicht gemacht haben, [aber dies ist für Sie], damit Sie kein Unbehagen haben. Und Allah ist allverzeihend und barmherzig.

Andere Übersetzung:

O Prophet, Wir haben dir (zu heiraten) erlaubt: deine Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast, das, was deine rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt von dem, was Allah dir als Beute zugeteilt hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits,die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (ohne Gegenforderung) schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluß der (übrigen) Gläubigen – Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, verpflichtend gemacht haben –, damit für dich kein Grund zur Bedrängnis bestehe. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

Religion, Islam, Cousine, Koran
Hat jemand Dua gegen mich gemacht?

Hallo.

Ich bin vor ein paar Tagen morgens vor Übelkeit aufgewacht.Da ich Diabetes habe, kann es sein, dass ich unterzuckert war ( ich hatte zu wenig gegessen und das war auch schon etwa 15 Stunden her und Übelkeit ist ein Zeichen von Unterzuckerung ).

Ich wollte dann schnell etwas essen, worin Zucker enthalten ist, konnte aber nicht.Ich tat mich sehr schwer damit, überhaupt nur einen einzigen Bissen zu mir zu nehmen.Mit viel Mühe trank ich dann etwas Limonade.

Doch die Übelkeit ging mehrere Stunden nicht weg ( also war es doch keine Unterzuckerung - dagegen hätte die Limonade geholfen ).

Und komischer Weise konnte ich mehrere Stunden nichts essen.Nicht mal einen Apfel oder eine Scheibe trocken Brot.Sonst habe ich normalen bis etwas weniger Appetit.

Aber es war so, dass ich garnicht essen konnte.

Ich hatte mich vor etwa 2 Wochen mit einer Glaubensschwester gestritten.Sowohl sie, als auch der Lehrer der Moschee, in die ich bis Januar ging, verdächtigen mich falsch ( begehen Rufmord gegen mich ).Ich weiß ganz genau, dass beide im Unrecht sind und ich die Sache, die sie mir vorwerfen, nicht getan habe.

Was ist, wenn einer der beiden ( oder beide ? ) gegen mich Dua ( im Islam heißt Gebet „Dua“ ) gemacht haben?

Meiner Meinung nach dürfte das nicht angenommen werden, da sie im Unrecht sind.

Meine Frage ist, ob meine gesundheitliche Problematik, die ich den Tag etwa 12 Stunden lang hatte, von so etwas kommen kann.

Danke für die Antwort im Voraus!

Ernährung, Religion, Islam, gesunde Ernährung, Zucker, Allah, Diabetes, Diabetes Typ 2, Essen und Trinken, Gebet, Muslime, Dua, bittgebet

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