Schwangerschaft bei Bewerbungsgespräch erwähnen oder erst nach Einstellung?

Hallo ihr Lieben,

ich stecke gerade in einem Dilemma. Und zwar bin ich aktuell knapp länger als 12 Wochen schwanger und wurde zum Bewerbungsgespräch geladen. Als ich meine Bewerbung abgeschickt habe, wusste ich noch nichts von meiner Schwangerschaft.

Ich weiß, dass ich gesetzlich nicht verpflichtet bin, beim Bewerbungsgespräch meinem potentiellen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft zu erzählen. Allerdings löst das in mir eine Art moralisches Dilemma aus. Ich selbst würde als Arbeitgeber einerseits auch wissen wollen, ob eine potentielle Angestellte schwanger ist und in Zukunft für gewisse Zeit ausfällt. Andererseits bin ich mir ziemlich sicher, dass ich die Stelle dann nicht bekommen würde.

Dieser Job entspricht vollkommen meinen Wunschvorstellungen und ich bezweifle, einen solchen womöglich noch einmal zu finden. Es handelt sich um eine Stelle bei einer Behörde, also einem öffentlichen Träger. Somit würde ich keinem Privaten „schaden“, der durch mein Verschweigen und meine spätere Abwesenheit größere Einbußen zu befürchten hätte.

Ich würde sehr gern bis Ende September arbeiten können und auch problemlos (wenn gesundheitlich nichts im Wege steht) auf die 6 Wochen vor Entbindung verzichten. Ich habe eine lange Zeit studiert und bin sehr motiviert und willens, nun endlich Arbeitserfahrung zu sammeln und mein Bestes zu geben. Da fänd ich es sehr schade, wenn ich aufgrund meiner Umstände gar nicht erst eingestellt werden würde! Auch nach der Geburt habe ich nicht vor, jahrelang in Elternzeit zu sein.

Die Betreuung des Babys wäre durch die Großeltern, die eine Straße weiter leben in jedem Fall gesichert. Der Vater würde darüber hinaus sehr gern in Elternzeit gehen. Auch könnte ich mir Arbeit in Teilzeit vorstellen, um meinem Arbeitgeber keine Schwierigkeiten zu bereiten.

Meine Frage wäre, wie ihr mit einer vergleichbaren Situation umgegangen seid oder an meiner Stelle damit umgehen würdet?

Liebste Grüße

Beruf, Bewerbung, Schwangerschaft, Arbeitsrecht, Bewerbungsgespräch, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium
Verbeamtung als Lehrer?

Guten Tag,

und zwar ist mein Bruder Lehramtstudent im 5. Semester mit den Fächern Englisch und Erdkunde. Er hat nach dem Semester alle seine Kurse durch und würde nächstes Semester seine Zeit nur der Bachelorarbeit widmen. Das traurige ist, dass er seit 4 Jahren die Diagnose Multiple Sklerose hat, diese chronische Erkrankung aber Gott sei Dank seit einigen Jahren inaktiv ist, welche er auf homöopathischen Weg gemeistert hat. Soweit ich weiß hat seine Neurologin bestätigt, dass seiner Verbeamtung nichts im Wege stehen würde, da sie versichern würde, dass es keine Komplikationen in den vergangenen Jahren gegeben habe und wenn dies bis nach dem Referendariat weiterhin der Fall wäre, eine Verbeamtung möglich ist. Leider hat mein Bruder eine Psychose letzten Monat erlitten. Er ist wieder klar bei Verstand, aber denkt, dass es nun mit seiner Verbeamtung endgültig vorbei ist und steht gerade mit vielen Zweifeln dar und weiß auch wirklich nicht wohin mit sich…

Haben Sie vielleicht Erfahrungen mit solchen Geschichten bezüglich einer Verbeamtung? Meinen Sie es kann trotzdem möglich sein verbeamtet zu werden durch den Amtsarzt, wenn die Psychologin und Neurologin ihr Gutachten abgeben und es keine Ruckfälligkeiten in den nächsten Jahren geben wird.
Ich bedanke mich herzlich im Vorraus.

Liebe Grüße

Schule, Krankheit, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Lehrer, Öffentlicher Dienst, Verbeamtung, Amtsarzt, Chronisch, Ausbildung und Studium
Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE
In die Privatwirtschaft zurück oder Beamten-Option ziehen?

Hi,

ich arbeite gegenwärtig im öffentlichen Dienst als Trainee, wird dafür auch gut bezahlt (E9b). Nach 18 Monaten hat man die Option auf Verbeamtung oder weitermachen als Tarifbeschäftigter. Mein aktueller Chef mit dem ich mich auch super verstehe, teilte mir mit, dass aus meiner Stelle in 2 Jahren eine A11-Stelle werden soll und er meinte, er plant mich dafür auch ein.

Ich habe damals diese Stelle vor allem deshalb angenommen, da ich gesundheitliche Probleme hatte. Dadurch konnte ich seit Beendigung meines Studium im November 2016 (Bachelor BWL dual) fast 3,5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten. Waren immer so Zeitarbeitsverträge gewesen, sobald es mir gesundheitlich schlecht ging, habe ich aufgehört. ALLERDINGS: die Erkrankung wurde letztes Jahr korrekt diagnostiziert und ich bin medikamentös mittlerweile perfekt eingestellt. Ich bin sehr motiviert und habe wieder Ehrgeiz entwickelt, der durch die Krankheit komplett zerstört wurde.

Ein Freund von mir hat mir nun letztens in einem Gespräch geraten, dass ich die aktuelle Stelle bis Sommer durchziehen soll, um bisschen was auf dem Lebenslauf zu haben und dann versuchen soll, in die Privatwirtschaft (evtl. in die Beratung, Finanzwelt) zu wechseln. Er meinte, ich würde mich "unter Wert verkaufen". Beamtentum sei zwar ganz nett, aber Kohle verdient man da nicht wirklich.

Ich bin irgendwie hin und her gerissen. Wie würdet ihr entscheiden?

Arbeitsleben, Beamtentum, Öffentlicher Dienst, Stellenmarkt, Unternehmensberatung, Beruf und Karriere, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Hilfe! Arbeitsmedizinische Untersuchung verhauen?

Hallo zusammen,

um eine auf 2 Jahre befristete Stelle öffentlichen Dienst antreten zu können, habe ich mich letzte Woche einer arbeitsmedizinischen Untersuchung unterzogen.

Alles super, Werte sehen Klasse aus, ich bin in jeglicher Hinsicht top geeignet für die Stelle (die es aus aktuellen Gründen schnellstmöglich und mehrfach zu besetzen gilt vom AG aus).

Meinen Arbeitsvertrag habe ich bereits unterschrieben, er wurde "unter Vorbehalt" geschlossen, da man sich vorbehält, mich bei mangelnder Eignung wieder gehen zu lassen.

Nun zu meiner Frage:

Nachdem alles geschafft war, hat der Arzt mich abschließend gefragt, ob ich schon mal länger krankgeschrieben war, und warum.

Da ich im letzten Jahr ca. 10 Wochen krankgeschrieben war, habe ich wahrheitsgemäß bejaht.

Ich habe auch erklärt, warum: nach langer Zeit als Führungskraft im Einzelhandel zu Corona Zeiten müsste ich mich regenieren, da die Arbeit mich ziemlich belastet hat. Das habe ich meiner damaligen Ärztin genau so offengelegt. Es bestanden und bestehen keine psychischen Probleme, ich habe deshalb nie Medikamente genommen o.ä...

Der Arzt darauf hin: "Na dann müssen wir mal sehen, ob wir Sie unter dieser Bedingung einstellen können. Nicht, dass Sie bei uns wieder so lange ausfallen, wenn es stressig wird."

Ich daraufhin: "Es besteht kein Grund, dies nicht zu tun. Ich habe mir selbst Ruhe gegönnt, bevor ich übermäßig belastet z.b. ein Burnout o.ä. bekommen hätte. Es war präventiv, ich bräuchte diese Auszeit, damit es mich nicht schlecht ging. Danach konnte ich weitermachen."

Ich Frage mich nun, wie es um mich steht.

Mir ist klar, dass nur der Arzt allein mir diese Frage beantworten kann, hätte aber gerne eure Einschätzung. Vielleicht hat jemand Erfahrungen diesbezüglich, die er teilen möchte.

Die Ergebnisse bekomme ich im Laufe der kommenden Woche, aber die Unsicherheit und die Angst, meinen neuen, geliebten Job wieder hergeben zu müssen, machen mich wahnsinnig.

Ich habe gehört, dass nur bei wirklich ernsthaften Zweifeln an der Eignung eines Kandidaten keine Empfehlungen gegeben wird.

Auch frage ich mich, wie viele Einblicke diese Ärzte im meine Vergangenheit bekommen. Zu lügen steht für mich außer Frage, allerdings wäre es vielleicht besser gewesen, das zu verschweigen? Aus Angst, es kommt raus und führt sofort zum Ausschluss, legte ich alles offen.

Ich danke euch im voraus und freue mich auf eure Antworten!

Schönen Sonntag allerseits :)

Arbeitsrecht, Untersuchung, Gesundheit und Medizin, Öffentlicher Dienst, Betriebsarztuntersuchung
Öffentlicher Dienst, wenn man mehr als die ausgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt? Arbeitsrecht?

Hallo, wie ist die rechtliche Lage im öffentlichen Dienst, wenn eine Stellenauschreibung zwar eine Ausbildung fordert, man jedoch ein Hochschulstudium vorweisen kann und sich für eine Stelle bewirbt, wo eine Berufsausbildung gefordert wird? Es ist bekannt, dass stellen ab EG9 an Hochschulabsolventen vergeben werden. Wie ist es, wenn man sich für eine Stelle zwischen EG6-EG8 entscheiden würde? In der Stellenanzeige steht:

Zwingend Voraussetzung ist, dass ein Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Was ist mit Leuten die nur ein Bachelor, Master, Diplom, Doktor oder sogar Professur haben? Also Akademiker die keine normale Ausbildung haben?

Bespiel;

Finanzabteilung:

Als Sachbearbeiter wird vorausgesetzt, dass eine Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Als Finanzleiter der selben Abteilung wird jedoch ein Studium vorausgesetzt.

Der Student könnte nun sich als Finanzleiter bewerben und der Vorgesetzte des Sachbearbeiters sein, jedoch als Sachbearbeiter ungeeignet sein, da das Mindestkriterium Ausbildung fehlt?

Wie wird das rechtlich gelöst, oder wird die Stelle als Sachbearbeiter nach dem Leistungsprinzip vergeben, die im GG verankert ist? Kann dann der Hochschulabsolvent sich für Sachbearbeiter bewerben, da man davon ausgehen kann, dass er mehr mitbringt als vorausgesetzt?

Wäre eine Ablehnung überhaupt rechtens, wenn es heißt, dass der Hochschulabsolvent ungeeignet ist, da er keine Ausbildung für den Sachbearbeiter mitbringt.

Wichig dabei, es wird keine spezifische Ausbildung verlangt, sondern irgendeine nach BBiG. Heißt Maler, Restaurantfachangestellter oder ähnliches.

Der Hochschulabsolvent hat ein BWL Studium

Arbeit, Grundgesetz, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium

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