Guten Abend,
Ich bin Pflegekraft und angestellt unter den Tarif "BAT-KF"
Meine Ausbildung war 2013 und war danach noch bis August 2018 als ausgelernte Kraft in Firma A tätig . Ab dann war ich bis 14. März 2019 bei Firma B tätig und bin ab 15.März 2019 bis heute wieder bei Firma A tätig.
Beginnt die Berechnung der Kündigungsfrist ab dem März 2019 wieder von von oder wird mir die ganze Zeit ab 2013 wieder angerechnet ??
Verstehe das leider nicht so ganz vielleicht kann da jemand helfen..
Person A sagt mir neee das wird alles mit angerechnet ab 2013...deswegen wäre eine Kündigung erst Ende Juni wirksam
Person B sagt nee 6 Wochen zum Quartalsende ..also Ende März dann raus.
Finde keine Passage im Tarifvertrag welche meine Frage mit der Berechnung der Beschäftigungsdauer klärt... Vielleicht ist jemand von euch versiert?
Liebe grüße