Leistungsentgeld nach Elternzeit?

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Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD geregelt. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine Regelung zwischen AG und Personalrat, hierüber sollte es eine Dienstvereinbarung geben - gibt es diese nicht, greifen meines Wissens die Regelung laut Protokollerklärung, die mir nicht im Detail bekannt sind.

Gehe ich davon aus, dass der Bezug prozentual zum Entgelt steht- nehme ich an, dass nach Rückkehr aus Elternzeit hier kein Anspruch besteht.

Die Frage sollte aber der Personalrat beantworten können, es kann ja sein, dass die Dienstvereinbarung etwas anderes regelt.