Leistungsentgeld nach Elternzeit?
Hi, im Januar gibt es für ErzieherInnen im Januar nach § 10 Absatz 1 Satz 1 im TvöD ein Leistungsentgeld nach Punkten berechnet.
Bekommt man das auch, wenn man am 01.01. nach Elternzeit wieder anfängt?
1 Antwort
Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD geregelt. Voraussetzung für die Auszahlung ist eine Regelung zwischen AG und Personalrat, hierüber sollte es eine Dienstvereinbarung geben - gibt es diese nicht, greifen meines Wissens die Regelung laut Protokollerklärung, die mir nicht im Detail bekannt sind.
Gehe ich davon aus, dass der Bezug prozentual zum Entgelt steht- nehme ich an, dass nach Rückkehr aus Elternzeit hier kein Anspruch besteht.
Die Frage sollte aber der Personalrat beantworten können, es kann ja sein, dass die Dienstvereinbarung etwas anderes regelt.