Hallo Zusammen,

ich beginne im Sommer diesen Jahres mein duales Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Landespolizei in NRW. Da innerhalb der dreijährigen Ausbildung auch Praxiseinsätze vorgesehen sind, habe ich noch einige offene Fragen.

Ist die Auswahl des Praktikumsortes willkürlich, sprich kann ich ohne Mitspracherecht beliebig in NRW stationiert werden?

Wie lange dauern die Praktika ca.?

Gibt es eine Mietkostenerstattung für die Zeit, die man vor Ort in einem eventuellen Zweitwohnsitz verbringt? Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, das von der Steuer abzusetzen, aber ich weiß von einigen Freunden, dass es bei der Bpol explizite Mietkostenerstattungen im Voraus gibt. Ist das in NRW auch möglich?

Liebe Grüße und vielen Dank!