Es gibt ja in NRW so weit ich weiß die 20/40 Regel. Das bedeutet, dass man nicht mehr als 20% an Nebentätigkeiten ausüben darf an Zeit, die man arbeitet und nicht mehr als 40% der Besoldung verdienen darf, da man sonst zu eine große Belastung hätte. Wie ist es aber wenn man Gelder durch Sportwettbewerbe gewinnt oder generell durch eine Hobbysportart mehr verdient? Gibt es irgendwelche Nebeneinkünfte, die nicht genehmigungspflichtig sind und wieso haben Abgeordnete nicht solch eine Regelung, da gibt es ja ein viel größeres Interesse, dass sie nicht bestechbar sind und nicht zu sehr belastet werden.
Sind Einnahmen aus Hobbies auch Nebentätigkeiten als Beamter?
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