Wie sieht das mit den Stufen aus wenn man im öffentlichen Dienst den Arbeitgeber wechselt?
ist man dann wieder auf Stufe 1 ?
5 Antworten
Nein, denn in Paragraph 16 Abs. 2 TVöD heißt es: Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Also je nachdem, wie lange man schon dabei ist, kann man auch mindestens mit der Stufe 3 anfangen. Ansonsten gilt die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten sowie die "Offenheit" des Arbeitgebers diese auch als solche zu akzeptieren. Grundsätzlich ist die Eingruppierung, als auch die Stufenzuordnung eine Rechtsmeinung des Arbeitgebers, die auch falsch sein kann. Dann müsste aber der Klageweg beschritten werden, sofern der AG nicht einlenkt.
Bezüglich der Ausbildung kommt es auf den Arbeitgeber an. Einige lassen die (eigenen) Azubis bereits in Stufe 2 starten, andere erst in Stufe 1. Bei einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung (einschlägig heißt dann, dass die Tätigkeit gleich oder zumindest sehr verwandt ist/war), wäre man ansonsten in Stufe 2, denn nach einem Jahr kommt man in die Stufe 2. Auch wenn du in Stufe 2 gestartet bist und ein Jahr dabei bist, wärst du noch in Stufe 2.
Du willst dich von einer Gemeinde zu einer anderen Gemeinde bewerben? Dann kommt es darauf an wieviel von deinen bisher ausgeübten Tätigkeiten für die neue Stelle angerechnet werden können.
Man kann dir auch einiges anrechnen. Dies wäre eine Frage fürs Vorstellungsgespräch.
Ich war früher im höheren öffentlichen Dienst tätig und habe mehrmals die Stelle gewechselt. Man bewirbt sich da automatisch nur auf Stellen, die von der Position her der früheren Einstufung entsprechen. Wer also in A 14 (Oberregierungsrat) eingestuft war, wird sich nicht auf eine A 13-Stelle (Regierungsrat) bewerben.
Wechselt man den Arbeitgeber, fällt man in der Stufe wieder zurück. Der Arbeitgeber kann aber deine bisherigen Zeiten bei anderen Arbeitgebern berücksichtigen, und dir direkt auch bei Neueinstieg eine höhere Stufe gewähren (so bei mir geschehen). Dazu ist er aber nicht verpflichtet.
okay danke
ich mein das wäre echt blöd wenn nicht, da wäre der anreiz sich eine neue stelle zu suchen gleich viel kleiner was grad im ÖD ja dumm wäre
Wie gesagt, du hast leider keinen Anspruch drauf.
da wäre der anreiz sich eine neue stelle zu suchen gleich viel kleiner
Daher sucht man sich auch eine Stelle die dann höher eingruppiert ist, auch wenn man dort wieder auf Stufe 1 anfängt ;).
Anscheinend kommt es drauf an, ob es eine ähnliche Tätigkeit ist. Beispiel eines Forums im Neuland, das dazu Meinungen und Fakten beinhaltet: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=113075.0
Und wenn man erfahrung von 1 Jahr hat und die Lehre auch, welche stufe ist man dann?