Kann man mit dem BL-II (oder AL-II) den man in Bayern erworben hat, sich im öffentlichen Dienst bundesweit als Verwaltungsfachwirt bewerben?

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Was steht denn auf deinem Zeugnis? Wenn es dich als Verwaltungsfachwirt auszeichnet- ist dies ein allgemein gültiger Abschluss. Vergleichbar Verwaltungslehrgang II.

Abgesehen davon- bewerben kannst du dich immer. In das jeweils gültige Landesrecht oder Kommunalrecht musst du dich dann einarbeiten.

Nur wenn der Fachwirt mit einer Verbeamtung einhergeht- wird es komplizierter. Aber auch lösbar mit dem Willen von abgebender und aufnehmender Behörde.