Kann man mit dem BL-II (oder AL-II) den man in Bayern erworben hat, sich im öffentlichen Dienst bundesweit als Verwaltungsfachwirt bewerben?
Oder gilt dieser Abschluss nur in Bayern? Im Netz habe ich zwar recherchiert aber ich finde nichts explizites auf meine Frage. Danke schon mal im Voraus. VG
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Öffentlicher Dienst
Was steht denn auf deinem Zeugnis? Wenn es dich als Verwaltungsfachwirt auszeichnet- ist dies ein allgemein gültiger Abschluss. Vergleichbar Verwaltungslehrgang II.
Abgesehen davon- bewerben kannst du dich immer. In das jeweils gültige Landesrecht oder Kommunalrecht musst du dich dann einarbeiten.
Nur wenn der Fachwirt mit einer Verbeamtung einhergeht- wird es komplizierter. Aber auch lösbar mit dem Willen von abgebender und aufnehmender Behörde.