Herabgruppierung TVöD rechtmäßig?

Hallo und guten Tag,

ich habe eine eilige Frage zum Thema Herabgruppierung im TVöD.

Folgende Sachlage (ich versuche, mich kurzzufassen):

Ich saß zunächst Vollzeit auf einer EG 8 Stelle, wurde schwanger, kam nach 1 Jahr zurück (30 Std.), meine alte Stelle war wieder neu besetzt. Mir wurde eine 30 Std.-Stelle in einer anderen Abteilung angeboten. Selbstverständlich durfte ich da meine EG 8 behalten (obwohl die Stelle nur mit EG 7 im Stellenplan stand).

Eine Kollegin im Bereich Wohngeld wurde plötzlich krank und kam nicht wieder. Ihre Vertretung schwenkte irgendwann die weiße Fahne, da sie neben ihrer Vollzeitstelle nicht auch noch die Wohngeldstelle bearbeiten konnte und es schlichtweg zu viel wurde. Daraufhin fragte man mich, ob ich Interesse hätte. Mir war zu dem Zeitpunkt zwar bekannt, dass ich keinerlei Erfahrungen auf dem Sachgebiet hatte aber ich wollte meine Kollegin nicht hängen lassen und sagte zu. 30 Stunden mit einer Zulage zur EG 9a. Leider wurde ich mehr oder weniger allein gelassen mit der Einarbeitung. Die Vertretung half mir zwar bei Fragen so gut sie konnte aber man fühlte sich alleingelassen und irgendwann habe ich resigniert und angemerkt, dass ich der Stadt wohl keinen Gefallen damit tue, auf dieser Stelle zu sitzen, weil ich mich einfach neben dem Tagesgeschäft nicht alleine einarbeiten KANN. Es gab viel zu viel Rückstand, man hatte keine Zeit, sich in Gesetze reinzulesen, ich wusste nicht, wo hinten und vorne ist und sagte, dass es für den Antragsteller auch nicht gut sein, dass ich die einzige Ansprechpartnerin bin aber im Grunde nicht weiß, was ich tu und was richtig und falsch ist..…

Eine Stelle in meiner vorherigen Abteilung wurde frei. Diese war ursprünglich Vollzeit EG 7. Ich meinte daraufhin so ganz lose in den Raum geworfen, weil ich mich ja ohnehin im Bereich Wohngeld nicht wohl fühlte, dass ich diesen Job auch in 39 Stunden mit EG 8 schaffen würde…. Aufgrund ausbleibender Bewerbungen fragte man mich kurze Zeit später tatsächlich, ob mein Name bei der Stellenbesetzung ins Spiel gebracht werden könnte. Ich stimmte dem zu.

Intern wurde die Wohngeldstelle jemandem angeboten, der diese annahm.

Nachdem man alles intern veranlasste, um „meinem Wunsch nach einer Umbesetzung“ (so würde ich es übrigens nicht nennen!) nachzukommen, wurde mir anschließend zwischen Tür und Angel erzählt, dass ich aufgrund einer Stellenbewertung, die letztes Jahr stattfand, die die EG 7 bestätigte, auch jetzt nur auf meiner alten Stelle (es ist exakt die gleiche Stelle, die ich vor dem Wechsel zum Wohngeld hatte!!) die EG 7 erhalte und mir die EG 8 jetzt nicht mehr zustehe....

Ist das so richtig?

Ich bin echt verzweifelt. Am Dienstag lag der Änderungsvertrag in meinem Briefkasten, den ich bis Freitag abgeben soll und ich war schockiert…Der Personalrat sagte, dass sie es selbst nicht fair finden aufgrund der Umstände und meiner damaligen Bereitschaft aber es leider rechtens sei….

:( Danke für die Hilfe

Recht, Arbeitsrecht, TVöD
Teilzeit (im öffentlichen Dienst) + Vollzeitstudium - Erfahrungen?

Hallo zusammen, ich wollte hier nur mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation war/ist und mir den ein oder anderen Tipp geben kann, oder einfach eure persönliche Meinung dazu.

Kurz zu mir - bin Ende 20 und hab vor zwei Jahren meine IT Ausbildung abgeschlossen. Bin seitdem im öffentlichen Dienst als so eine Art Software-Entwickler/Consultant tätig. Ich bin mit meiner Stelle nicht so zufrieden, es ist recht langweilig und nicht sehr anspruchsvoll, jedoch ist ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst Gold wert, wird mir so zumindest gesagt...

Jedenfalls hatte ich immer den Wunsch zu studieren und einen Bachelor und ggf. Master zu machen und würde das gerne demnächst in Angriff nehmen, da ich ja auch nicht jünger werde. Fernstudium oder Abendschule sind keine Optionen, soll schon richtiges Vollzeitstudium an der Uni sein.

Zuerst war meine Überlegung mir eine Werkstudenten zu suchen, bei meinem Arbeitgeber oder auch woanders...

...nun hab ich aber gehört und gelesen, dass man im öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch darauf hat, 5 Jahre lang seine Stunden zu reduzieren, also von Vollzeit auf Teilzeit (50-60%). Da kam ich ins Grübeln:

Auf meiner aktuellen Stelle mit der EG9b komme ich bei Teilzeit (ca. 20 Stunden) auf ca. 1400 netto im Monat und habe eine sichere unbefristete Stelle in der Tasche. Ich hab gehört als Werkstudent muss man mit weniger rechnen und mit den 1400 netto müsste ich meinen Lebensstandard kaum senken. Dadurch, dass meine Arbeit relativ anspruchslos ist, kann ich ja auch mehr Zeit ins Studium investieren. Somit macht dieser Weg mehr Sinn als sich woanders nach einer Werkstudentenstelle umzuschauen für etwas "spannenderes", denke ich mir.

Gibt es in meinem Plan etwas, was ich nicht bedacht habe? Danke =)

Studium, Informatik, Öffentlicher Dienst, Teilzeit, TVöD, Werkstudent, Werkstudentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Haben Mitarbeiter, die mehrmals befristet verlängert worden sind eine realistische Chance auf Unbefristet?

Ich arbeite als Sozialassistent im Kindergarten bei der Stadt und im TvöD. Trotz des Fachkräftemangels wird nach Erziehern gesucht, weil Sozialassistenten quasi nur Hilfskräfte sind, also auf Papier. Ich wurde nach einem Jahr befristet, was schon schwer zu kriegen war, nochmal auf ein Jahr verlängert. Andere werden gebeten, als gelernte Erzieher sich nochmal zu bewerben. Ich bin reingerutscht, weil ich in der Ausbildung zum Erzieher war und wegen familiären Gründen erst mal so arbeiten muss.

Die Dame von der Personalabteilung meinte nur, grundsätzlich lässt man gute Arbeiter nicht gehen und ich sollte das zweite Jahr nutzen, um dann später ein gutes „mündliches“ Zeugnis für einen möglichen unbefristeten Vertrag zu erhalten.

Gibt es hier Menschen aus dem Fachkreis, die mir sagen können, ob ich eine realistische Chance habe, wenn ich im zweiten Jahr weiterhin gute Arbeit leiste (das war der Grund, dass ich verlängert wurde), unbefristet zu erhalten?

Ich kenne einen Fall aus der Stadt, da wurde ein Sozialassistent aus der Leiharbeit gekauft, weil er so gut beeindruckt hat. Ich weiß halt nicht, ob es nicht auch daran lag, weil er ein Mann ist, was ja noch seltener (und auch pädagogisch wichtig) ist. Ich bin auch männlich.

Pädagogik, Arbeitsvertrag, Arbeitsmarkt, Erzieher, Kinder und Jugendliche, Kindergarten, Sozialassistent, TVöD, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
TVöD EG7 -> EG8 - Stufe 2?

Könntet ihr mir beim Verständnis helfen:

Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet.

Es geht darum, dass ich nach meiner Ausbildung vor 5 Monaten beim neuen Arbeitgeber angefangen habe und mir versprochen wurde, die EG8 zu bekommen sobald meine Probezeit von sechs Monaten durch ist.

Wie ist das mit der "zurückgelegten Stufenlaufzeit" und dem "mindestens jedoch nach Stufe 2". Das habe ich aus dem Text nicht richtig verstanden. Komme ich aufgrund der Höhergruppierung automatisch in die Stufe 2, oder verlier ich das halbe Jahr in der Stufe 1?

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Um ehrlich zu sein verstehe ich die ganze TVöD Eingruppierung nicht. In unserem Team hat jeder eine andere EG/Stufe obwohl wir alle das gleiche machen. Der eine ist aufgrund seines Studiums mit der EG 10 gestartet auf eine Stelle die eigentlich bis EG9b ausgeschrieben ist, der andere Quereinsteiger ohne Studium oder Berufserfahrung in dem Gebiet fängt bei einer EG 9 Stufe 3 an... und ich und zwei andere sind bei der 7 gelandet, weil wir fisch aus der Ausbildung kommen, obwohl wir ausm Fach sind und mehr relevantes Wissen mitbringen als die Höhergruppierten... sehr verwirrend das ganze System. Ein Kollege meinte zu mir meinte, dass der öffentliche Dienst in der Hinsicht "fair" ist und man für die Tätigkeiten die mit der Stelle einhergehen entlohnt wird und nicht für irgendwelche irrelevanten Abschlüsse aufm Papier. Wie auch immer, Ist ja auch egal.

Gehalt, Öffentlicher Dienst, TVöD, Entgeltgruppe, Höhergruppierung, Ausbildung und Studium
Berufspraktikum Erzieherin Urlaub?

Hallo :)

Ich mache zurzeit mein Berufspraktikum zur Erzieherin in einer integrativen Kindertagesstätte. Ich weiß jetzt nicht ob das ne Rolle spielt aber ich mache die Ausbildung in Bayern :D Auf jeden Fall komme ich jetzt zu meiner Frage.

Und zwar steht in meinem Vertrag, dass mir 24 Urlaubstage zustehen. Ich habe einige in meiner Klasse gefragt, wie viel ihnen zusteht und sie hatten alle zwischen 26-29 Urlaubstage. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich zu wenig habe, denn mir ist aufgefallen, dass wir in der Kita 24 Schließtage haben, das heißt, ich kann außerhalb der Schließtage keinen Urlaub nehmen. Im Sommer haben wir die 2. und 3. Woche geschlossen, das bedeutet ich müsste noch extra für die 4. Woche zur Arbeit gehen und dann endet mein Vertrag, weil der geht ja bis zum 31. August und das ist meiner Meinung nach sinnlos, weil man sich ja von allen schon vor den Ferien verabschiedet. Wenn ich in der Woche frei haben möchte, dann bräuchte ich 39 Überstunden und die werde ich auf keinen Fall zusammenbringen, zumal ich auch gerne mal unter der Woche bei dringenden Anliegen früher gehen wollen würde. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber schon die SPS-Praktikanten mit dem Urlaub beschissen hat, da diese sogar weniger wie ich hatten. Sie haben sich an die Schule gewandt und die hat das mit dem Arbeitgeber geregelt, sodass ihnen jetzt 29 Urlaubstage zustehen.

Lange Rede kurzer Sinn, wer weiß wie viele Urlaubstage mir gesetzlich zustehen würden?

Ich bin sehr dankbar über Antworten :)

Ausbildung, Berufspraktikum, Erzieher, Kindergarten, Kindertagesstätte, TVöD, Urlaubsanspruch, Anerkennungsjahr, Ausbildung und Studium, Reisen und Urlaub, Beruf und Büro

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