Wenn eine Stelle im ÖD mit Besoldung E10, A11 ausgeschrieben ist und "die Übernahme in ein Beamtenverhältnis angestrebt wird", erhält man dann E10 oder A11 so-?
fern man momentan noch kein Beamter ist. Genauer - bedeutet das Anstreben, dass man idR als Beamter auf Probe ernannt wird, während dieser Zeit aber bereits mit A11 entlohnt wird? Sofern man erstmal mit dem Entgelt E10 eingestellt wird, weiß jemand, wie lange es idR dauert, bis man das Beamtengehalt erhält?
Das Gehalt ist nicht der Grund, weshalb mich die Stelle interessiert. Aber der Unterschied ist ja dennoch enorm (in NRW 2186€ vs. 2850€ bei StKl 1).