Gehört der Rettungsdienst in Bayern zum öffentlichen Dienst?
Dazu finde ich im Internet nicht wirklich was. Der Rettungsdienst überall sonst in Deutschland ist öffentlicher Dienst, aber für Bayern findet man keine genauen Aussagen...
Spezieller: Gehört man als Angestellter des BRK zum öffentlichen Dienst?
2 Antworten
Deine Aussage ist absolut falsch. Der Rettungsdienst gehört mitnichten prinzipiell zum öffentlichen Dienst.
Mit "dem Rettungsdienst" sind ja im allgemeinen die Gesamtheit der entsprechenden Leistungserbringer und Träger gemeint, welche grundverschieden sein können: die Trägerschaft ist eine Kommune, ein Landkreis, ein Zweckverband oder ähnliches. Diese Träger sind natürlich Behörden, also öffentlicher Dienst, die Leistungserbringer können viele Gestaltungen annehmen: entweder führt der Träger den Rettungsdienst in Gestalt einer Feuerwehr, eines Kreisangehörigen Betriebes selbst durch, dann ist "der Rettungsdienst" öffentlicher Dienst, oder vergibt Konzessionen an sogenannte "Hilfsorganisationen" (welche inzwischen über gGmbHs auch nichts anderes als Firmen sind) oder private Anbieter, dann ist "der Rettungsdienst" absolut kein öffentlicher Dienst, sondern ganz einfach ein privates Wirtschaftsunternehmen, wie zB das deutsche rote Kreuz, ADAC, die deutsche Rettungsflugwacht, die Firma Falck oder Gard oder was weiß ich. Zusätzlich kann auch die Bundeswehr in den Rettungsdienst als Leistungserbringer eingebunden sein (Koblenz, Ulm, Hamburg, Berlin), meines Wissens nach ist die Bundeswehr wiederum als Organ des Bundes eine Behörde.
Also die Aussage "Der Rettungsdienst überall sonst in Deutschland ist öffentlicher Dienst," ist leider absolut falsch, auch da es nicht "den Rettungsdienst" gibt, wenn man es korrekt ausführt.
Angestellte des BRK sind definitiv auch keine Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, da das BRK keine Behörde ist. Es gibt, wie bei jeder HiOrg auch beim BRK zig verschiedene Gliederungen, die voneinander unabhängig sind, aber Behörden sind keine. Eine Behörde ist in diesem Kontext zum Beispiel (rein fiktiv!) der Landkreis Hof. Dieser kann den Rettungsdienst im Rahmen einer Ausschreibung an das BRK vergeben oder jede andere Organisation, Firma oder ihn sogar selbst durchführen. Dann steht auf den Fahrzeugen "Rettungsdienst Landkreis Hof".
Leider muss ich hier wiedersprechen!
Das BRK ist Zentral organisiert und die Gliederungen sind nicht selbständig, sondern der Ladengeschäftsstelle usw. Nachgeordnet und weißungsgebunden.
Desweiteren ist das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Tarifvertrag ist direkt an den TvÖD angelehnt.
Der Rettungsdienst überall sonst in Deutschland ist öffentlicher Dienst
Wie bitte? Es gibt eine Vielzahl von Dienstleistern und die wenigsten davon unterliegen dem öffentlichen Dienst. Das sind im grunde nur die kommunal geleiteten Rettungsdienste und die BF. Die Privaten und die Hilfsorganisationen haben eigene Tarifabkommen.