Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

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Dauer Zusage nach Vorstellungsgespräch (öffentlicher Dienst)?

Hallo,

ich hatte am 15.05 ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle im öffentlichen Dienst. Es lief auch ganz gut. Konnte die fachlichen Fragen beantworten und sie meinte zum Schluss auch, dass sie dachten sie müssten mir die antworten mehr aus der Nase ziehen und hatten deshalb mehr Zeit eingeplant. (Hatten ihre Fragen alle in ihrem Fragebogen stehen und haben die abgearbeitet). Diese Aussage hat mich schon verwirrt. Ob es jetzt gut war, dass ich die Fragen schnell beantworten konnte oder doch vielleicht nicht, und es eine indirekte Absage war, da das Gespräch dadurch nicht so lang war. Am Ende waren wir durch und sie meinten ich solle noch in Ruhe mein Wasser austrinken und dann wurden nochmal fachliche Fragen ausgetauscht, wie zum Bespiele gewisse Sachen bei meiner jetzigen Stelle gehandhabt werden. Zum Schluss hieß es, auf Nachfrage wie lange es ca dauert bis eine Entscheidung gefallen ist, dass sie sich in 2 Wochen telefonisch und dann per Brief melden wollen. Jetzt im Nachhinein finde ich die Frist von 2 Wochen doch recht lange und habe das Gefühl, dass es die max. Frist ist und sie vorher schon jemanden anderen die Zusage schicken und in 2 Wochen dann alle anderen die Absage bekommen, da der andere dann schon den Vertrag unterschrieben haben sollte.

Was meint ihr. Habe ich noch eine Chance auf den Job oder sollte ich das abschreiben.

Beruf, Bewerbung, Öffentlicher Dienst, Vorstellungsgespräch, Frist, Ausbildung und Studium
Entscheidung Ausbildung: Sofa oder Vfa?

Hallo!

Ich melde mich mit einem Luxusproblem.

Ich habe bereits einen Ausbildungsvertrag bei einer Stadtverwaltung zur Verwaltungsfachangestellten

Vor kurzem habe ich dann im Nachrückverfahren die Zusage für die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK bekommen. 

Nun steh ich vor dieser blöden Entscheidung.

Die Vor und Nachteile:

Die Stadtverwaltung und die Schule sind sehr wohnortsnah (25 Min), kein Pendeln. Es ist eine größere Verwaltung mit vielen Einsatzmöglichkeiten, Übernahme der Ausbildungsmaterialien, Auslandsaufenthalt, extra Schulungen vor Prüfungen jedoch etwas weniger Geld, aber auch keinUrlaubs/Weihnachtsgeld. 

Nach der Ausbildung ist die Übernahme bei Leistung garantiertWunschbereich wird nach Möglichkeit berücksichtigt, alle 2 Jahre werden regelmäßige Angestelltenlehrgänge gemacht, Chance auf Verbeamtung (bei mir evtl wegen Gesundheit etwas problematisch). 

Beide Gleitzeit. Nach Ausbildung ist mein Wohnort mein fester Einsatzort bei beiden. 

Bei der AOK ca. 100 Euro mehr Gehalt plus Urlaubs und Weihnachtsgeld, große KK mit mehreren Unternehmensbereichen (natürlich auf Gesundheitbereich beschränkt), Übernahme und Wunschbereich nach Leistung garantiert. Während der Ausbildung musste ich mit ÖPVN regelmäßig zwischen 50 und 79 km zu den Standorten pendeln Und die  Schule ist etwa 100 km entfernt. Fahrtkosten werden erstattet jedoch liegt der Zeitaufwand zwischen 1.5 und 2.5 Stunden pro Tag pendeln. Studium/Weiterbildung ist nach Ausbildung nicht unbedingt garantiert, wäre aber möglich. Keine Verbeamtung möglich dafür betriebliche Altersvorsorge.

Hat Jemand vielleicht Erfahrungen in dem einen oder anderen Bereich oder kann seine Einschätzung abgeben, was langfristig vielleicht besser wäre?

Beruf, Schule, Ausbildung, Berufswahl, GKV, Krankenkasse, Öffentlicher Dienst, Verwaltung, Kommunalverwaltung, Ausbildung und Studium
weniger Netto durch VWL?

Hallo!

Ich arbeite im ÖD. Heute ist mir auf meiner Abrechnung aufgefallen, dass ich sehr viel weniger netto habe - als im Tarifrechner.

Laut Tarifrechner müssten es 1.823,47€ netto abzgl. VBL 51,50 € = 1.771,97€ netto (ohne VWL) sein, ich habe aber nur 1.779,01€ netto abzgl. 51,50 € VBL und die VWL mit 40,00€ abgezogen = 1.687,51€ auf meinem Konto ausbezahlt.

Brutto wurden mir zum Gehalt 6,65 € hinzugerechnet, der VWL-Anteil des AG.

Wenn ich mir überlege, dass ich in meiner alten Firma 27 € VWL-Anteil des AG bekommen habe, wird mir ganz anders :o

Wenn ich das alles so zusammen rechne, dann ist der Unterschied schon sehr groß.

Wie kann es sein, dass ich, nur weil ich einen VWL-Anteil des AG in Höhe von 6,65 € erhalte, dann der VWL Betrag von 40,00 € zusätzlich noch mal versteuert wird und ich deshalb rund 100 € weniger im Monat habe?!

Hab ich hier nen Denkfehler? Ich bin total aufgeregt und fühl mich irgendwie total über den Tisch gezogen. Ich wäre ja dann ohne die VWL viel besser dran, wenn das 100 € im Monat ausmacht!

Der Bausparer wurde von mir im Oktober 2014 abgeschlossen und läuft 7 Jahre. Ich zahle aber nur 6 Jahre ein und er kann zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden.

Bin wirklich am Überlegen ob ich den kündige. :-(

Ist es wirklich so, dass ich DEUTLICH weniger netto nur durch die VWL habe?

Recht, Öffentlicher Dienst, Vermögenswirksame Leistungen, nettogehalt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Beamtenanwärter Schulden. Wird wegen eines nicht bezahlten Handyvertrag's der Einstieg abgelehnt?

Guten Abend Liebe liebenden!

Ich habe mal eine Frage bzgl.eines Formulars das ich von der Oberfinanzdirektion bekommen habe das ich ausfüllen muss.

Also zuerst einmal worum geht es?

Ich habe mich bei einem Finanzamt für eine Ausbildung im mittleren Dienst beworben. Nach den Eignungstest sowie das dazugehörige Vorstellungsgespräch wurde mir eine Zusage von der Ausbildungsleiterin erteilt. Weitere Informationen bzw nötige Unterlagen bekomme bzw bekam ich heute von der Oberfinanzdirektion.

Dort ist ein Formular enthalten, das ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse erläutern soll bzw ob die geordnet sind.

Die Alternativen zum ankreuzen sind:

Ich habe keine Schulden.

Ich habe Schulden.

Nun ist es so, dass ich noch ein alten Handyvertrag von Vodafone offen habe. Ich war einst in finanzielle Schwierigkeiten worauf Vodafone den Vertrag kündigte und dies an ein Inkassobude weiterleitete. Dies ist nun 4 Jahre her. Diese Handyrechnung bezahle ich jetzt noch bis November 2019 ab. Danach wäre ich schuldenfrei.

Könnte, - oder besser gesagt, - wird es, aufgrund diesen Pickel in meinem Wirtschaftlichen Verhältnis Schwierigkeiten geben?

Wird man mich deswegen ablehnen?

Ich hoffe ich habe Glück und jemand weiß es.

Liebe Grüße und einen schönen Abend wünsche ich euch.

Schulden, beamtenrecht, Beamtentum, Finanzamt, Inkasso, Öffentlicher Dienst, Beamtenanwärter, Ausbildung und Studium
Absage nach Vorstellungsgespräch - warum?

Ich hatte am Donnerstag ein Vorstellungsgespräch bei einem städtischen Betrieb. Es wäre eine Stelle bei der Müllabfuhr gewesen, also Öffentlicher Dienst. Die Einstellungskriterien sind eher niedrig gewesen: Schulabschluss oder mehrjährige Berufserfahrung. 

Als ich beim Vorstellungsgespräch auftauchte, musste ich erst mal länger warten, jedenfalls begann es nicht pünktlich. Schließlich wurde ich in den Besprechungsraum gebeten. Ich kam mir vor wie beim Tribunal. Es waren 4 (vier!) Personalangestellte anwesend. Ein/e Azubi/ne, der(die nichts sagte und wohl nur zum Zuschauen und Lernen da war. Dann noch eine weitere Person, die ebenfalls nichts sagte und keine Fragen stellte, mich aber die ganze Zeit beobachtete, aber sich nichts aufschrieb. Dann eine Person, die mir Fragen stellte und die vierte Person, die was zum Betrieb erzählte, sich aber auch ständig Notizen machte. Die vierte Person wirkte sehr distanziert und unsympathisch auf mich. Er lächelte nicht, hatte dauernd einen ernsthaftes Gesicht aufgesetzt und strahlte einfach eine unnahbare Kälte aus. Das verunsicherte mich sehr. 

Ich war freundlich, gab jedem die Hand, hielt ständig Blickkontakt und lächelte. Einen Fauxpas leistete ich mir aber gleich zu Beginn: Ich setzte mich auf einen Stuhl, der für einen der Personaler vorgesehen war, der aber kurz den Raum verließ. Der unfreundliche Personaler machte mich darauf aufmerksam "Bitte nehmen Sie den anderen Stuhl." Meint ihr, das hat mich schon die Stelle gekostet? Bin jedenfalls sehr enttäuscht und traurig, weil das eine echt attraktive Stelle gewesen wäre. Die 5. Bewerbung dorthin in den letzten 10 Jahren und endlich mal zum Gespräch eingeladen worden, doch nun das...

Psychologie, Jobsuche, Öffentlicher Dienst, Vorstellungsgespräch, Absage, Personalabteilung
Anerkennung des Fernstudiengangs "Bachelor of Laws" von der FernUni Hagen bei der öffentlichen Verwaltung?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die Anerkennung des Bachelor of Laws Studiengang von der Fernuni Hagen.

Ich habe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert und bin nun als Personalsachbearbeiter (EG 8) beschäftigt. Da ich aber auch über das Abitur verfüge, strebe ich eine Weiterbildung an, um mir den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu ermöglichen.

Ich kenne die verschiedenen Aufstiegsmöglichkeiten im Bereich der Kommunalverwaltung.

Das duale Studium, welches von den Kommunen angeboten wird und an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung stattfindet ist zwar auch interessant, allerdings müsste ich dann nochmals 3 Jahre mit einem deutlich geringeren Lohn auskommen. Den Angestelltenlehrgang 2 würde mein Arbeitgeber mir ermöglichen, allerdings auch erst in 2 Jahren.

Ich würde gerne jetzt schon mit meiner Fortbildung beginnen, da das Wissen aus der Ausbildung gerade noch präsent ist und mir das Lernen dadurch leichter fällt.

Ich bin im Zuge meiner Recherchen auf dem o.g. Studiengang gestoßen und habe bereits Kontakt mit der dortigen Studienberatung aufgenommen. Dort habe ich erfahren, dass der Studiengang für den gehobenen Dienst befähigt, sofern derartige Stellen ausgeschrieben sind. Allerdings treffe ich im Internet immer wieder auf kontroverse Meinungen über die Anerkennung dieses Studiengangs, da die Kommunen ja durch das duale Studium selbst für den gehobenen Dienst ausbilden.

Gibt es hier jemanden, der mir ggf. genauere Informationen diesbezüglich geben kann? Mein Ziel wäre es das Fernstudium parallel zu meinem Job zu absolvieren und dann zumindest die Befähigung für den gehobenen Dienst zu haben.

Ist dies durch den Fernstudiengang möglich?

Schule, Bachelor, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Habe ich geordnete wirtschaftliche Verhältnisse in meinem Fall- Bewerbung?

Hallo, ich habe eine Ausbildung im öffentlichen Dienst begonnen. Nun wurde aber aus organisatorischen Gründen unser Vertrag noch nicht zurück ausgehändigt... kann wohl länger dauern nach Überprüfungen. Ausbildung hat begonnen. Nun meine Frage; Ich habe vor zwei Jahren eine Lohnpfädung gehabt, der Betrag wurde dann sofort beglichen sodass es zu keinem weiteren Prozess kam. Ein zwei Tage später war mein Geld verfügbar. Nun habe ich natürlich noch ein Jahr meinen Schufa-Eintrag. Und auch so hatte ich schon mal mehrere Inkasso Mahnungen (damals). War alles privat bedingt.

Nun meine Frage; Wenn im Vertrag stand: Haben Sie wirtschaftlich geordnete Verhältnisse? War es berechtigt "Ja" anzukreuzen??? Das liegt alles in der Vergangenheit und ist beglichen zurzeit habe ich keinerlei schulden. Was mir Angst macht ist die Tatsache dass der Eintrag noch vorhanden ist und dass es dazu schonmal kam. Schufa Auskunft wurde nicht verlangt..mein Führungszeugnis war sauber. Ich habe Angst dass das ausbikdungsverhältnis abgebrochen wird von denen aus...? Möchte auch keine schlafenden "Hunde wecken" ich weiß nicht inwiefern das Land oder die Stadt da überhaupt einen Einblick hat in die Verhältnisse...

Danke schonmal!!

Ausbildung, Recht, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Beamte, Gesetzeslage, lohnpfändung, Öffentlicher Dienst, Schufa-Eintrag, Ausbildung und Studium

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