Stechuhr - Dienstbeginn

Wir sind gerade am diskutieren.

Vielleicht weiß hier jemand was genaues. Es geht um den Dienstbeginn, wo man hier rechtlich sein muss.

Genau ist es der öffentliche uniformierte Dienst. Nehmen wir mal an 14.10 Uhr ist Dienstbeginn laut Dienstplan. Die Frühschicht hat um 14.20 Dienstschluss. Das ist schon knapp bemessen. Letztes Jahr gab es noch Gleitzeit für früheres Kommen oder späteres Gehen - wurde aber jetzt eingespart.

Die Stechuhr befindet sich am Eingang des Dienstgebäudes, etwa 50m entfernt wird das benötigte Arbeitsgerät aktiviert und weitere 300m weiter befindet sich die Station für den Dienst.

Es gibt einige Kollegen, die stechen etwa 3 Minuten vor Dienstbeginn ein an der Stechuhr und sind bereits umgezogen und befinden sich auf den direkten Wege zur Station. Einige stechen 15 Minuten früher ein und ziehen sich dafür solange um, dass Sie zeitgleich mit den später kommenden Personal etwa am Dienstort ankommen.

Jetzt will der Dienstherr aber haben ohne jeglichen Zeitausgleich aufgrund Beschwerden das die Kollegen zu spät rauskommen, wenn Sie sich noch vor Dienstschluss wieder privat umziehen wollen, dass das Personal zeitiger einsticht und bereits um z.B. 14.10 schon am Dienstort ist.

Kann man dieses einfach durch eine Anordnung so durchsetzen? Dienstbeginn 14.10, einstechen muss aber bereits wenn schon umgezogen um 14.00 Uhr erfolgen - ohne Zeitausgleich, so das der Kollege um 14.10 am Dienstort ist. Abgerechnet wird laut Programm aber ab 14.10 und die 10 Minuten fallen jeden Tag unter "Kappungszeit" ohne Vergütung etc.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Dienstrecht, Öffentlicher Dienst, Dienstzeit
Arbeitsvertrag unterschreiben oder nicht?

Hallo zusammen,

Ich bräuchte mal einen Rat bezüglich meiner Einstellung im öffentlichen Dienst !

Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen.

Ich bin 36 Jahre und habe zunächst bis 2010 bei der Bundeswehr als Zeitsoldat gearbeitet und habe von 2010 - 2013 Sozialpädagogik studiert.

Seit 01.07.2013 bis 31.12.2013 habe ich einen Praktikantenvertrag beim Landkreis XY in Hessen gehabt und dort im örtlichen Jugendamt mein Anerkennungsjahr ( Gehalt zahlte nicht der Landkreis, sondern noch die Bundeswehr ) durchgeführt. Im Oktober gab ich meine Bewerbung im Personalamt ab, da ich gerne dort bleiben wollte. Auch der verantwortliche Leiter des Jugendamtes befürwortete die Übernahme und gab eines schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Personalamt ab. Eine Stelle sollte im Haushaltsplan geschaffen werden. Diese Zustimmung wurde im Dezember 2013 durch den Kreistag beschlossen.

Am 20.12. schrieb das Personalamt die Vorlage zur Einstellung für den Landrat, Gleichstellungsbeauftragte und den Personalrat. Hier stand das Einstellungsdatum 01.01.2014 drin. Durch die Feiertage sollte der Personalrat am 30.12. 13 Tagen um diesem zuzustimmen. Die Vorlage wurde dem Personalrat nach Unterschrift des Landrates und der Gleichstellungsbeauftragten erst am 06.01.14 vorgelegt. Dieser tagte am 13.01.2014 und unterschrieb dIese Vorlage auch . In dieser Zeit wurde ich verträtest, mit den Worten : " bauen Sie Überstunden ab und nehmen Sie Resturlaub. Dies habe ich gemacht und war zwischendurch dreimal im Amt in der Hoffnung, dass es etwas neues gäbe. Bin jedoch immer unverrichteter Dinge nach Hause gefahren.

Nachdem wie gesagt gestern die Zustimmung des Personalrates gekommen war, rief ich im Personalamt an, die mir mitteilten, dass eine Einstellung fix sei und sie nur noch das Einstellungsdatum klären müssten.

Entweder rückwirkend zum 01.01. oder zum 15.01.2014. Da mir immer wieder versichert wurde rückwirkend wird der Vertrag datiert, bin ich heute morgen voller Hoffnung und Motivation zur Arbeit gefahren.

Das Personalamt teilte mir mit, dass der Vertrag erst ab dem heutigen Tag datiert werden würde. Da ich aber Familie habe und dies auch nicht so einfach finanziell auffangen wollte bzw. Keinen weiteren Urlaubstag verschwenden wollte, wendete ich mich an den Personalrat . Dieser teilte mir nach langer Diskussion mit dem Personalamt mit, dass diese weiter an einer Einstellung zum 14.01.2014 festhalten wollen, da eine rückwirkende Einstellung nicht gehen würde. Der Personalratsvorsitzende teilte mir mit, dass dann die Vorlage nicht mehr gültig sei und dann eigentlich eine neue Vorlage geschrieben werden müsste und diese dann wieder einer Zustimmung bedarf. Er könne aber aufgrund der fehlenden Zeit nichts weiter machen. Ich habe morgen um 08:00 einen Termin um den Vertrag zu unterschreiben und weiß nun nicht so wirklich ob das alles wirklich so ist wie es dargestellt wird. Wie soll ich mich da morgen verhalten ? Auf die Vorlage des Personalamtes pochen ?

Arbeitsrecht, Einstellungen, Öffentlicher Dienst, Personalrat
angemessener Gehalt für eine stellv. PDL

Hallo meine lieben Leut,

alsooo....ich arbeite seit dem 1.April diesen Jahres in einer Sozialstation (amb. Pflege) (meine Ausbildung zur Krankenschwester habe ich am 31.März diesen Jahres abgeschlossen, also Berufsanfängerin) die erste PDL hat mich ende Mai schon darauf angesprochen, dass sie mich gerne als stellv. haben würde. Nun ist meine Probezeit um, und ich habe nächste Woche einen Termin bei der Bereichsleiterin wegen Gehalterhöhung und Vertragsverlängerung etc... Die PDL will mich nächstes Jahr dann in einen PDL Kurs schicken, der natürlich Geld kostet, diese würde die Einrichtung übernehmen, ich müsste mich dann halt für 3 Jahre der Firma verpflichten... Meine Frage an euch, welchen Gehalt kann ich verlangen? oder welcher Gehalt steht mir zu? Ich weiß natürlich das ich Berufsanfängerin bin (obwohl ich vor der Ausbildung schon im sozialen Bereich gearbeitet habe) Aber immerhin sieht mich die Leitung als für diese Position geeignet, auch wenn ich frisch ausgelernt bin, also müsste ich mich auch nicht unterbezahlen lassen oder? Mein derzeitiger Bruttolohn beträgt 2300 euro, also mein Grundgehalt, ohne Zuschläge etc... Was schlagt ihr mir vor? Ich weiß z.B. dass einige Kollegen im Team auch 2400 oder 2500 euro Bruttolohn haben. Ich habe mir auch überlegt im Vertrag dann festzuhalten, dass ich nach einem Jahr z.B. eine weitere Lohnerhöhung bekomme. Denn mein Arbeitgeber hat kein TVöD, alles Verhandlungssache also... Mfg G.C.

Gehalt, Öffentlicher Dienst
oft Krank Ausbildung Arbeitgeber glaubt mir nicht

Hey, ich versuche mein Problem so kurz und jedoch verständlich wie möglich darzustellen.

ich bin Auszubildende im öffentlichen Dienst. genau gesagt verwaltungsfachangestellte bei einer Kommune.

seit Mai war ich öfters krank. war fast den ganzen Mai wegen einer verschleppten Nieren Becken entzündung zu Hause. danach war ich etwas später nochmals krank, wieder nierenschmerzen usw, das spielt ja aber eigentlich auch keine Rolle.

meine Ausbilderin ist jedenfalls der Meinung das ich nicht krank war, sondern nur zu Hause bleiben wollte. habe dieses Jahr bereits 31 krankheitstage.

nun soll ich zum Betriebsarzt, der soll kontrollieren ob ich wirklich krank war. das dies rechtens ist hab ich bereits von Verdi erfahren.

es soll aber auch geprüft werden ob ich den Beruf weiter ausführen kann. notfalls soll auch der amtsarzt ran.

ich weiß das die Gesetze Gerne und oft bei meinem AG bzgl. der Azubis falsch ausgelegt werden. man versucht einfach mit uns zu machen was man will.insbesondere die ausbildungsleitung ist das Problem.

fast alle Azubis mögen sie nicht, man wird immer bloß gestellt vor der ganzen Gruppe. ich selbst kann con mir sagen, das ich schon fast panische Angst vor den Terminen mit ihr.

ich bin kurz davor einfach hin zu schmeißen weil ich diesen Menschen nie wieder sehen will. jedoch will ich auch das die merken mir unrecht getan zu haben, deshalb versuche ich durchzuhalten.

meine Frage : wie genau kann man krankheitsbedingt gekündigt werden? wie muss sowas ablaufen?

ich bin im zweiten ausbildungsjahr und würde notfalls auch klagen.

meine Leistungen sind prima, im Moment würde ich aufgrund der Noten dir unbefristete Übernahme schaffen.

wenn ich was vergessen haben sollte, einfach nachfragen :)

Kündigung, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag
Versetzungswunsch in wohnortnahe Dienststelle, welche Gründe angeben

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst in einer Dienststelle 40 km von meinem Wohnort entfernt. In meiner Stadt gibt es ebenfalls eine Dienststelle, aber eingestellt wurde ich damals für die Dienststelle 40 km von mir entfernt. Ich würde mich gerne in die wohnortnahe Dienststelle versetzen lassen aus folgendem Grund. Mein Mann ist zurzeit akut erkrankt, wird vorerst Krankengeld beziehen, danach aber wahrscheinlich seinen befristeten Vertrag nicht verlängert bekommen, wenn er überhaupt wieder vollschichtig arbeiten kann. Um diesen finanziellen Erwartungen vorzubeugen, versuchen wir jetzt schon Sparmaßnahmen ins Auge zu sehen. Ich kann zukünftig die Kosten mit dem eigenen Pkw von über 300 € im Monat dauerhaft nicht mehr aufbringen. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zumutbar, da es keine Verbindung gibt, die einen pünktlichen Arbeitsbeginn garantiert (6.30 Uhr Arbeitsbeginn). Des weiteren ist mein Auto bereits alt und hat über 200.000 km gelaufen und an die Anschaffung eines neuen ist gar nicht zu denken. Sollte es so weit kommen, dass mein Mann in Hartz IV fällt, würde er gar keine Unterstützung erhalten, da ich mit meinem Einkommen 2 Personen in Höhe von SGB II durchbringen kann, mir dann aber trotzdem kein Auto und die hohen laufenden Kosten mehr halten kann. Wie kann ich diesen Versetzungswunsch plausibel begründen? Wäre dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben kann. Vielen Dank

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Fahrtkosten, Öffentlicher Dienst, Versetzung
Arbeitsplatzwechsel Krankenschwester öffentlicher Dienst

Hallo Leute, ich habe folgende Frage. Ich bin gelernte Krankenschwester und arbeite seit knapp 8 Jahren in der Psychiatrie. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich nun seit 5 Jahren beschäftigt. Ich überlege schon seit längerem meinen Arbeitsplatz zu wechseln. Ich habe das Gefühl dass die mir Arbeit in der Psychiatrie nicht mehr so gut tut. Einerseits liebe ich meine Arbeit zwar, andererseits merke ich vor allem psychisch, dass mich so manches ziemlich belastet und ich gerne wo anders arbeiten würde. Ich vermisse oft die Pflege im somatischen Krankenhaus. Zwar erlebe ich auf meinem derzeitigen Arbeitsplatz viel positive Resonanz und bekomme auch verantwortungsvolle Aufgaben, dennoch überkommt mich immer wieder das Gefühl gerne wo anders arbeiten zu können. Ich weiß nur nicht wie meinen Chancen stehen wenn ich mich in einem somatischen Krankenhaus bewerbe. Habe ich überhaupt Chancen? Vieles müsste ich wieder erlernen. Und wie ist das mit den Gehlatsstufen? Da ich schon 5 Jahre bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt bin habe ich auch schon eine gute Gehaltsstufe erzielt. Zwar wäre das andere Krankenhaus auch öffentlicher Dienst, doch es wäre ein komplett anderes Fachgebiet. Besteht trotzdem die Möglichkeit meine Gehlatsstufe zu behalten? Wenn nicht, wie viele Stufen würde ich absinken? Derzeit bin ich Stufe 4.... Vielen Dank für eure Antworten

Gehalt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Krankenschwester, Öffentlicher Dienst
Als Rechtsanwaltsfachangestellte in die Verwaltung?

Hallo Ihr Lieben!

Tja, also ich hab meine Refa-Ausbildung mit 1,4-Abschlusszeugnis (und Prüfung mit - gut -) abgeschlossen, vorher schon mal bei ner größeren kommunalen Verwaltung mehrere Monate lang ein recht anspruchsvolles Praktikum gemacht, das mir ein "Sehr gut"-Beurteilungszeugnis und die Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft (war vorher in der gymn. Oberstufe) einbrachte, hab dann 5 Jahre lang Vollzeit in ner Anwaltskanzlei gearbeitet und würde aber gerne doch lieber als Verwaltungsangestellte arbeiten/leben.

Meine Frage ist, ob ich hierzu nochmals eine Ausbildung (als Verwaltungsfachangestellte) durchlaufen MUSS oder ob hier vielleicht eine Verwaltungsfachangestellte ist, die schon erlebt hat, dass auch Rechtsanwaltsfachangestellte in die Verwaltung, also den öffentlichen Dienst aufgenommen wurden. Hab davon gehört, aber ich hätt gern noch ein paar "Erfahrungsberichte" von Verwaltungsfachangestellten, ob da manch einer wirklich Refas als Kollegen hatte/hat.

Ich hoffe ja, denn in der Refa-Ausbildung wurd ich bereits 3 Jahre lang durch BGB, SGB, ZPO etc. gejagt und was den Leistungsanspruch in der Refa-Ausbildung anbelangt...naja, die fast 10 Mitschüler, die - wie viele vorangegangene Jahrgänge - durch die Prüfung gerasselt sind, sprechen vielleicht für sich. (Und dann verdient man beim RA meist maximal 1600 EUR bei maximalem Einsatz, also über 40 Stunden mit 20 Tagen Urlaub, dauernd auf nutzlose Fortbildungen etc. und sicher sind die Kanzleijobs auch nicht mehr, weil inzwischen selbst viele Anwälte ums finanzielle Überleben kämpfen.

Lieber versuch ich notfalls noch VFA-Azubi zu werden, wobei meine Schulzeugnisse VOR der Refa-Ausbildung zumindest bzgl. Mathematik nicht gerade gut vorzeigbar sind :o(

Könnte mir bitte jemand vom Fach eine kleine Schätzung abgeben, welche Chancen Refas in der Verwaltung haben? Mit 1.500 bis 1.600 EUR brutto wär ich ja schon zufrieden als Gehalt.

Aber ich jammer euch jetz net weiter zu, sondern sag einfach mal Danke im Voraus und hoffe sehr auf Antwort, denn ich würd wirklich so verdammt gerne in der Verwaltung arbeiten, war schon früher lange Zeit mein Wunsch, in den Refa-Beruf kam ich eher durch Zufall und Irrtum bzgl. des Berufsbildes. (Bitte sagt nicht "Verwaltung ist doch langweilig", denn ich hatte in den letzten Jahren genug Stress, Überstunden und Existenzangst, dass es m. E. für meine kommenden 40 Jahre reicht)

Liebe Grüße nach draußen!

Karin

Öffentlicher Dienst, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sekretärin, Verwaltung, Kommunalverwaltung, Verwaltungsfachangestellte

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