Öffentlicher Dienst - Welche Einstufung mit Berufserfahrung?

2 Antworten

Im öffentlichen Dienst gibt es ja grundsätzlich aufgrund der fixen Entgeltgruppen wenig Möglichkeiten für Verhandlungen. Jedoch wird häufig die Einstufung in eine Erfahrungsstufe auch als Verhandlungsgegenstand verwendet. Letztendlich "entscheidet" zwar der Arbeitgeber, inwiefern deine vorige Berufserfahrung als "einschlägig" anerkannt wird, aber du kannst ja zumindest deutlich machen, dass du aufgrund deiner Berufserfahrung nur höhere Stufen relevant sind. Blöd wäre es natürlich, wenn ein genau gleich geeigneter anderer Kandidat da wäre, der für Erfahrungsstufe 1 kommen würde.


Jamo12333 
Beitragsersteller
 09.05.2022, 22:42

Ich würde den Job aktuell auch annehmen, wenn ich nur nach Stufe 1 besoldet werden sollte. Denn mir geht es nämlich nach den fast existenzvernichtenden Corona Maßnahmen insbesondere um eine Festanstellung als "Basis Gehalt". Ich möchte nämlich nicht erneut um meine Unterkunft bangen, weil gewisse Branchen für fast zwei Jahre ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnten oder durften...

Meine selbstständige Tätigkeit würde ich weiterhin (in reduziertem Umfang) ausüben, um weiterhin (über-)leben zu können, was mit rund 700€ nach Abzügen und den massiven Fahrtkosten bei dem neuen Job alleine gar nicht möglich wäre.

Jedoch wäre es für mich interessant zu wissen, ob ich nach einer Einstufung in Stufe 2 vielleicht während dem Bewerbungsgespräch fragen sollte (wo in der Regel ja die ÖD Besoldung zumindest angesprochen wird) oder eher nicht.

§ 16 TV-L
Stufen der Entgelttabelle
(1) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von
Satz 1 sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung gere-
gelt.
(2) 1Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern
keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügen Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen
befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt
die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufser-
fahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. 3Ist die einschlägige Berufser-
fahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen
Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungs-
weise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlä-
gigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3. 4Unabhängig da-
von kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-
darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-
fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-
keit förderlich ist