Umlage der Treppenhausreinigung

In meinem Mehrfamilienhaus wurde bisher die Treppenhausreinigung durch die Mieter vorgenommen. Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Nun besteht folgendes Problem: Nach Einzug von 2 neuen Mietparteien ist der Hausfrieden aufgrund der Treppenhausreinigung erheblich gestört. Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung. Nun möchten diese für die Kosten nicht aufkommen, mit der Begründung, sie wurden vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert und sie wurden vorher auch nicht gefragt, ob sie das überhaupt möchten. Denn sie wollen die Reinigung weiterhin selbst vornehmen.

Wie soll ich weiter verfahren ? Muss ich den Mietern tatsächlich gewähren, die Hausordnung wieder selbst zu machen und damit den Auszug der einen Mietpartei aufgrund des mobbing riskieren ?

Reinigung, Hausordnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Falscher Wasserzähler abgelesen

Hallöchen, also mein Problem betrifft nich direckt mich, sondern meine eltern welche 70 und 79 Jahre alt sind und mit diesem Problem alleine völlig überfordert sind! Allerdings muss ich zugeben dass ich damit auch nicht weiter komme! Also, es ist so dass meine Eltern in einem zwei Parteienhaus wohnen. Sie sind zu zweit, in der anderen Wohnung wohnt eine Familie mit fünf Personen. Jetzt ist es so, dass uns aufgefallen ist dass sie bei der letzten Abrechnungen auf einmal einen deutlich höheren Wasserverbrauch hatten als die fünfköpfige Familie was zuvor noch genau umgekehrt der fall war. Wir haben uns dann die Zähler im Keller mal angesehen und festgestellt dass nicht eindeutig ersichtlich ist welcher Zähler zu welcher Wohnung gehört, was uns zu der Annahme gebracht hat ob es nicht möglich sein könnte dass die Zähler bei der Ablesung schlicht und ergreifend vertauscht worden sind. Wir haben uns damit auch bereit an die Vermieter gewannt welche aber der Meinung waren das ginge sie nichts an und wir müssten das mit der Familie klären ob wir von ihnen den Differenzbetrag bezahlt bekämen. Auch ein besuch beim Mieterverein (ein älterer Herr der kurz vor der Rente steht und meinem Vater offen ins Gesicht gesagt hat dass er eigentlich garkeinen bock mehr hat und nur noch darauf wartet dass er endlich in Rente gehen darf) hat zu keinem Ergebnis geführt! Nun zu meiner Frage: Was kann man da machen? an wen könnte man sich sonst noch wenden der einem bei diesem Problem weiterhelfen kann? Bin ehrlich gesagt mittlerweile ziemlich ratlos und weiß nicht mehr was ich noch unternehmen und an wen ich mich noch wenden könnte! Vielleicht hat ja von euch jemand einen Rat!

Nebenkosten, Wasserzähler
Warmwasser Anteil an Gesamtverbrauch

Hallo zusammen,

wir sind ein 4 Partein Haus wovon nur 3 Partein (Partei A / B / C) Zähler haben für Heizung, Kalt- und Warmwasser.

Wir wissen mittlerweile das die Partei ohne Zähler (VERMIETER // Partei D) einen Gesamtwasserverbrauch von 132,376cbm hatte und würden nun gerne wissen ob es hier einen Richtwert gibt nachdem man errechnen kann wieviel % davon Warmwasser waren.

Bei uns anderen sind es folgende %-Sätze

Partei A = 56,36%

Partei B = 41,39%

Partei C = 35,50%

Aktuell ist es nämlich so das Partei D also der VERMIETER einfach nur unseren Gesamtverbrauch (141,874cbm) von Wasser angibt bei der Abrechnung aber mit dem Gesamtkosten von 1099,13€ welche allerdings für 274,25cbm sind, also zahlen wir hier den Verbrauch der VERMIETER mit da ja nur durch ca. die Hälfte der cbm geteilt wird.

Um jetzt also die Abrechnung zu korrigieren müssten wir irgendwie errechnen wieviel cbm Warmwasser gebraucht worden.


Das gleiche ist auch bei der Heizung, hier wird der Gesamtbetrag einfach nur durch unseren (Partei A - C) Gesamtverbrauch geteilt (13180kWh) obwohl der Verbrauch gem. Beleg bei 45069kWh liegt. Die Gesamtkosten werden zu 80,05% auf Heizung und 19,95% auf Warmwasser verteilt.

Um jetzt den Verbrauch für Heizung der Partei D zu ermitteln müssten wir wissen ob wir hier diese 80,05% vom Gesamtverbrauch für diese ansetzten können oder ob man das schätzen muss oder es doch noch eine anderen Rechenweg gibt?

Für Ratschläge sind wir dankbar und Liebe Grüße

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
800 Euro Gasnachzahlung! Bei einer Wohnung die nicht einmal beheizt wurde?

Wir sind jetzt etwas sehr baff. Gestern früh lag uns ein Post im Briefkasten in dem Stand, dass wir eine 800 Euro Gasnachzahlung haben.

Die Sache ist nur die: Es handelt sich hierbei um unsere Erdgeschosswohnung die wir am renovieren sind - demnach lebt dort niemand und die Heizung war dementsprechend auch nicht an! Kann mir irgendjemand weiterhelfen wobei es sich nun handeln könnte? Ein versehen, und sie meinten vielleicht doch unsere Wohnung? Nach einem langen und sehr aggressiven Gespräch mit unserem Vertragspartner stand eigentlich fest, dass es sich nicht um unsere bewohnte Wohnung handelt. Diese hatte nur eine Nachzahlung von ca. 80€ eine Woche vorher bekommen.

Woran kann das nun liegen? Kann man irgendwie dagegen vorgehen? Und vor allem, da wir trotzalldem Hartz IV beziehen, können wir da auf etwas Beihilfe vom Amt rechnen? (Es musst ja nichteinmal der komplette Betrag sein, aber 800€ auf einen Schlag sind wirklich heftig, besonders eben wofür?) Miete zahlt uns das Arbeitsamt nicht, da wir in unserem Haus ja mietfrei wohnen und das somit das Amt entlastet.

Ich habe schon andere Fragen gelesen und eben keine konkrete Antworte bekommen da wir die Wohnung ja nichteinmal bewohnen und somit nichteinmal beheizt haben können! Jedes mal so ein Mist am Ende des Jahres, ob das nun um Geld geht oder anderes... Schrecklich.

Sofern da nichts schief lief und es sich doch um unsere Wohnung handelt: Wir heizen kaum, da wir früher einmal probleme mit der Heizung hatten und seitdem sehr sparsam damit umgehen... mittlerweile ist da aber alles behoben und schon seit Jahren eine neue eingebaut. Lief auch alles super bis auf dieses Jahr. Wohnungsgröße beträgt ca. 72qm, wir heizen jetzt vielleicht seit 2 Monaten, ansonsten nur Warmwasser. Wie realistisch sind da bitte 800€? Dazu kommt noch, dass ich 3 von 7 Tagen in der Woche nicht einmal zuhause bin und dort nur meine Mutter ist.

Heizkosten, Heizung, Gaskosten, Nachzahlung, Nebenkosten
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung basiert offenbar auf falschen Messungen - muss ich nachzahlen?

Hallo zusammen,

gestern habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2013 mit einer saftigen Nachzahlung erhalten und wundere mich ein bisschen. Ich soll fast 900,-€ überwiegend für Heizkosten nachzahlen für eine 56m^2 große Wohnung. Ein wenig Recherche ergab, dass die elektronischen Heizkostenverteiler bei mir in der Wohnung offenbar fehlerhaft sind. Denn wenn ich die Ergebnisse aus der Abrechnung 2012 für die vier Verteiler mit denen von 2013 (aus der vorliegender Abrechnung) und den aktuellen Daten am Gerät vergleiche, fällt auf: die Daten aus 2012 und per heute 2014 sind in einem ähnlichen Rahmen - die Werte aus 2013 (aus Abrechnung und am Gerät) sind immer 70-100% über den restlichen Werten. An allen vier HKVen... Es handelt sich um "doprimo 3 ready"-Geräte von ista. Es gibt in unserem Haus Baujahr 1960 immer wieder mal Probleme mit der Heizung und dem Warmwasser.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - soll ich deren Beratungshotline morgen mal anrufen? Kann man da überhaupt was machen?

Der Vermieter verlangt per 19.12. die Nachzahlung des offenen Betrags. Kann ich den mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt" zahlen oder muss ich erstmal gar nichts zahlen?

Bin gerade etwas schockiert und verwundert...

Viele Grüße

Friedrich

Miete, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, Heizkostenabrechnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, ista
sitzen mit Säugling bei 8 Grad ohne Heizung Vermieter reagiert nicht was tun?

Hallo ihr lieben undzwar haben wir folgendes Problem seit ende Januar/Anfang Februar ist unsere Gas Heizung kaputt gegangen (sind vier miet Einheiten alle anderen haben Öl . Wir wohnen Dachgeschoss) der Vermieter hat uns dann auch auf Öl Heizung umgestellt und seit dem haben wir bis jetzt 28.10.14 nur Probleme mit der Heizung denn sie funktioniert nicht. Der Vermieter hat eine eigene Gas wasser Firma und der Sohn wohnt im Erdgeschoss in unserem Haus sodass wenn wir duschen Baden etc wollten zu ihm runter gehen mussten um zu sagen das die Heizung nicht geht. Seit Februar haben wir nicht heizen können da die Heizung nicht ging außer für zehn Minuten zum duschen. Jetzt haben die Vermieter ein Rohr ausgetauscht das den Druck erhöhen soll jedoch wird die Heizung nur ganz minimal warm und wir frieren total da selbst die Wohnung kälter ist als draußen. Jetzt haben wir ein drei Monate altes Baby und frieren uns bei acht Grad immer noch. Wir waren mindestens seit Februar bis heute 20 mal beim Vermieter um ihm zu sagen das die Heizung nicht geht und wir frieren zudem kommt das wir oft kein heißWasser haben. Es wurde dann für paar Minuten was gemacht im Heizungs Raum und das wars die Heizung ging dann für paar Minuten bis halbe Stunde und dann ging sie aus. Echt nervig da einfach nicht viel gemacht wird außer für den Moment. Wir warten nun auf Antwort vom mieterbund aber was würdet ihr tun? Miete kürzen? Andere Wohnung suchen? Hab bei miet Kürzung angst das wir ne Kündigung bekommen aber gefallen will ich mir das auch nicht lassen. Denn wir haben auf einmal kosten für die Heizung in Höhe von 150 € jeden Monat wo wir denken das das Viel zu viel ist da wir bei Gas nur 60 Euro bezahlt haben und hatten alle Heizung auf 5 um die Wohnung warm zu kriegen und haben sogar ne Rückzahlung bekommen und mit der Öl Heizung zahlen wir uns dumm und dämlich. haben ungefähr 60 qm drei Zimmer. Unsere bekannten sagen das die dafür ein Einfamilienhaus heizen.

Liebe grüße

Miete, Öl, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, heizen, frieren, Nebenkosten, säugling
Müssen die laufenden Kosten für eine Sat-Anlage als Mieter getragen werden?

Ich wohne seit 2006 zur Miete in einer kleinen Reihenhaussiedlung einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Voreigentümer der Anlage (bis 2008) hatte eine analoge Sat-Anlage installiert, mittels eines Verteilers wurden dann die Programme herkömmlich per Koax ohne Receiver eingespeist so das man ca. 8 Programme zur Verfügung hatte.

2008 kaufe die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Siedlung und rüstete wenige Jahre später die Satellitenanlage um. Wir bekamen in der Wohnung eine entsprechende Sat-Dose und es wurde uns ein digitaler Sat-Receiver zur Verfügung gestellt.

Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung 2013 der Posten "Breitbandkabelgebühren" auf. Nach Rückfrage soll es sich hier um die Berechnung "jährlich wiederkehrende laufende Kosten" handeln, nicht um die Umrüstungskosten. Diese belaufen sich auf ca. 100,- Euro pro Wohnheit (4 Wohnungen teilen sich eine Sat-Anlage).

Auf meine Nachfrage hin was diesen Preis rechtfertigen würde (schießlich tauscht man nach meinem Verständnis nur LNB, Verteiler, die Dose und stellt einen Receiver einmalig zur Verfügung) wurde angegeben das man hier einen laufenden Vertrag für die Bereitstellung mit "Kabel Deutschland" hätte (es gibt kein Kabelanschluss bei uns).

In den alten Nebenkostenabrechnungen für 2006, 2007 und 2008 des alten Eigentümers taucht so ein Posten nicht auf.

Nun frage ich mich... Ist das rechtens? Müssen die in meinen Augen überzogenen laufenden Kosten nach einer Umrüstung einer Sat Anlage von den Mietern getragen werden?

Fernsehen, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Überdimensionierte Stromnachzahlung vom Vermieter.

Hallo, ein alter Vermieter von uns fordert eine Stromnachzahlung von knapp 10.000€! Wir waren damals eine Fünfköpfige Familie die auf 90m² gewohnt haben. Wovon zwei Personen so gut wie nie da waren. Eine solch emense Nachzahlung hat vielleicht ein Gastronomie Unternehmen aber doch keine Fünfköpfige Familie! Zumal wir vorher noch nie über 500€ als Rückzahlung gekommen sind. Meine Mutter schaltete damals einen Anwalt ein, dieser jedoch hatte nach hunderten Terminabsprachen mit dem Vermietern endlich Zugang zu den Stromzählern bekommen. Diese Zähler befanden sich nämlich in einem ehemals ansässigen Café direkt unter unserer Wohnung. Zudem kam das die Zähler laut Aussage des Anwalts ganz komisch zu zu ordnen waren. Bzw glaube ich das der Anwalt sagte, dass alles so veraltet sei das alles über nur einen Zähler lief. Dieses Haus war nämlich damals vom Eigentümer die Wohnung und Arbeitsstelle in einem gewesen. Nachdem der Anwalt zu der Meinung gekommen ist, da wäre nichts zu machen, wendete meine Mutter sich an den Mieterschutzbund und übergab den alles. Jetzt sind Monate ins Land gezogen und nichts ist passiert. So langsam haben wir das Gefühl das wir ganz ordentlich übern Tisch gezogen werden und keiner will helfen. Was können wir noch machen? Inzwischen leben wir seit ein paar Jahren dort nicht mehr und der Vermieter hat das Haus bereits verkauft.

Haushalt, Miete, Mietrecht, Nebenkosten, Stromnachzahlung, Wucher
Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")

Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!

Phil

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten, Nachmieter
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Was zählt wirklich zum Haushaltsgeld?

Wir - 2 Erw. + 4 Kinder (2 fast Erw. + 14 + 4 J) + 2 Hunde- möchten gerne wissen, WAS alles zum Haushaltsgeld zählt. Denn wir sind unterschiedlicher Auffassung: Nahrungsmittel für alle, Kleidung/Schuhe für 3 Kinder + Schulausgaben für 3 Kinder + Taschengeld von 2 Kindern (der Kleinste bekommt noch nix ) + Ausflüge der Kinder + Geschenke für Freunde + Ausrichten von Feiern + Medizin + Haushaltsgegenstände (Geschirr, Bettwäsche etc. pp) + Mobilfunkkosten prepaid für die Mittleren.

Kosmetika und Kleidung für uns Erwachsene werden separat gezahlt, auch Benzinkosten, KiTa, Urlaub und Musikschule/Sportverein, ebenso die Fixkosten für Haus, Telefon, Nebenkosten, GEZ, Tierarzt, Versicherungen usw. .

Für das jüngste Kind müssen wir faktisch alles neu anschaffen, da bereits alles verschenkt wurde. Der Älteste lebt bei uns, verdient jedoch selbst.
Ich kaufe überwiegend beim Discounter, Kinderkleidung oft second Hand, während des Jahres gibt es keine Extra-Geschenke. Zu Weihnachten und zum Geburtstag haben wir ein Fixum festgelegt, doch meist wird es mehr, was dann vom Haushaltsgeld gezahlt wird, doch gibt es mitnichten Riesengeschenke!! Die Kinder verkaufen z.B. die Spielsachen weiter, um sich Sonderwünsche zu erfüllen und stocken das Taschengeld durch Selbstverdientes auf. Das Taschengeld orientiert sich auch an der üblichen Liste, liegt eher im Mittel - NICHT das an der Schule übliche 150€ / Monat ab 16 J. Was über 5€ für die Prepaid-Card Mobilfunk hinaus geht, müssen die Kinder vom Taschengeld zahlen!!

Nun weiß ich von meiner, beim Jugendamt tätigen Freundin, dass Kinder in Jugendeinrichtungen vom Jugendamt einen Festsatz von 45€ / Monat für Kleidung & Schuhe bekommen - unabhängig vom Alter. Damit kämen wir niemals hin, da die Kleinen sich momentan in extremen Wachstumsphasen befinden und teilweise viel für Schuhe (Sport etc.) draufgeht.

Nirgends im WWW habe ich ein "normale" Antworten gefunden.

Wer kann mir helfen bzw. schickt mir einen vernünftigen Link.

Danke im Voraus -

Lea

Finanzen, Kinder, Hund, Haustiere, Geld, Haushaltsgeld, Nebenkosten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nebenkosten