in unserem zweistöckigen Haus leben im EG gehbehinderte Mieter. Ausschließlich diese Mieter können den Fahrstuhl (nur vom EG in den Keller) nutzen - per Schlüssel. Wir haben keinen Schlüssel und können den Fahrstuhl folglich auch nicht nutzen. Wir sollen aber die Nebenkosten für die Wartung bezahlen. Ist das rechtens?