Vertragspflicht zum Rausstellen der Mülltonnen bindend, wenn gesundheitlich nicht zumutbar?

Hallo Gemeinde.

Eine Mieterin ist laut Vertrag verpflichtet, die Mülltonnen heraus zu stellen und wieder rein zu holen, wenn sie laut Plan an der Reihe ist. Weiterhin ist vereinbart, dass diese Pflicht entfällt, wenn die Kosten für den Transport der Tonnen umgelegt werden.

Nun teilt die Mieterin mit, sie wäre dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage (das würde sie vermutlich auch belegen können).

Hausmeisterkosten sind nicht als Nebenkosten vereinbart. Wohl aber (logisch) Abfallentsorgung, öffentliche Lasten und Hausreinigung (u.v.a.m. die hier aber kaum greifen dürften).

  • Ich kann die Kosten für den Transport der Tonnen von und zur Straße also nicht als typische Hausmeistertätigkeit umlegen, wenn ich jemanden dafür bezahle.

  • Ich will aber auch nicht auf Mannschaftstransport umstellen, weil ich dadurch die Kosten der anderen Mieter hochtreibe, die ja die Tonnen transportieren, wenn sie dran sind. (Nebenfrage: Könnte ich das überhaupt nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot?)

  • Ebenfalls will ich den Plan nicht so abändern, dass andere Mieter häufiger dran sind, weil das eine Benachteiligung ist. (Nebenfrage: Oder wäre das zumutbar und zulässig?)

Ist die Mieterin raus aus der Nummer, habe ich da noch eine Möglichkeit, oder habe ich an etwas nicht gedacht? (Deutsches Mietrecht).

Danke schon mal vorab ;)

Mietrecht, Mülltonne, Nebenkosten
Kann der Mieter einer Eigentumswohnung Abrechnungsbelege fordern?

Die Situation:

  • Eine WEG-Verwaltung erstellt für den Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung eine Jahresabrechnung (Einzelabrechnung).
  • In der Abrechnung sind umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten separat aufgeführt, um dem Eigentümer die Abrechnung mit seinem Mieter zu erleichtern.
  • Die Abrechnung wird durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt und angenommen.
  • Anschließend erstellt der Eigentümer auf Grundlage seiner eigenen Abrechnung eine Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter.

FRAGE 1: Kann nun der Mieter bei der WEG-Verwaltung Einsicht in die Rechnungen fordern?

Nach meiner Meinung NEIN, weil der WEG-Verwalter verpflichtet ist, sämtliche Angelegenheiten der WEG gegenüber Nichteigentümern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber dem Mieterbund und gegenüber Rechtsanwälten.

FRAGE 2: Kann der Mieter bei seinem Vermieter Einsicht fordern?

Nach meiner Meinung JA - allerdings beschränkt sich das auf die Einsicht der Jahresabrechnung für den Eigentümer - nicht aber auf die Belege der Verwaltung, die zu dieser Abrechnung geführt haben. Außerdem kann er Einsicht in alle Belege zu den Positionen fordern, die sich nicht aus der Abrechnung des Eigentümers ergeben (also z.B. Grundsteuer oder Kleinreparaturen).

Mein Bauchgefühl sagt dazu folgendes: Die umlagefähigen Kosten werden für den Vermieter durch die Genehmigung und Annahme der Jahresabrechnung festgesetzt. Nur dieser Beschluss bildet die Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht des Vermieters und damit für die Entstehung der Kosten. Die Grundlagen, auf denen wiederum die Eigentümerabrechnung entstanden ist, sind hierfür nicht von Bedeutung. Selbst wenn die WEG-Abrechnung falsch wäre, aber der Beschluss über die Genehmigung nicht angefochten wurde, würde sich daran nichts ändern.

so, liebe Gemeinde :) Ein BAUCHGEFÜHL ist die eine Sache ... aber wer kennt die Wahrheit?

Mietrecht, Vermietung, Abrechnung, Betriebskosten, Eigentumswohnung, Nebenkosten, Wegerecht
Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegen

Hallo Allerseits,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Hausverwaltung und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe vor 3 Wochen meine frisch sanierte Wohnung bezogen. Bei der Wohnungsübergabe (Mietvertrag war bereits seit Wochen unterschrieben) wurde mir mitgeteilt, dass in meiner Wohnung (Hinterhaus) ein 80L Warmwasserspeicher eingebaut wurde, um die Wohnung mit warmen Wasser zu versorgen. Deshalb habe ich logischerweise auch nur Kaltwasseranschlüsse in meiner Wohnung. Ich habe das erstmal so hingenommen, weil ich nicht wusste, wie sich ein solches Gerät auf meine monatlichen Kosten auswirkt. Als ich endlich mal Zeit hatte, mich mit dem Ding zu beschäftigen, habe ich festgestellt, dass dieses Teil mehr Strom verbraucht als alle meine restlichen Elektrogeräte zusammen!!!! Ich habe mir noch einmal den Mietvertrag angesehnen, da steht eindeutig drin, dass das Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Jetzt sehe ich natürlich nicht ein, dass ich auch noch doppelt zahle. Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, nach der ersten Turnusabrschnung meinen Warmwasseranteil aus den nebenkosten zu streichen. Das reicht mir aber nicht. Weder die Maklerin noch die Hausverwaltung haben mich bei der Wohnungsbesichtigung über den Einbau dieses Stromfressers informormiert. Im Gegenteil, im Mietvertrag wird auch noch behauptet, dass mein Warmwasser in den Nebenkosten enthalten ist. Das Schönste ist, dass mir niemand (nicht einmal der Hersteller) sagen kann, wie ich dieses Ding am energiesparendsten betreiben kann. Egal was ich an dem Regler ändere, mein Stromzähler (alles läuft über einen Zähler!!!) dreht sich wie ein Brummkreisel :-( Eine Schaltzeituhr kann ich auch nicht davorhängen, weil das Gerät nicht an einer Steckdose hängt sondern ein Stromkabel aus der Wand direkt in das Gerät führt.... Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um der Hausverwaltung Druck zu machen? Ich will ja nicht gleich zum Anwalt rennen :-) Aber ganz ehrlich sind die ja von Anfang an nicht gewesen. Habe ich die Möglichkeit die Miete, um den Betrag der in etwa den monatlichen Stromkosten für den Warmwasserspeicherenspricht, zu mindern? Schließlich bezahle ich das Warmwasser ja angeblich mit den Nebenkosten....

Vielen Dank für schnelle Hilfe :-)

Mietwohnung, Vermieter, Stromverbrauch, Mietvertrag, Nebenkosten
Wassernachzahlung- mit wieviel muss ich rechnen?

Hallo,

ich habe folgende Frage bzw. Problem: Ich habe in meiner ersten Wohnung genau ein Jahr gewohnt und habe nun Angst vor einer imensen Wassernachzahlung, da ich von Nachbarn gehört habe, dass die Nebenkosten extrem niedrig angesetzt sind und manche schon um die 500€ nachzahlen mussten. Meine erste Frage ist daher (sorry, es war meine erste Wohnung damit und habe ich leider garkeine Ahnung von solchen Themen und mein Ansprechpartner für die Wohnung kann mir leider auch nicht weiterhelfen), wann kann ich mit einer Abrechnung rechnen? Im Juli/August? Ich habe vom 1.3.11 bis 1.3.12 dort gewohnt. Was zählt alles zu einer eventuellen Nebenkostennachzahlung? Nur der Kalt,-Warmwasserverbrauch und die Heizkosten? Oder gibt es noch mehr Posten? Gibt es eine Möglichkeit schon vorher grob auszurechnen, mit wie viel ich zu rechnen habe? Auch dies konnte mir die Wohnungsbaugesellschaft nicht beantworten. Dadurch dass ich exakt ein Jahr dort gewohnt habe, habe ich in beiden Übergabeprotokollen die Zählerstände der Uhren im Badezimmer für Kaltwasser und Warmwasser. Die Differenzen habe ich schon verglichen, ich müsste also nur den m³ Preis für Trinkwasser wissen um multiplizieren zu können. Ich bräuchte auch noch die Zählerstände der Heizungen (Ich hatte dort immer ein kleies Display, was auch abgelesen wurde). Und ich müsste wissen, wie viel ich bereits durch die monatlichen Nebenkosten (Warmmiete) bezahlt habe. Leider weiß ich nur den Gesamtpreis der mtl. Nebenkosten, aber nicht die genauen Kosten für Wasser im Monat. Gibt es da auch eine Möglichkeit das herauszufinden?

Ich hoffe, ich habe nicht zu kompliziert geschrieben und Sie/Ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke!

Mietvertrag, Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Darf ein Nachbar dem anderen sagen er soll weniger waschen od. nur für sich? NK Rechnung?

Ich habe so ne Nachbarin, die achtet auf alles.

Und ich sagte ihr so, wenn sie jedes Jahr von März bis Juli weg is, läuft hier nix.

Wenn ich dann mit Keller dran bin, kann ich den zuvor entstandenen Dreck der Monate wegmachen, weil in der Zwischenzeit nicht einer mal den Keller macht.

Ich bin immer in den beiden Monaten dranne, kurz bevor sie wiederkommt und sie mache den Plan.

Na ja. Mir geht es auch um die Hitze in den Monaten.. Dann sagte sie so, die eine wäscht ständig Wäsche und wir müssen das alle zahlen.

Sie habe sie schon drauf angesprochen. 3 Pers. Haushalt, etwa 3 Maschinen täglich, sie wasche wohl auch für andere mit.

Nun ja, macht denn das enthaltene Kaltwasser in der Miete soviel dabei aus, was auf uns verteilt wird?

Sie meinte, vor Jahren gab es als andere Bewohner noch hier lebten von der Jahresrechnung mal 150 € wieder. Das waren doch aber andere Zeiten oder?

Auch wegen Kellerlicht hat sie sich aufgeregt.

Habe mal erlebt, dass sie einer Nachbarin mal sagte, sie könne nicht ständig vor der Türe rauchen, wenn sie dann abends immer runtergeht, zahlen wir alle das Flurlicht.

Macht das alles soviel aus? Oder zählt sie die Erbsen.

An sich finde ich es echt beachtlich, wieviel die eine zwar wäscht, aber finde es unangemessen jemandem zu sagen, was wäschst du soviel.

Womöglich kommt sie demnächst und sagt, kalt duschen besser alle nur alle 2 Tage mal, weil wir das ja auch alle zahlen.

Was meint ihr dazu??

Danke

Haushalt, Haus, Reinigung, Wohnung, Miete, Gemeinschaft, Nachbarn, Nebenkosten, Wäsche waschen, Kaltwasser
Heizkosten im Vergleich zu anderen Wohnungen im Haus extrem höher.

Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und uns wurde eine deftige Nachzahlung veranschlagt. Grund dafür sind die Heizkosten. Es handelt sich dabei um eine teilweise sanierte Altbauwohnung (Fenster sind z.B. erst 3 Jahre alt).

Unsere Heizkosten betragen laut Abrechnung im Zeitraum von einem Jahr 1670 € bei einer Wohnfläche von etwa 100qm. Unsere Heizung war allerdings fast immer ausgeschaltet! Natürlich weiß ich, dass Heizungen Temperaturfühler haben und auch ausgeschaltet im Winter heizen, wenn die Außentemperatur zu kühl ist. Skeptisch wurde ich erst, als wir bei den Nachbarn nachfragten. Unsere direkten Nachbarn im gleicehn Stock: 530 € Heizkosten auf 50qm. Ein Stockwerk weiter oben: 930 € auf 84qm. Eine weitere Wohnung: 540 € auf 36qm, 312 € auf 25 qm, 594@ auf 66qm. Das sind alles Werte um die 10 € / qm. Wir haben 16,7 € / qm obwohl unsere Heizung ausgeschalten ist. Wie kann das sein??

Einziger vergleichbarer Wert: Im Erdgeschoss unter unserer Wohnung befindet sich eine Versicherung, die etwa 2400 € auf etwa 150qm zahlt. Wir hatten schon immer den Verdacht, dass diese sehr viel heizt, da es bei uns gerade im Frühjahr extrem warm in der Wohnung ist und diese Wärme irgendwie aus dem Boden heraufzieht.

Meine Frage ist nun deshalb: Ich habe keinen Plan, wie so ein Heizungssystem im ganzen Haus funktioniert. Kann es sein, dass wir aufgrund des Heizkreislaufes einen höheren Verbrauch haben, weil die Räume unter uns ihre Heizung extrem hoch stellen? Wenn ja: Kann man etwas dagegen unternehmen?

Ich fühle mich wirklich ein wenig verarscht und kann nicht verstehen, warum wir 50% höhere Heizkosten haben, als jede andere Privatwohnung in diesem Haus!

Viele Grüße!

Mietwohnung, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

Recht, Sozialrecht, Gesetz, Immobilien, Reparatur, Renovierung, Amt, Antrag, Nebenkosten, Niedersachsen, Nießbrauchrecht, Wohngeld, Zuschuss
nebenkosten erhöhung durch 2.person

Hallo, zum sachverhalt: ich bin seit ein paar wochen viel bei meinem freund (5-6 tage die woche)war aber zwischendurch ein paar mal auch zu hause. Nun hat der vermieter durch das treppenhaus ,nicht mal unter vier bzw sechs augen,mir (also auch nicht meinem freund ,der der mieter ist) mitgeteilt ,dass wir nächsten monat 50€ mehr zahlen sollen, da ich ja nun bei meinem freund wohne. Die erhöhung bestreiten wir erst mal nicht. Meine fragen: 1. Ich habe gelesen, dass man erst nach 3 monaten dauerhaften aufendhalt erhöhen darf. Also ab wann darf denn erhöht weden?

  1. ab wann nach ankündigung muss man zahlen. hab gelesen erst zum übernachsten monat nach schriftlicher benachrichtigung müsste man zahlen.

  2. Heißt das, dass diese mündliche mitteilung, die es auch irgendwie nicht war, nichtig ist und wir nicht zahlen müssen solang wir nichts schriftlich haben?

  3. Die 50 € kommen mir auch etwas hoch vor ,denn er zahlt nur 320 € warm miete kaltmiete gibt es auch gar nicht? Und differezmäßig finde ich hört sich hoch an.

  4. Auch meinte sie das sei für heizung und wasser . Aber was hat die heizung mit mir zu tun, die wäre anders auch an und nicht nur durch mich? Wasser kann ich ja verstehen ,aber 50€ nur wasserverbrauch finde ich auch recht hoch.

So ich habe die letzen 4h versucht mich zu informieren ,aber bin mir einfach nicht sicher .hoffe es gibt ein paar profies hier die mir weiter helfen können. Bitte nur ernstgemeinte antworten.

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Nebenkosten
Nebenkosten: trotz Kamin, hohe Heizkosten, zu hohe Versicherungskosten

Hallo. Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten und habe dazu ein paar Fragen, hoffe das ich hier Antworten finde.

Abrechnungszeitraum 15.05.2010 (einzugsdatum) - 30.04.2011.

Mietwohnung: 2 -personen (beide vollzeit berufstätig), 90m², Dachgeschoss, Altbau.

1.) Im Winter 2010 haben wir uns einen Kamin (8kw) zugelegt und seitdem wurde die Wohnung ausschließlich damit beheizt. Wir haben die Heizungen höchstens 1ne Woche in Gebrauch, ansonsten nur mit Kamin die Wohnung beheizt. Auf der Nebenkostenabrechnung sind alle Heizungen einzeln aufgelistet, der Verbrauch zb in der Küche liegt bei 499,0 (Einheit?), aber die küchenheizung war seit unserem Einzug NIE angeschaltet. Wobei der verbrauch zb im Bad bei 2327,0 liegt, das ist doch komisch oder?

Die Heizkosten liegen bei uns bei: 30% Grundkosten= 245,97 und 70% Verbrauchskosten= 450,52€, also insgesamt: 696,49€

Ich habe die Nebenkosten schon online durch einen Nebenkostenrechner geprüft, dieser sagt, das die Heizkosten im normalen Durschnitt liegen, aber wir haben ja kaum geheizt, so das diese doch sehr weit unter dem Durschnitt liegen müssen, oder?

2.) Außerdem zeigt der Rechner an, das die Versicherung viel zu hoch sei. Bei der Abrechnung steht ein Betrag von 315,30€, dies ist viel zu hoch oder?

3.) die Kaltwasserkosten und Kanalwasserkosten liegen bei 235,07€. Das ist ein ermittelter Wert für 2 Personen errechnet durch 10,923 Personen-Anteile (im haus leben 8 erwachsene und 3 Kinder). Im Mietvertrag steht nichts darüber das dass Wasser anteilig berechnet wird, ist dies dann zulässig? Denn ich zahle ja dann genau so viel wie die anderen die zb Rentner sind (ganzen tag daheim) und eine Badewanne (zum hohen Wasserverbrauch) haben.

Es wäre echt toll, wenn jemand da mal durchblickt und mir sagt, ob diese Zahlen wirklich plausibel sind - den ohne Kamin hätten wir uns ja dann arm geheizt. es wundert mich dass vom rechner ein durschnittlicher Heizkostenbetrag ermittelt wurde, obwohl so gut wie garnicht geheizt wurde, auch der Messwert für Küche wundert mich. UND wie siehts mit der Versicherung und dem Kaltwasser aus??

Fragen über Fragen, danke für eure Antworten. Ganz liebe Grüße und eiin tolles Wochenende wünsche ich euch, danke diejess

Heizkosten, Kamin, Betriebskosten, Nebenkosten
Techem und co. - Terminbriefe

Neulich habe ich von Techem wiedermal einen Terminbrief bekommen. Man hat mir geschrieben, dass am Tag X ein Mensch von dort kommt und ich muß daheim sein um den reinzulassen. Meiner Ansicht war das Überflüssig. Schon letztes Jahr kamen die wegen der selben Sache. Damals war es schon überflssig: Die Zähler standen still, meldeten dies per Funk. Das war zu prüfen! Nur habe ich keine Warmwasserentnahme an diesen Zählern! Ich habe Techem geschrieben, dass der Besuch überflüssig ist und ich das Schreiben für nichtens halte. Ausserdem halte ich es für eine Frechheit, mir einen Termin vorzugeben, an dem ich einen Mann von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, auch wenn ichdas nicht will. Ich bin der Meinung, das grenzt an Hausfriedensbruch. Techem hat mein Schreiben (e-mail) nicht inoriert. Heute Stand der Monteur vor der Tür und wußtevon nichts. Gutmütig wie ich war hab ich ihn reingelassen. Im Gespräch sagte er mir, dass in meinem Mietvertrag steht, dass ich Leute wie von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, um sachen abzulesen. Ich glaube das habe ich nie gelesen. Ausserdem hat der Vermieter die Zähler ohne mein Wissen einbauen lassen. Ich zahle dafür monatlich!! Das Geld könnte ich mir sparen, denn ich kann die Dinger selber ablesen.

Frage: Wenn Techem mir einen Termin vorgibt, muss ich den erfüllen? Muß er mit mir abgestimmt sein bzw. muß ich dem zustimmen? Begeht Techem nicht Hausfriedensbruch im eigentlichen Sinne? Ist es wirklich so, dass in einem Mietvertrag stehen darf, dass externen Einlaß zu gewähren ist? - Stichwort Hausfriedensbruch § 123 StGB

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Hausfriedensbruch, Nebenkosten

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