Hallo,
mein Partner hat das Haus seiner Eltern geerbt. In diesem bzw einer Wohnung darin wohnt seine Oma mit Wohnrecht. Der Jahreswert ist mit 3600€ angegeben. Ist dieser Wert nur für erbrechtliche Zwecke oder als Mietwert bzw Pflicht anzusehen? Im Wohnrecht wurde die anteilige Zahlung für NK vereinbart. Seit mein Partner das Haus übernommen hat, sind diese sporadisch bis gar nicht gezahlt worden (anteilig gezahlt werden sollte Müll, Heizung, Strom -> Waschmaschine, Kühltruhe, Heizung, Trockner läuft auf uns usw).
Das Wohnrecht wurde zusätzlich im Grundbuch hinterlegt, obwohl auch noch Schulden auf das Haus sind. Lt. Bank sei das Recht somit bei Verkauf oder Zwangsversteigerung nicht gültig?
Im Voraus Danke für eure Antworten.