Mieterhöhungsverlangen bei Warmmiete rechtmäßig?

Habe heute in meinem kleinen Appartement ein Mieterhöhung von 270Euro auf 300Euro Warmmiete erhalten. Also hier ist alles dabei, sozusagen eine Inklusivmiete.

Hier heisst es: "Betonen möchten wir, dass wir seit 2012 trotz gestiegener Kosten, wie Energie-Wasser- Strom- Versicherung etc. keine Mieterhöhung vorgenommen haben."

Jetzt ist es aber so, dass der Heizölpreis rapide, um 30 Prozent rückläufig war und das so nicht stimmen kann. Außerdem sind keine Unterlagen beigefügt über die obigen Kosten. Zählt hier die Teuerung seit 2012 oder vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016?

Wie gesagt, ich habe keine Nebenkostenvorauszahlung. ich wohne in einem Wohnheim mit 35 Appartements. Alle sind gleich groß. Bei meiner Nachbarin haben sie von 275Euro auf 300Euro aufgeschlagen. bei mir von 270Euro auf 300Euro. Bei ihr um 9,09 Prozent und bei mir um 11,11 Prozent. Es gibt hier nur einen gesamten Wasserzähler. Außerdem habe ich seit Mitte letztem Jahr eine Nebentätigkeit aufgenommen und bin öfters weg und verbrauche weniger Energie. Heizung, Strom und Wasser. Ich kann ja jetzt schlecht beweisen, dass ich weniger verbrauche, wenn es nur einen Heizungs und Wasserzähler gibt. Man kann auch nicht einfach alle 35 Appartement durch 35 dividieren. Dann würden manche besser und mnche schlechter behandelt werden und dann auch noch eine unterschiedlich prozentuale Höhe.

Was kann ich machen? Muss ich dem Verlangen zustimmen, da ich keine Abrechnung erhalte und auch keine Nebenkostenvorauszahlung habe?

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Nebenkosten, Widerspruch, Kaltmiete, Warmmiete
Wenn die Nebenkostenabrechnung später als 12 Monate kommt, da (angeblich) nicht der Vermieter sondern die ista schuld sei, gibt es da eine Regelung?

Hallo zusammen, Gesetzlich ist ja geregelt, dass die Nebenkostenabrechnung bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums beim Mieter schriftlich eingehen muss. Bei mir immer 1.1. bis 31.12. also hätte die Abrechnung vom Jahr 2014 bis spätestens 31.12.2015 bei mir sein müssen, damit sie wirksam ist. Jetzt haben wir Mitte/Ende März und sie liegt mir immer noch nicht vor. Zudem bin ich im Juni 2015 umgezogen und habe auch meine Kaution immer noch nicht zurück! Neue Adresse hat der Vermieter von mir bei Wohnungsübergabe erhalten und auch meine Bankverbindung um zu überweisen. Da weder die Nebenkostenabrechnung noch die Kaution gekommen sind, habe ich jetzt (März) den Vermieter per Mail angeschrieben. Da hieß es, die ista sei Schuld und habe die Abrechnung erst zum Jahreswechsel erstellt. Und Kaution habe man vergessen.

Jetzt stellt sich mir die Frage:

Vermieter sagt er es sei die Schuld von ista, weshalb die 12 Monate nicht eingehalten werden könnten. Aber zum Jahreswechsel heißt für mich Ende Dezember/Anfang Januar, und nicht Mitte März auf Nachfrage des ehemaligen Mieters.

Gibt es dazu eine Regelung??? Wie lange hat der Vermieter in solchen Fällen Zeit eine Abrechnung wirksam nachzureichen? Gilt hier z.b. Dass es unverzüglich nach Erhalt dem Mieter zugehen muss? Oder gibt es eine Frist von 14 Tagen o.Ä. ? Wenn ich mich jetzt nicht gemeldet hätte, wer weiß wann ich die dann bekäme. Zumal das auch schon wieder ne Woche her ist und ich die Abrechnung immer noch nicht habe.

Miete, Kaution, Abrechnung, Nebenkosten
Fehler in Nebenkostenabrechnung (Betrag pro Einheit)?

Obwohl ich letztes Jahr weniger an Heizungs-Einheiten verbraucht habe, war ich schockiert zu sehen, dass ich mehr als das Doppelte nachzahlen soll als im Vorjahr. Zum Vergleich: 2014 hatte ich 5027 Einheiten, 2015 4769 Einheiten. 2014 musste ich 226 € nachzahlen, für 2015 soll ich 540 nachzahlen.?

Geheizt wird mit Öl und der Ölpreis ist ja auch gefallen. Laut Rechnung 2014 Gesamtsumme für 3000L: 2424 €; 2015 hingegen für 3000L Öl nur 1676 €.

Das einzige was im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist sind die Heizkosten aller anderen Mieter (3 in der Zahl). Bei einem doppelt so viel, bei den anderen beiden ca 1/3 mehr.

Verstehe ich das richtig, dass ich deshalb eine höhere Rechnung habe, weil ich quasi für die anderen Mieter mitzahlen muss? Aber wie kann das so viel höher sein, wenn meine Verteilung an die Gesamtkosten nur 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten ist? (Ist auch so auf der Rechnung) Mein Betrag pro Einheit war 2014: 1,78432 pro Quadratmeter meiner Wohnung (1,78432 x 38) und 0,05542 für die verbrauchten Heizungseinheiten (0,05542 x 5027). Im Vergleich jetzt 2015: pro Quadratmeter 3,50581 und pro Heizungseinheit 0,11505. Also quasi das doppelte!

Wie kann das sein? Wieso werde ich quasi dafür bestraft wenn ich mit meinem Heizen sparsamer geworden bin? Kann es sich um einen Fehler bei der Berechnung der Einheiten handeln? Wie kann ich überprüfen ob die zugrundeliegenden Grundkosten und Verbrauchskosten richtig sind?

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Kaum geheizt und trotzdem nachzahlen?

Hallo zusammen,

Ich habe heute meine erste Nebenkosten Abrechnung bekommen, von meiner ersten eigenen Wohnung (wohne inzwischen woanders) von 2014. Ich soll 200 euro nachzahlen, habe aber ehrlich gesagt eher mit einer Erstattung gerechnet! Folgender Sachverhalt:

Es handelte sich um eine 53 qm große 3 Zimmer Wohnung Warmwasser lief über einen Durchlauferhitzer. Ich habe dort vom 1.12.2013 - 31.7.2015 gewohnt. Ich wohnte bis ende 2014 alleine in dem 4 Parteien Haus.

In der gesamten zeit, habe ich jedoch in der woche zu 70% bei meiner Freundin geschlafen, da wir ähnlich früh raus müssen, und ich von ihr aus auch einen etwas kürzeren arbeitsweg hatte. In der woche waren die heizungen also maximal von 16-21 uhr richtig an und sonst auf frostschutz oder 1. Allgemein mag ich es auch eher kalt, weswegen ich auch an den Wochenenden nicht viel geheizt habe.

Auch muss ich sagen das ich im Gegensatz zu vielen abseren gut aufgeklärt wurde was das heizen angeht, ich kann garnicht zählen wie oft ich von meiner mutter bei auszug gehört habe das ich mit dem heizen aufpassen soll damit mich bei der Abrechnung nicht der schlag trifft.

Aber nun zu den sachen die mich wirklich stutzig machen:

Als ich einzog wechselte gerade der Eigentümer, ich war also einer der ersten neuen Mieter des neuen Eigentümers. 3 monate nach meinem einzug war der Vermieter dann auch schon in der zeitung wegen, dreimal dürft ihr raten, zu hohen Nebenkostenabrechnungen.

Außerdem war meine heizung in der Küche nie funktionsfähig, habe es auch mehrfach gemeldet, jedoch kam nie jemand und da ich in der Küche eh nicht heize, war es mir auch ziemlich egal. Angeblich hat diese heizung, welche wirklich nie warm geworden ist nicht mal Minimal, und dementsprechend auch nie eingeschaltet wurde, 267 einheiten verbraucht. Zwar erheblich weniger als die anderen heizungen jedoch müsste dort meines Erachtens null stehen.

Außerdem weiß ich nicht inwiefern Gesamtkosten ohne recht auf mich umgelegt wurden weil ich ja mehrere Monate ohne Nachbarn dort lebte.

Welche Möglichkeiten habe ich dagegen anzugehen, bis auf meine Freundin und ein paar Freunde die oft da waren habe ich keinen beweis dafür das die Küchenheizung kaputt war, da ich es dummerweise immer telefonisch gemeldet hab (im Nachhinein ist man ja immer schlauer. ..)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Miete, Heizkosten, Heizung, Nebenkosten
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
Heizkostenabrechnung extrem hoch nur an einem Zähler, bei Gewerbefläche, was tun?

Hallo zusammen!

Meine Freundin mietet mit einem Kollegen eine Gewerbefläche. Diese besteht aus zwei Einheiten mit eigenen Hausnummern, es gibt also zwei Abrechnungen für direkt miteinander (ohne Tür) verbundene Räume (im Souterrain, die Räume sind grundsätzlich sehr warm und werden laut ihrer Aussage sehr wenig beheizt.). Soeben haben sie ihre Abrechnung für 2014 erhalten (nur das letzte Quartal, da sie erst seit Sept. 2014 dort drin sind). Dort scheint die eine Einheit, die mit 107m² doppelt so groß ist wie die andere, normalen Verbrauch zu zeigen (Werte liegen laut Abrechnung zwischen o,1 in der Toilette und 32,0 in der Küche - ich weiss leider nicht, was das für Einheiten sind). Im anderen Teil liegen die Werte zwischen 0 und 7, bis auf einen Heizkostenverteiler (ich nehme an, damit ist ein Heizkörper gemeint?), der steht nämlich mit 188, also einem vielfach höheren Wert in der Liste. Dadurch schlägt diese nur 57m² große Einheit mit rund 1200€ zu buche, während die andere, wesentlich größere, mit laut Abrechnung sichtbar tatsächlich genutzten Heizkörpern nur auf unter 200€ kommt.

Wir gehen also davon aus, daß da irgendwas falsch ist; entweder an der Heizung oder an der Abrechnung. Was kann man hier tun? Was sind die richtigen Schritte, um das aufzuklären und wie geht man vor, wenn man die Abrechnung für fehlerhaft hält? Wie gesagt handelt es sich um Gewerbeflächen, daher rechne ich damit, daß die dinge wie so oft anders liegen als bei Wohnungen...leider blicke ich da derzeit nicht so recht durch. Auch machen es einem Nebenkostenabrechnungen ja nicht eben leicht, sie zu durchschauen. Wer hat Tips? Danke im Voraus!

Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, gewerbemietrecht
Zwei nebenkostenabrechnungen nach Eigentümer wechsel innerhalb des Abrechnungszeitraumes...?

Hallo !! Ich möchte hier mal meinen zum größten Teil beantworteten Sachverhalt schildern bezüglich nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel. Am 1.7.2014 gab es einen Eigentümerwechsel. Die Abrechnung erfolgt durch die Grundstücksverwaltung welche Abrechnungen und Einzelabrechnungen an den damaligen ( bis 30.6.2014 ) Vermieter weitergibt.Welcher wiederum diese an seine "alten" Mieter weitergibt. Nun kam heute,den 4.8.2015 diese besagte Nebenkosten Abrechnung. Die Überschrift : Die Einzel Abrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.14 Abrechnungsjahr =365 Tage Ihr Abrechnungszeitraum ( damit ist der vorherige vermieter gemeint)vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 entspricht 181 Tagen... Nun meine Frage... Welcher abrechnungszeitraum ist hierfür relevant.... Denn der Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 wäre ja nun als gegenstandslos zu betrachten....da eine Abrechnung innerhalb des Eigentümer Wechsels ja komplett vom Neuerwerber zu kommen hat....richtig ??? Die Beträge für die Abrechnungen belaufen sich auch nur auf die besagten Monate januar-juni 2014

Und so.... kam es so wie ich es vermutet hatte.gut zwei Wochen nach Erhalt der ersten Abrechnung hatte ich eine weitere Nebenkosten Abrechnung im Briefkasten. Diesmal die vom Neuerweber.Der in der Überschrift genannte zeitraum : 01.01.2014-31.12.2014....Soweit okay Der abgerechnete Zeitraum (Nutzungszeitraum) betrug aber die Zeit vom 01.07.2014 - 31.12.2014(die vom altvermieter den 01.01.2014 - 30.06.2014) in tagen und Gradtagen angegeben und auch aufgelistet damit rechnerisch nachvollziehbar.... Anbei noch eine Frist die ich einzuhalten habe die Zahlungen zu leisten.....Mein Nutzungszeitraum betrug nun aber volle 12monate....

Ich weis nun nicht wie ich reagieren sollte.... Jemand einen Tipp wie ich mich denn verhalten soll? Bin über jede meinung u Antwort dankbar .....

Mietrecht, Nebenkosten

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